Friedemann
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Heute nacht bekam ich in meinem Wohngebiet wegen Falschparkens aufgeschrieben. Mein Fahrzeug stand kurz hinter einer Einbahnstraße gegen die Fahrtrichtung geparkt. Noch habe ich keinen Bescheid über die Höhe und das genaue Vergehen bekommen (wenn die Polizei schon um 2 Uhr nachts aufschreibt scheint das nicht auch noch möglich zu sein), aber als einziges Vergehen kann ich mir das Parken entgegen der Fahrtrichtung vorstellen.
Nun sagte mir ein Bekannter, dass es gar nicht möglich sei so einen Falschparkbescheid durchzusetzen, da die Höhe des Verwarngeldes zu gering ist als das Gerichte sich damit auseinandersetzten und ein Führerscheinentzug o.ä. nur bei Fahr-, nicht bei Parkdelikten möglich sei.
Sie können nur mit einem Bußgeldbescheid ankommen, diesen aber auch nicht durchsetzen.
Hat jemand damit zufällig Erfahrung? Ich zahle in meinen Augen berechtigte Strafen gerne - aber in einer komplett ruhigen Gegend kurz hinter einer Einbahnstraße nachts in der falschen Richtung zu stehen ist für mich einfach nicht strafwürdig.
Nun sagte mir ein Bekannter, dass es gar nicht möglich sei so einen Falschparkbescheid durchzusetzen, da die Höhe des Verwarngeldes zu gering ist als das Gerichte sich damit auseinandersetzten und ein Führerscheinentzug o.ä. nur bei Fahr-, nicht bei Parkdelikten möglich sei.
Sie können nur mit einem Bußgeldbescheid ankommen, diesen aber auch nicht durchsetzen.
Hat jemand damit zufällig Erfahrung? Ich zahle in meinen Augen berechtigte Strafen gerne - aber in einer komplett ruhigen Gegend kurz hinter einer Einbahnstraße nachts in der falschen Richtung zu stehen ist für mich einfach nicht strafwürdig.