Ezekeel
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So machen wir mal ein paar StGB Basics. .
Basics. Genau. Gilt das deutsche StGB denn auch in AUT? aha...
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So machen wir mal ein paar StGB Basics. .
Vielleicht eine SMS (von Deinem Telefon) an einige Personen der Kontaktliste senden dass Du ein iPhone gefunden hast und die Personen sich mal umhören möchten. Der Eigentümer möchte dann ebenfalls eine SMS an sein iPhone schicken (die Nr. kennt er ja, zwecks Eigentümeridentifizierung).... dürfte sich bei dem Besitzer dieses Iphones um einen Amerikaner handeln ...
Was kann ich nun tun, damit diese Person wieder zu seinen Telefon kommt ... Ich habe leider auch nach 10 Tagen des Auffindens noch keine Message auf diesem Telefon bekommen ...
So machen wir mal ein paar StGB Basics.
§ 246
Unterschlagung
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
Eine fremde bewegliche Sache haben wir schon mal.
So und nun kommen wir zur rechtswidrigen Zueignung.
Diese verlangt, dass der Täter eine Handlung vornimmt, die objektiv erkennen lässt, dass er einen Zueignungswillen hat.
Ein Zueignungswille wiederum verlangt, dass man dem Eigentümer ständig, also für immer, aus seiner Eigentümerposition verdrängen will, oder auf gut Deutsch gesagt: Man will, dass der Eigentümer die Sache nie wieder zurück bekommt.
Hier sucht der TE eine Möglichkeit dem Eigentümer schnell und zielführend das iPhone zurückzugeben.
Ich finde es eigentlich ein Unding, dass einige hier sofort ihn als Kriminellen darstellen wollen. Ich finde es bewundernswert was er hier macht und es verdient eher Anerkennung als hier nach nach einer strafrechtlichen Relevanz zu schreien.
Vielleicht eine SMS (von Deinem Telefon) an einige Personen der Kontaktliste senden dass Du ein iPhone gefunden hast und die Personen sich mal umhören möchten. Der Eigentümer möchte dann ebenfalls eine SMS an sein iPhone schicken (die Nr. kennt er ja, zwecks Eigentümeridentifizierung).
Sicher?Das iPhone wird wohl gesperrt sein ...
... Ich habe leider auch nach 10 Tagen des Auffindens noch keine Message auf diesem Telefon bekommen ...
Sicher?
Nicht nötig, Du hast das Problem ja schon gelöst.... oder weiß der Geier...
Basics. Genau. Gilt das deutsche StGB denn auch in AUT? aha...
Nicht nötig, Du hast das Problem ja schon gelöst.
Ich finde diese ganzen Moralpredigten übrigens mehr als unnötig! Viele würden einfach die Sim-karte entfernen und sich über ein neues Handy freuen!
Vielleicht kennt er seine Nummer nicht und er ist noch nicht zu Hause wo er nachsehen könnte?Man wundert sich ja, dass der Eigentümer in 10 Tagen kein einziges Mal versucht, das Telefon anzurufen?
Vielleicht nutzt er Windows, da gibt es nur den Explorer. Sorry, der musste jetzt sein.Das könnte man durchaus (auch als Finder) mal erwarten...
Polizei oder Fundamt, alles andere ist nicht Dein Ding und macht Dich nur verdächtig.
… und im Fundbüro xyz abgegeben wird …
Äh ER hat es verloren. Willst Du Dich jetzt in den Flieger setzen und es ihm zurück bringen? Samariterkomplex?Und dann? Dann setzt sich der Besitzer noch mal in den Flieger um das iPhone zu holen? Wohl kaum, da kann er sich wahrscheinlich die nächsten 3 Generationen für kaufen.
Äh ER hat es verloren. Willst Du Dich jetzt in den Flieger setzen und es ihm zurück bringen? Samariterkomplex?