Ja, in meinen Augen macht das einen deutlichen Unterschied:
in meinen Augen ist der Tatbestand des illegalen Downloads unabhängig von dem Besitz gegeben.
Meinem Verständnis nach (und ich hatte Musik & Recht mal in der Uni, ist allerdings schon etwas her und daher möglicherweise nicht mehr aktuell) ist der Download nicht illegal, wenn ich bereits im Besitz der Inhalte bin - den ich mit dem Kauf erworben habe.
Ähnlich wie ich auch keinen Kopierschutz umgehen darf, auch wenn ich eigentlich das Recht auf eine Privatkopie hätte.
Das Recht auf Privatkopie habe ich eben nur, solange kein Kopierschutz umgangen werden muss - sonst ist es sogar ausdrücklich verboten.
Ob ich dann aber die Kopie von meinem eigenen Medium herstellen muss, von der gleichen CD die auch ein Freund hat, der mir das Backup erstellt, oder eben durch Download, das ist mE nicht deutlich definiert.
Nehmen wir an, man macht sich wirklich mal die Mühe Leute zu verfolgen die downloaden. Wenn man mir vorwirft 10 Alben runterzuladen und Schadenersatz fordert, könnte ich ja einfach die Alben kaufen und sagen "die waren im Keller"
Daher sind bisher auch ausschließlich Nutzer verfolgt worden, die sich nicht des Downloads strafbar gemacht haben, sondern einem gleichzeitigen Upload, also dem Bereitstellen, wie es bei p2p/torrent der Fall ist.
Ich bin kein Jurist und kann keine allgemeingültige Aussage treffen, habe mich aber viel mit Musikrecht beschäftigt.
Und meiner Ansicht nach (ich lasse mich gerne -fundiert- korrigieren) habe ich die Nutzungsrechte mit dem Kauf erworben und mache mich deshalb beim Download
nicht strafbar.
In jedem Fall vermute ich, dass es sich um eine rechtliche Grauzone -nicht geregelt bisher- handelt und auch entsprechend nicht verfolgt würde.
(In rede in jedem Fall nur von Downloadverfahren, in denen
nicht gleichzeitig der Upload beim Download stattfindet!)