Musik Gekaufte Musik im nach hinein aus dem Internet Saugen?

Den Faktor Umstand - Arbeit - Zeit kannst du mal getrost vernachlässigen. Bis du einen einzigen Titel in brauchbarer Qualität illegal im Netz gezogen hast, hast du mal locker 3 CDs selber digitalisiert.

Öhm, es ist genau umgekehrt. Nicht komprimierte CD/LP Rips sind in sekundenschnelle aus dem Netz geladen. So schnell findet man niemals den entsprechenden Tonträger im Regal oder noch schlimmer irgendwo im Keller oder in der Garage. Vom ordentlichen Einlesen mal ganz zu schweigen.
 
Und wer entscheidet ob es offensichtlich ist? Megaupload wäre für mich jetzt z.B. nicht offensichtlich (gewesen).

Es ist für Dich nicht offensichtlich, das die aktuellen Topsong oder alte Klassiker nicht umsonst vom Rechteinhaber über Megaupload zur Verfügung gestellt werden? :eek:

ja, ich dachte im uralub auch, das ich nen Schnäppchen mit der "Orginal" Rolex für 100€ mache, nie wäre ich auf die Idee gekommen das sie gefälscht wäre. Hat der Verkäufer auch extra gesagt.:)

Normale runterladen von Songs oder Filmen wird zum Glück selten verfolgt und will ich nicht verurteilen, mache ich selber auch manchmal. Aber man sollte sich nicht einreden, das es legal ist.

EinGraubereich ist vielleicht noch Streaming, aber darum ging es hier ja nicht.
 
95% der Musiker müssten regulär was dazubezahlen damit man sich ihre "Kunst" antut ...
 
Es ist für Dich nicht offensichtlich, das die aktuellen Topsong oder alte Klassiker nicht umsonst vom Rechteinhaber über Megaupload zur Verfügung gestellt werden? :eek:

Hier mal ein Beispiel: Throatruiner Label (in Ordnung, die Musik ist nicht Jedermanns Geschmack)
Die haben ALLE ihre Releases als Stream über Bandcamp und als Download über Mediafire angeboten: http://throatruinerrecords.bandcamp.com/
Da ist nichts, aber auch gar nichts illegal. Das sieht doch auch "offensichtlich illegal" aus? Ist es aber eben nicht.
Anderes Beispiel: Denovali (http://denovali.com/mp3shop/Free-Downloads:::2.html)

Und wie soll ich denn jetzt unterscheiden ob es legitim ist die Sachen runterzuladen? Beim Rechteinhaber nachfragen?

Ich lade momentan pro Monat etwa 50 Releases über Mediafire und Co. Allesamt sind legal vom Label oder der Band angeboten. Das wird ein Spaß, nach ACTA dem Richter zu erzählen, dass das alles in Ordnung war. Besonders wenn es das Label nicht mehr gibt oder die Sachen aus Platzgründen vom Server verschwunden sind.
 
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95% der Musiker müssten regulär was dazubezahlen damit man sich ihre "Kunst" antut ...

Bei derartiger Musik besteht dann ja auch keine Gefahr einer Urheberrechtsverletzung. Denn warum sollte man sie sich antun? Wo siehst Du also die Verbindung zum Thread?
 
Ich lade momentan pro Monat etwa 50 Releases über Mediafire und Co. Allesamt sind legal vom Label oder der Band angeboten. Das wird ein Spaß, dem Richter nachher zu erzählen, dass das alles in Ordnung war. Besonders wenn es das Label nicht mehr gibt oder die Sachen aus Platzgründen vom Server verschwunden sind.

Das muss ja erstmal jemand verfolgen. Und wer sollte das in diesem Fall sein?
 
Das muss ja erstmal jemand verfolgen. Und wer sollte das in diesem Fall sein?

Keine Ahnung. ;)

Aber wenn der Download von urheberrechtsgeschütztem Material nicht legal sein sollte warum ist dann der Download von Denovali- oder Thraotruiner-Artisten nicht illegal? Das ist doch auch urheberrechtlich geschützt. Wo kann ich als Nutzer unterscheiden ob Band A vom Denovalilabel, deren Alben ich nur als Vinyl kaufen oder FREI runterladen kann, legal ist und z.B. das aktuelle Coldplay-Album nicht?
 
Aber wenn der Download von urheberrechtsgeschütztem Material nicht legal sein sollte warum ist dann der Download von Denovali- oder Thraotruiner-Artisten nicht illegal?
Wenn das in Abmachung mit dem Rechteinhaber geschieht, gibt's da ja gar kein Problem.

Wo kann ich als Nutzer unterscheiden ob Band A vom Denovalilabel, deren Alben ich nur als Vinyl kaufen oder FREI runterladen kann, legal ist und z.B. das aktuelle Coldplay-Album nicht?

Im Zweifelsfall, wie Du sagst, beim Rechteinhaber nachfragen, normalerweise wird man nach dem gesunden Menschenverstand gehen. So mach ich's jedenfalls. Bandcamp sieht nun wirklich nicht illegal aus. Da kann man davon ausgehen, dass die Rechteinhaber ihr Einverständnis gegeben haben. Gibt ja mittlerweile auch genug andere Quellen für legal kostenlose Musik, meist zum "Reinschnuppern". Oft ja von den Labels oder Künstlern selber, meist als Promo-Aktion bspw. eMail-Adresse gegen Download. Andere Beispiele: Epitonic, Insound, Spinner, RCRD LBL, bt.etree.org
 
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Aber wenn der Download von urheberrechtsgeschütztem Material nicht legal sein sollte warum ist dann der Download von Denovali- oder Thraotruiner-Artisten nicht illegal? Das ist doch auch urheberrechtlich geschützt. Wo kann ich als Nutzer unterscheiden ob Band A vom Denovalilabel, deren Alben ich nur als Vinyl kaufen oder FREI runterladen kann, legal ist und z.B. das aktuelle Coldplay-Album nicht?

illegal ist es wenn aus Quellen kommt, die nicht die Urheberrechte besitzen.

Wenn Labels oder Künstler auf ihrer Seite oder downloadseiten ihre Sachen anbieten ist es legal.

Bandcamp und Mediafire auch nicht wirklich mit Megaupload zu vergleichen.

Wenn Coldplay beschließt ihre Alben zu verschenken, weil England einen Titel beim Fußball geholt hat (also nie)dann wäre das natürlich legal.

Wenn xxxripperxxx das auf Megaupload macht, sollte man aber stutzig werden.
 
Bandcamp sieht nun wirklich nicht illegal aus. Da kann man davon ausgehen, dass die Rechteverwerter ihr Einverständnis gegeben haben.

Ich verstehe deinen Standpunkt und möchte dich nicht anfeinden o.ä. Ich möchte nur etwas provokant sein:

Und wenn ich nun als Privatperson einen Fake-Account bei Bandcamp erstelle und das aktuelle Album von Herbert Grönemeyer hochlade. Natürlich schön mit sauberer URL und schönem Cover usw. Was nun!? Da hilft dann auch kein Menschenverstand mehr.
 
Und wenn ich nun als Privatperson einen Fake-Account bei Bandcamp erstelle und das aktuelle Album von Herbert Grönemeyer hochlade. Natürlich schön mit sauberer URL und schönem Cover usw. Was nun!? Da hilft dann auch kein Menschenverstand mehr.

mach mal. Wenn Bandcamp halbwegs seriös ist geht das nicht.

Zudem beantwortest Deine Frage doch selbst. Es ist nicht offensichtlich.

Ähnliches würde für den itunes store oder Amazon gelten, wenn da jemand songs verschenkt.
 
Ich verstehe deinen Standpunkt und möchte dich nicht anfeinden o.ä. Ich möchte nur etwas provokant sein:

Und wenn ich nun als Privatperson einen Fake-Account bei Bandcamp erstelle und das aktuelle Album von Herbert Grönemeyer hochlade. Natürlich schön mit sauberer URL und schönem Cover usw. Was nun!? Da hilft dann auch kein Menschenverstand mehr.

Wieso nicht? Ich erhoffe mir da beim Richter auch "gesunden Menschenverstand". Und wenn alles danach aussah, als hätte Herbert Grönemeyer, bzw. der Rechteinhaber, sein Einverständnis dazu gegeben, dann sehe ich vor Gericht kein Problem für diejenigen, die das herunterladen.
 
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Hoffen kannst du scher, aber generell schützt Unwissen nicht vor Strafe

Den Hinweis verstehe ich in diesem Zusammenhang nicht ganz. Es geht hier ja um die Auslegung von "offensichtlich" in "offensichtlich rechtswidrige Quelle". Und wenn feststeht, dass es nicht offensichtlich war, schützt Unwissen hier eben doch vor Strafe?!
 
Wie kommst Du denn darauf? Klares NEIN.

"Schützendes Unwissen" in dem Sinne, dass, wenn die Tatsache, dass es sich um eine rechtswidrige Quelle handelt nicht erkennbar ist, das Gesetz nicht verlangt, dass man es trotzdem hätte wissen müssen. Die Urheberrechtsverletzung wird in dem Fall also nicht bestraft. Die Auslegung der Erkennbarkeit liegt wie gesagt im Zweifelsfall wohl beim Richter, wo ich aber, auch wie gesagt, von gewissem gesunden Menschenverstand ausgehen würde. Dass bei Tauschbörsen etwa in der Regel davon ausgegangen wird, es hätte erkennbar sein müssen, dass es sich um eine rechtswidrige Quelle handelt, sollte klar sein. Ähnlich wird es wohl bei typisch aufgemachten illegalen Seiten sein, die auf Megaupload&co verlinken. Anders dagegen scheint es mir bei Angeboten auf Bandcamp&co zu sein.

Liege ich da falsch? Wenn ja, würde ich mich über eine Erklärung freuen. Das ist jedenfalls aus Laiensicht meine Interpretation der momentanen Gesetzeslage. :)
 
Ihr überseht im eigentlichen Thema, dass es immer noch um einen Download geht, wenn eine CD und damit die dadurch verbundenen Nutzungsrechte -und auch das Recht auf Anfertigung einer Sicherungskopie- vorher erworben wurde.
 
Ihr überseht im eigentlichen Thema, dass es immer noch um einen Download geht, wenn eine CD und damit die dadurch verbundenen Nutzungsrechte -und auch das Recht auf Anfertigung einer Sicherungskopie- vorher erworben wurde.

Soweit ich weiß erwirbst Du mit dem Kauf einer CD aber nicht die Nutzungsrechte an der darauf enthaltenen Musik "im Allgemeinen", sondern nur speziell am aufgespielten Werk. Und wenn es sich beim Download um eine Kopie ohne Zustimmung des Rechteinhabers handelt, ist das aus meiner Sicht rechtswidrig, und fällt ja auch kaum unter die "Privatkopie".
 
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