lundehundt
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Ok, setzen wir mal vorraus eine grosse Firma waere in der Lage, die Arbeitsleistung ihrer Mitarbeiter differenziert und objektiv einzuschaetzten und sie kaeme zu dem Schluss, dass einige der juengeren Arbeitnehmer besser Leistungen bringen als die Aelteren. Und setzen wir weiter vorrus, wir haetten keinen Kuendigungsschutz wie wir ihn heute haben. Was wuerde passieren? Ich glaube man muss kein Prophet sein, um sich das vorzustellen.
Nur mal so zum Nachdenken. Es gibt heute schon die Moeglichkeit, wegen mangelhafter Leistung einen Arbeitnehmer zu kuendigen - auch wenn der schon lange im Betrieb ist. Die Latte dafuer ist nicht sehr hoch gelegt. Die Firma muss nur nachweisen, dass Leistungsmaengel bestehen und das sie erfolglos Massnahmen mit dem Mitarbeiter durchgefuehrt hat, die die Leistung verbessern sollen. Kuendigt sie dann Leistungsbedingt, muss sie nicht mal eine Abfindung zahlen.
Ein Arbeitgeber hat per Definition eines Arbeitsvertrages uebrigens nur den Anspruch auf eine durchschnittliche Arbeitsleistung. So sehr ich den Wunsch mancher Arbeitgeber verstehe, nur Sitzenpersonal zu beschaeftigen, so muss man der Tatsache rechnung tragen, dass nicht alle Arbeitnehmer in der Lage sind Spitzenleistung zu liefern. Waere das der Fall, gaebe es keine Differenzierung mehr sondern eine Firma wuerde durch selektive Leistungsauslese bemueht sein, nur noch Spitzenleute zu beschaeftigen und das auch nur solange, solange sie Spitzenleistung bringen. Hat der Spitzenleister mal ein Jahr eine persoenliche Kriese weil seine Frau sich scheiden laesst, ist er zudem auch noch seinen Job los.
Wuerde eine Aufhebung des Kuendigungsschutzgesetzes diese Situation verbessern?
Nur mal so zum Nachdenken. Es gibt heute schon die Moeglichkeit, wegen mangelhafter Leistung einen Arbeitnehmer zu kuendigen - auch wenn der schon lange im Betrieb ist. Die Latte dafuer ist nicht sehr hoch gelegt. Die Firma muss nur nachweisen, dass Leistungsmaengel bestehen und das sie erfolglos Massnahmen mit dem Mitarbeiter durchgefuehrt hat, die die Leistung verbessern sollen. Kuendigt sie dann Leistungsbedingt, muss sie nicht mal eine Abfindung zahlen.
Ein Arbeitgeber hat per Definition eines Arbeitsvertrages uebrigens nur den Anspruch auf eine durchschnittliche Arbeitsleistung. So sehr ich den Wunsch mancher Arbeitgeber verstehe, nur Sitzenpersonal zu beschaeftigen, so muss man der Tatsache rechnung tragen, dass nicht alle Arbeitnehmer in der Lage sind Spitzenleistung zu liefern. Waere das der Fall, gaebe es keine Differenzierung mehr sondern eine Firma wuerde durch selektive Leistungsauslese bemueht sein, nur noch Spitzenleute zu beschaeftigen und das auch nur solange, solange sie Spitzenleistung bringen. Hat der Spitzenleister mal ein Jahr eine persoenliche Kriese weil seine Frau sich scheiden laesst, ist er zudem auch noch seinen Job los.
Wuerde eine Aufhebung des Kuendigungsschutzgesetzes diese Situation verbessern?