Gerade ein Urteil nach dem Geschmack vieler MU gefunden

Was der Frau zugefügt wurde, ist ein entsetzliches und unvorstellbares Verbrechen, und der Täter muss bestraft werden - nach unserer Vorstellung und nach der aller Anderen auch. Keine Frage - und das ist selbstverständlich. Ich sage es auch nur, um Missverständnissen vorzubeugen.

Erschüttert bin ich allerdings auch über die Kopf-ab-, Schw***-ab-, Hand-ab-Fraktion, die sich hier mit „tödlicher“ Sicherheit immer wieder zu Wort meldet, über die schnellen gedankenlosen (das ist keine Entschuldigung) Kirchen-, Israel-, USA- und anderweitig abwegigen Vergleiche.
Verständnis aus Opfersicht für das Urteil ist das Eine, der Wunsch nach „Auge-um-Auge“-Justiz hierzulande ist etwas völlig anderes. Der Besitz eines Macs oder die Mitgliedschaft in diesem Forum ist offensichtlich kein Hinweis auf die Fähigkeit, den eigenen Kopf zum Nachdenken zu benutzen.

Nicht missverstehen: jeder kann denken, was er will - aber mancher sollte, ehe er seine Gedanken kundtut, die Trümmer auf ein Tablett spucken, in Ruhe sortieren, noch eine Nacht darüber schlafen… und sie für sich behalten.

… dass in Deutschland die Täter vor den Opfern kommen.
Die ständige Wiederholung immer des gleichen Quarks lässt Rückschlüsse auf den täglichen Lesestoff als Nachrichtenquelle zu, aber keineswegs auf den Wahrheitsgehalt des Stammtischgeschwätzs.
 
Die Sache ist einfach die:

Wenn ich aus Thailand zurückfliegen möchte und mir packt ein Dealer irgendwie Drogen in meine Tasche, damit jemand in Deutschland diese schön rübergeschmuggelt entgegennehmen kann, so habe ich in Thailand mit 4kg Kokain ein echtes Problem. Wer verantwortet dann meine 50 Jahre im Knast dort oder mein mir genommenes Leben, wenn rauskommt, dass alles falsch war?

Oder: Ist es nicht noch schlimmer, für einen Mord getötet zu werden, den man nicht begangen hat, wie für die Familie, die mit dem Verlust leben muss?

Es gibt wie so oft im Leben kein Schwarz und Weiß! Man kann nicht pauschalisieren, weder in die eine noch in die andere Richtung.

So und weil ich müde bin, gehe ich schlafen und ich werde die nächsten Tage keine Zeit haben eure zig Beiträge bis dahin nachträglich zu lesen. Jeder kann sich gerne per PN mit mir austauschen, aber hier komme ich dann nicht mehr mit. ;) Gute Nacht!
 
Die ständige Wiederholung immer des gleichen Quarks lässt Rückschlüsse auf den täglichen Lesestoff als Nachrichtenquelle zu, aber keineswegs auf den Wahrheitsgehalt des Stammtischgeschwätzs.

Du darfst mir gerne die Stellen zitieren, wo ich die Unwahrheit gesagt habe oder von Fakten abgewichen bin. Und scheinbar hast Du keine Fähigkeit, eine Verbindung zwischen Religionen und Gesetze herzustellen, sonst würdest Du dies nicht als gedanken- oder sinnlos bezeichnen.
 
Ein Freund von mir ist vor ein paar Jahren von einer Bande Türken grundlos fast totgeschlagen worden. Wir haben im Freundeskreis darüber oft gesprochen, waren z.B. mit ihm auch beim Anwalt etc. Deshalb kenne ich mich etwas aus. Da gibts relativ viele Varianten, ist also nicht unkompliziert:

Ein Körperverletzung muss vorsätzlich begangen werden und ist mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe zu ahnden.

Wenn die Körperverletzung nicht absichtlich sondern durch fahrlässiges Verhalten zustande gekommen ist, ist es eine fahrlässige Körperverletzung die mit bis zu 3 Monaten oder einer Geldstrafe geahndet wird.

Dann gibt es als Option noch das Attribut "schwer". Eine Körperverletzung ist dann schwer, wenn 1 Monat berufsunfähigkeit aus ihr resultiert oder wenn die Körperverletzung an sich schwer ist (liegt im Ermessen des Richters). Eine schwere KV ist mit bis zu 3 Jahren Gefängnis zu bestrafen.

Dann gibt es die KV mit schwere Dauerfolgen, also genau das was hier vorliegt. Wenn eine Behinderung aus der KV resultiert ist es eine KV mit schweren Dauerfolgen. Diese ist mit mindestens 6 Monaten und bis zu 5 Jahren zu bestrafen.

Und dann gibt es für die KV mit schweren Dauerfolgen auch nochmal eine Verschärfung: Nämlich dann, wenn der Täter vorsätzlich durch die KV die schweren Dauerfolgen hervorrufen wollte. Z.B. in dem er dir ein Bein abhackt oder eben indem er dir mit Säure das Augenlicht nimmt. In diesem Fall ist die Höchststrafe 10 Jahre!

Und ich denke, dass es eigentlich vollkommen irrelevant ist ob der Täter hier schonmal straffällig wurde oder nicht. Da ich mir nicht vorstellen kann, dass die Tat im Affekt passiert ist (es sei denn zum Tatzeitpunkt stand irgendwo ein Becher mit Säure herum, was aber sehr unwahrscheinlich ist), bin ich mir eigentlich sicher, dass hier auch die Höchstrafe verhängt würde.
Also 10 Jahre Gefängnis.

Man könnte jetzt sagen: "Was sind schon 10 Jahre im Vergleich zur lebenslangen Blindheit?". Aber in unserem System ist das nunmal so. Unsere Rechtsprechung beruht auf den Prinzipien der Abschreckung, Selbstschutz für den Täter, Gesellschaftsschutz und Umerziehung. Und nicht auf dem Prinzip der Rache!

Ich finde, dass die Gesetze hier wirklich ausreichend sind. 10 Jahre ist eine angemeßene Strafe.
 
Man stelle sich nur mal vor wie der Verurteilte dann von Staatsbeamten zum Säureeinträufeln in ein Zimmer verbracht wird.

Verkehrssünder werden dann wahrscheinlich bald gefesselt auf die Straße gesetzt und überfahren oder zumindest angefahren. Dieben wird eine Truppe das eigene Haus ausrauben, damit der Dieb weiß wie das ist, beklaut zu werden. (Ach nein, denen wird ja bereits was abgehackt.)
 
Man könnte jetzt sagen: "Was sind schon 10 Jahre im Vergleich zur lebenslangen Blindheit?". Aber in unserem System ist das nunmal so. Unsere Rechtsprechung beruht auf den Prinzipien der Abschreckung, Selbstschutz für den Täter, Gesellschaftsschutz und Umerziehung. Und nicht auf dem Prinzip der Rache!

Ich finde, dass die Gesetze hier wirklich ausreichend sind. 10 Jahre ist eine angemeßene Strafe.

Danke für die Info...fand ich sehr aufshclußreich, wie der Strafkatalog da aussieht.

10 Jahre sind aus miener Sicht vollkommen unzureichend für diese Tat...und da haben wir sie wieder, die subjektiv geprägte Umrechnung einer sehr konkreten Tat in die Einheit Haftjahre mithilfe des abstrakten "Rechenschiebers" StGB. Wer gibt denn die Sicherheit bzw. Gewissheit, dass diejenigen schlauen Köpfe angemessene Haftjahre vorgesehen haben? Was ist überhaupt angemessen? Was will man erreichen? Läuterung, Wegsperren, Rache, etc? Sehr viel Unsicherheit steckt in diesem System. Und das soll besser weil fairer, menschlicher, etc. sein?

Die Richter in dem Fall haben eben beshclossen, dass der Täter ab sofort auch blind durchs leben geht. Fertig. Wieso sollte Umrechnen in Haftzeit besser sein?

Bitte beantwortet mal für Euch die Frage...und zwar nur mit ja oder nein: Wird der Täter zu hart bestraft?
 
@Stonefred: Dann sollte dir das amerikanische Rechtssystem doch genehm sein. Dort fallen die Strafen, im Vergleich zur deutschen Rechtssprechung, viel härter aus.
 
Beantworte du mal die Frage, und zwar nur mit ja oder nein: Hast du endlich aufgehört, deine Freundin zu vergewaltigen?

Diese Art der Fragestellung ist einfach … :sick:
 
Ein Straftäter begeht keine schweren Straftaten, ohne vorher mit kleineren durchgekommen zu sein. Und wenn in der Clique ebenfalls alle prügelnd durch die Discos ziehen können und nicht bestraft werden, warum sollte man sich dann nicht beteiligen? Und zuhause wird dann die Frau verprügelt, wenn sie schlecht kocht - bekommt nur niemand mit. Und so prügelt man sich durchs leben, bis man aus versehen jemand umbringt und bekommt eine Anklage wegen Totschlag, womöglich noch mildernde Umstände, weil er dabei betrunken war.

Was ist denn aus der Bande geworden, die Deinen Freund fast totgeschlagen haben? Wurden sie überhaupt gefunden und bestraft. Haben sie anschließend mit den Prügeleien aufgehört?
 
Verkehrssünder werden dann wahrscheinlich bald gefesselt auf die Straße gesetzt und überfahren oder zumindest angefahren. Dieben wird eine Truppe das eigene Haus ausrauben, damit der Dieb weiß wie das ist, beklaut zu werden. (Ach nein, denen wird ja bereits was abgehackt.)

Und MUsern, die blödsinnige Vergleiche anstellen, werden die Finger zwischen Notebooktastatur und -monitor eingeklemmt.
 
Würden wir alle blödsinnigen Vergleiche und alle irrsinnigen Äußerungen aus diesem Thread löschen, blieben keine fünf übrig.
 
Zumindest ist der Prozess ja anscheinend nach allen Regeln der Verfassung abgelaufen und somit laut iranischem Gesetz legitim. Immerhin etwas. Und der Frau wurde im Endeffekt das gleiche Recht auf Rache zugesprochen wie einem Mann, was im Prinzip löblich ist.

Aber es ist und bleibt ein für (heutige!) westeuropäische Verhältnisse archaischer Vorgang...
 
Also ich habe das aus meiner Sicht ja bereits beantwortet:

Unsere Rechtsprechung basiert nicht auf Rache, sondern auf den genannten Prinzipien. Der Grund dafür ist u.a. das Grundgesetz und die Anerkennung der Menschenrechte. Gewalt ist kein Mittel zur Bestrafung. Desweiteren ist die Philosophie, dass es Dinge gibt die sich Menschen unter keinen Umständen gegenseitig antun dürfen. Da auch die Richter und die Regierung Menschen sind gelten diese Gesetze genauso für sie. Ein Mord ist z.B. immer Mord. Es ist vollkommen egal unter welchen Umständen er passiert ist. Und ja, das es in Amerika die Todesstrafe gibt ist eine Inkonsequenz, die ich persönlich auch stark kritisiere. Theoretisch ist selbst Freiheitsentzug eine Inskonsequenz, doch das ist ein unausweichliches Übel das wir hinnehmen müssen.

Wir können eine Strafe für einen Täter wiefolgt begründen:

- Abschreckung
- Selbstschutz: Um einen vom rechten Weg abgekommenen Menschen davor zu schützen noch mehr Schuld auf sich zu laden
- Gesellschaftsschutz: Um die Gesellschaft vor einem gefährlichen Menschen zu schützen
- Umerziehung: Sofern der Täter einsichtig ist, dem Täter durch psychologische Maßnahmen helfen.

Genugtuung für das Opfer ist kein primärer Grund für eine Straftat. Doch sie ist auch nicht irrelevant. Dem Opfer bleibt nur die Genugtuung, dass der Täter bestraft wurde und das seine Schuld festgestellt wurde.

Und um nochmal auf den Fall zurückzukommen: Ich denke nicht, dass der Täter in unserem Rechtssystem nach 10 Jahren einfach aus dem Gefängniss spazieren kann. Je nach dem ob er im Gefängniss anfängt Reue für seine Tat zu zeigen oder nicht. Was der Mann getan hat zeugt von soviel brutalität und "Unmenschlichkeit", dass er eigentlich nicht mehr auf die Gesellschaft losgelassen werden darf. Und da hat das Gericht schon Mittel um das durchzusetzen.

Was ist denn aus der Bande geworden, die Deinen Freund fast totgeschlagen haben? Wurden sie überhaupt gefunden und bestraft. Haben sie anschließend mit den Prügeleien aufgehört?

Ja, wurden ermittelt. Sie waren zwischen 16 und 20 Jahren und wurden alle nach Jugendstrafrecht verurteilt. Der, der ihm die Flasche über den Kopf gezogen hat bekam 6 Monate auf Bewährung, die anderen bekamen zwischen 20 und 120 Sozialstunden.
In einem zivilrechtlichen Verfahren hat er insgesamt 10.000 € Schmerzensgeld und Verdienstausfall zugesprochen bekommen (Geld auf das er aber noch heute wartet).

Und in diesem konkreten Fall bin ich definitiv der Meinung, dass die Täter zu leicht bestraft wurden. Zumal natürlich bereits Vorstrafen im Spiel waren. Ich verstehe, dass eine KV leicht im Affekt entstehen kann, aber Gewalt unter Jugendlichen ist eine Sache die uns über den Kopf wächst. Höhere Strafen würden erheblich mehr Abschreckung hervorrufen und den Spielraum für Umerziehungsmaßnahmen erhöhen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Würden wir alle blödsinnigen Vergleiche und alle irrsinnigen Äußerungen aus diesem Thread löschen, blieben keine fünf übrig.

Wow...lass mich raten: Deine eigenen geistigen Darmergüsse (#148,#153) findest Du höchstwahrscheinlich lustig? klever? intelligent?

Findest Du nun die Strafe zu hart oder nicht? Oder kannst Du die Frage aus moralischen Gründen nicht beantworten?
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Strafe ist weder zu hart noch zu schwach, sie ist unmenschlich. Es ist traurig das du das nicht verstehst.
 
Mal abgesehen davon, dass die BILD wieder uralte Meldungen ausgegraben hat:

Nach der Rechtssprechung des Irans ein faires Urteil. Auch nach meiner Meinung. Eigentlich sogar fairer als viele "rechtsstaatliche" Urteile hierzulande. Trotzdem finde ich es schlimm, dass im Iran überhaupt Sitten herrschen, Frauen aus nichtigen Gründen das Gesicht zu verätzen. Wer sowas macht, gehört zusätzlich noch kastriert.

Aber mal abgesehen davon ist es wohl ganz klar, das sowas hierzulande oder in den USA oder in irgendeiner auf Menschenrechten basierenden Demokratie dieser Welt nicht möglich wäre. Wohl auch zurecht, denn, ähnlich wie die Todesstrafe, ist so eine "Auge um Auge"-Rechtsprechung nicht zu revidieren, falls sich nachher doch noch - in diesem speziellen Fall unwahrscheinlich - eine Unschuld herausstellen sollte.

Aber Gesetz dem Fall, die junge Dame wäre vollkommen irre, hätte ihre Verätzung einem anderen angehängt... das wäre übel. Und deshalb ist solche Rechtsprechung - wohlgemerkt, obwohl ich in diesem Fall voll zustimme - absolut nicht nachahmenswert. Es ist gut, dass es in weltlicheren Gesellschaften solche Rechtsprechung nicht mehr gibt!

Gruß,
Christian
 
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