Falschparken

Einen kleinen Verlag oder 'ne knausrige Popelagentur bei denen ein Tagessatz
zu viel schon das Budget zu sprengen scheint wird man schwerlich als Kunden
halten wenn man Ihnen noch mit extra Kosten kommt. :nono:

Aber vergiss es … Du bist halt 'n harter Hund - ein "ok dann muss man dass wohl
so machen" kommt dir einfach nicht über die Lippen. Du weisst es halt besser! :keks:

Ich werde mich hüten hier zu sagen "das müsse man so machen". Damit würde ich ja dem Genörgle des Threadstartes Rückendeckung geben. Wenn ich ohne Parkschein erwischt werde zahle ich, halte meine Klappe und fertig. Aber der Starter nörgelt ja nicht nur weil er zahlen muss sondern erhofft sich auch noch darum herumzukommen.
 
erzwingungshaft?
ist das nicht eine ersatzhaftstrafe? wo man entweder bezahlt oder in den knast geht?
ich kannte wen, der hat das gemacht.

Nein, Erzwingungshaft gibt es nur, bzw. wird nur dann verhängt, wenn Gerichte, oder ein anderer Berechtigter, von dir etwas will, z.B. du sagst vor Gericht nicht als Zeuge aus, verweigerst also die Aussage, ist ein klassisches Beispiel, dann kann Erzwingungshaft verhängt werden, um dich dazu zu bewegen, auszusagen.

Das mit der Ersatzfreiheitsstrafe ist schon richtig, die würde dann vollstreckt werden, wenn man nicht bezahlen will, aus dem Grund würde ich halt bezahlen, ich meine, so etwas muss man sich doch nicht geben, in den Knast zu gehen, nur für ein paar Tage, weil man partou das Bußgeld nicht zahlen will.

Also um es nochmals festzuhalten, ein Bußgeldbescheid wird immer vollstreckt, notfalls dann halt mit Ersatzfreiheitsstrafe, dass hat nichts mit sonstigen Geldforderungen, die man eventuell bei öffentlichen Institutionen haben kann, bei denen dann erst ab einem gewissen Betrag vollstreckt wird, zu tun, davon abgesehen, gibt es bei sonstigen Geldforderungen auch keine Ersatzfreiheitsstrafe
 
Nein.

Bei geringeren Vergehen wird man zu sogenannten "Tagessätzen" an Geldstrafe verurteilt. Wenn man die nicht bezahlt, gibt's ersatzweise für jeden Tagessatz einen Tag Haft als Strafe.

Weil aber ein Parkknöllchen keine Strafe, sondern eine Verwarnung ist, geht das da nicht. Erzwingungshaft ist immer ein Zwangsmittel, um einen Anspruch beizutreiben, und kann deshalb logischerweise nicht auf den Anspruch "angerechnet" werden...

Eine Verwarnung bleibt es aber nur, wenn man zahlt, zahlt man nicht, wird ein Bußgeldbescheid erlassen, und die Strafe im Bußgeldbescheid kann mit Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt werden.
Im übrigen wird im Verwarnungsgeldbrief auch darauf hingewiesen, dass bei Nichtzahlung, ein Bußgeldbescheid erlassen wird, und dass dadurch weitere Kosten entstehen, die man zahlen muß.
 
Ihr schmeißt hier ein paar Sachen durcheinander:
Wenn man falsch parkt, ist das kein Straftatbestand sondern eine Ordnungswidrigkeit. Ordnungswidrigkeiten werden nicht bestraft, sondern mit einem Bußgeld geahndet (oder es gibt eine Verwarnung). Das ist aber keine Strafe im Sinne des Strafrechts.

Im Strafrecht gibt es verschiedene Strafen z.B. Geldstrafe oder Freiheitsstrafe. Ersatzfreiheitsstrafe gibt es nur im Strafrecht, nicht bei Ordnungswidrigkeiten. Ein Bußgeldbescheid kann daher NICHT zu einer Ersatzfreiheitsstrafe führen. Man kann also nicht wie im Strafrecht die Anzahl der Tagessätze zu denen man verurteilt wurde absitzen statt zu zahlen (auch hier hat man nicht die Wahl im eigentlichen Sinn, Ersatzfreiheitsstrafe wird aber angeordnet, wenn man nicht zahlt und die Geldstrafe auch nicht beigetrieben werden kann).
Ein Bußgeldbescheid wird ganz normal vollstreckt, indem der Gerichtsvollzieher kommt. Der kommt übrigens auch für Kleckerbeträge! In ganz harten Fällen wird auch Erzwingungshaft verhängt. Die ist aber nicht zu verwechseln mit der Ersatzfreiheitsstrafe. Die Erzwingungshaft soll den Schuldner quasi mürbe machen damit er zahlt, sie ist aber kein Ersatz für die Zahlung.
 
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