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Anton2016
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Mein Neffe wird bei der Polizei als Zeuge geführt, da er das MBP ja nachweislich guten Gewissens gekauft hat.Was sagt denn die Polizei zu all dem? Der Neffe dürfte ja, was den Ankauf von Diebesgut angeht, vom Haken sein. Das hat ja der Gewerbetreibende getan.
Habt ihr den mal kontaktiert bezüglich Rückerstattung der 1.800€ um das gütlich beizulegen?
Einen "Kaufvertrag" hat er doch mit den Verkäufer, lief halt über eBay, aber ist ja trotzdem ein rechtskräftiges Geschäft/rechtskräftiger Kauf.In diesem Fall wegen Gewerbe nicht zutreffend, aber deswegen rate ich immer zu einem ordentlichen Kaufvertrag, auch wen ich dafür hier gerne mal belächelt werde. Wie zum Beispiel hier - wo Du mit Deiner Zustimmung wohl auch der Meinung bist, dass es angeblich übertrieben ist ...
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