Falschparken

Friedemann

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Heute nacht bekam ich in meinem Wohngebiet wegen Falschparkens aufgeschrieben. Mein Fahrzeug stand kurz hinter einer Einbahnstraße gegen die Fahrtrichtung geparkt. Noch habe ich keinen Bescheid über die Höhe und das genaue Vergehen bekommen (wenn die Polizei schon um 2 Uhr nachts aufschreibt scheint das nicht auch noch möglich zu sein), aber als einziges Vergehen kann ich mir das Parken entgegen der Fahrtrichtung vorstellen.

Nun sagte mir ein Bekannter, dass es gar nicht möglich sei so einen Falschparkbescheid durchzusetzen, da die Höhe des Verwarngeldes zu gering ist als das Gerichte sich damit auseinandersetzten und ein Führerscheinentzug o.ä. nur bei Fahr-, nicht bei Parkdelikten möglich sei.
Sie können nur mit einem Bußgeldbescheid ankommen, diesen aber auch nicht durchsetzen.

Hat jemand damit zufällig Erfahrung? Ich zahle in meinen Augen berechtigte Strafen gerne - aber in einer komplett ruhigen Gegend kurz hinter einer Einbahnstraße nachts in der falschen Richtung zu stehen ist für mich einfach nicht strafwürdig.
 
Mit logischen Argumenten darfst Du einer deutschen Behörde nicht kommen. Aber mit Gebühren und Auslagen werden sie beim Eintreiben sehr schnell in eine Größenordnung kommen, die ein Eintreiben rechtfertigt.
Bezahlen und gut ist, alles andere artet in Stress aus.
 
In Berlin muss man zudem noch folgendes beachten: Wahrlos unangekündigtes Einziehen des Führerscheins nach wiederholtem Falschparken. Ist zwei meiner Mitarbeiter passiert - und die haben die Strafzettel immer bezahlt...

wers nicht glaubt:

*-klick-*
 
Das hat mit sturen Behörden nichts zu tun. Es gibt eine StVO, wo die Regeln im Straßenverkehr drinstehen und es gibt einen Bußgeldkatalog, wo drinsteht, was passiert, wenn man sich nicht an diese Regeln hält.

Im Juristendeutsch heißt dieser Katalog "Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr".

Das Parken ist unzulässig
1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, ...
Auch nachts. Kostet 10 Euro. Länger als 3 Stunden 20 Euro.

(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch für den, der nur halten will; jedenfalls muß auch er dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben.
Auch nachts. Kostenpunkt 20 Euro.
 
Hat jemand damit zufällig Erfahrung? Ich zahle in meinen Augen berechtigte Strafen gerne - aber in einer komplett ruhigen Gegend kurz hinter einer Einbahnstraße nachts in der falschen Richtung zu stehen ist für mich einfach nicht strafwürdig.

Es interessiert zum Glück nicht was ein Individium für "strafwürdig" hält, sondern was im Gesetz steht.

Falsch geparkt, Knolle bekommen, bezahlen, fertig.

Ich glaube da gibt es keine große Diskussionsgrundlage. Es sei denn du möchtest diskutieren ob es Sinn macht die STVO ab 22 Uhr zu lockern weil ja eh nix los ist. :rolleyes:
 
Heute nacht bekam ich in meinem Wohngebiet wegen Falschparkens aufgeschrieben. Mein Fahrzeug stand kurz hinter einer Einbahnstraße gegen die Fahrtrichtung geparkt. Noch habe ich keinen Bescheid über die Höhe und das genaue Vergehen bekommen (wenn die Polizei schon um 2 Uhr nachts aufschreibt scheint das nicht auch noch möglich zu sein), aber als einziges Vergehen kann ich mir das Parken entgegen der Fahrtrichtung vorstellen.

Nun sagte mir ein Bekannter, dass es gar nicht möglich sei so einen Falschparkbescheid durchzusetzen, da die Höhe des Verwarngeldes zu gering ist als das Gerichte sich damit auseinandersetzten und ein Führerscheinentzug o.ä. nur bei Fahr-, nicht bei Parkdelikten möglich sei.
Sie können nur mit einem Bußgeldbescheid ankommen, diesen aber auch nicht durchsetzen.

Hat jemand damit zufällig Erfahrung? Ich zahle in meinen Augen berechtigte Strafen gerne - aber in einer komplett ruhigen Gegend kurz hinter einer Einbahnstraße nachts in der falschen Richtung zu stehen ist für mich einfach nicht strafwürdig.


Naja, noch keine eigenen Erfahrungen in dem Punkt sammeln müssen, d.h. ich habe meine Strafmandate immer bezahlt.

Aber grundsätzlich ist es so, wenn du das Verwarnungsgeld nicht zahlst, wird ein Bußgeldbescheid erlassen, da kommen dann noch einmal Gebühren drauf, ich glaube so zwischen 10 - 20 Euro.
Ein Bußgeldbescheid wird dann auch durchgesetzt, also die Auskunft, dass sich deutsche Gerichte damit nicht auseinandersetzen, ist so nicht richtig.
Gut ein Bußgeldbescheid wird von der entsprechenden Verwaltungsbehörde erlassen, aber durchgesetzt wird der, ich weiß nicht, woher dein Freund die Info hat, dass der nicht durchgesetzt wird.
Aber wie dem auch sei, du bekommst wahrscheinlich erst einmal ein Verwarnungsgeld, da steht dann auch drinnen, was dir vorgeworfen wird, und wenn es richtig ist, würde ich es einfach bezahlen, alles andere wird dann nur teurer.
 
Es gab mal den Fall wo die Krankenkassen den Krankenhaussoli in Höhe von 10 DM eingefordert hatten. Da war es der Fall, dass wenn man Ihn nicht zahlte die Forderung der Krankenkasse incl. Verzug,Mahnung 50 DM nicht überschreiten konnte und daher auch kein Titel erwirkt werden konnte. Wer also nicht zahlte, der zahlte halt nicht. Musste jeder mit seinem Gewissen ausmachen.

Ich habe nicht gezahlt, möge ich dafür in der Hölle schmoren ;)
 
Es gab mal den Fall wo die Krankenkassen den Krankenhaussoli in Höhe von 10 DM eingefordert hatten. Da war es der Fall, dass wenn man Ihn nicht zahlte die Forderung der Krankenkasse incl. Verzug,Mahnung 50 DM nicht überschreiten konnte und daher auch kein Titel erwirkt werden konnte. Wer also nicht zahlte, der zahlte halt nicht. Musste jeder mit seinem Gewissen ausmachen.

Ich habe nicht gezahlt, möge ich dafür in der Hölle schmoren ;)

Das ist aber eine vollkommen andere Geschichte, Bußgeldbescheide werden immer durchgesetzt, einfach schon aus Prinzip.
Bei dem Krankenkassensoli ging es nur um eine normale Geldforderung, das ist was ganz anderes, da gibt es dann im öffentlichen Bereich, die Regelung, dass erst ab einer bestimmten Summe, weitere Maßnahmen ergriffen werden.

Und rechtlich gesehen, kann jede Summe, auch wenn sie noch so klein ist, gerichtlich durchgesetzt werden, es wird halt im öffentlichen Bereich aus wirtschaftlichkeits Gründen erst ab einer gewissen Summe gemacht, dass hat aber nichts damit zu tun, dass es trotzdem rechtlich durchaus gehen würde.
Privatfirmen machen dass auch manchmal, wirtschaftlich lohnt sich dass zwar nicht immer, da weitaus mehr an Kosten vorgelegt werden muß, als die eigentlich Forderung beträgt, aber manchmal halt auch aus Prinzip.
 
Zuletzt bearbeitet:
In Berlin muss man zudem noch folgendes beachten: Wahrlos unangekündigtes Einziehen des Führerscheins nach wiederholtem Falschparken. Ist zwei meiner Mitarbeiter passiert - und die haben die Strafzettel immer bezahlt...

wers nicht glaubt:

*-klick-*

Puh… da hatte ich ja Glück das ich in meinen ersten zwei Jahren in Berlin das Auto auf meine Mutter eintragen ließ, sprich nicht in Berlin. Das hat mir viel Geld erspart, welches ich dann fein säuberlich in 50 Knöllchen in 2 Jahren investierte. Schön das Du diese Belehrung hier mal zeigst, bin zwar geläutert, aber trotzdem ist das eine sehr harsche Maßnahme.
 
Es interessiert zum Glück nicht was ein Individium für "strafwürdig" hält, sondern was im Gesetz steht.
hehe :)
Ich glaube da gibt es keine große Diskussionsgrundlage. Es sei denn du möchtest diskutieren ob es Sinn macht die STVO ab 22 Uhr zu lockern weil ja eh nix los ist. :rolleyes:
in ösiland gibt es keine "knöllchen" ausserhalb der kurzparkzonenzeiten.
wenn du da in der nacht blöd stehst, dann gibt es direkt eine anzeige von der polizei, die dann zugeschickt wird.
unterscheidet sich im preis, ein knöllchen wegen falschparkens kostet 20 euro, das ding das die bullerei dir dann zuschickt kostet erstmal 36 euro, glaub ich.

ausserdem steht bei uns hinten drauf, WARUM man jetzt so einen zettel an der scheibe picken hat. vielleicht einfach mal die rückseite anschauen?
 
Sie können nur mit einem Bußgeldbescheid ankommen, diesen aber auch nicht durchsetzen.
Höhöhö, guter Witz.

1. Kommt der Bescheid mit der Verwarnung
2. Du zahlst nicht, wird ein Bussgeldbescheid erlassen, kostet deftig Gebühren zusätzlich.
3. Du zahlst immer nicht nicht, Vollstrecker der Behörde kommt
4. Weitere Weigerung --> Parkkralle und Stillegung des Fahrzeugs.

Bis dahin laufen dann natürlich massig Gebürhen auf und aus 20 Euro dürften dann über 100 werden schätze ich.
 
2. Du zahlst nicht, wird ein Bussgeldbescheid erlassen, kostet deftig Gebühren zusätzlich.
Oder die Verwarnung wird eingestellt, es wird kein Bußgeldbescheid erlassen, dir werden aber die Kosten des Verfahrens auferlegt. Oder kurz gesagt: Du zahlst weder Verwarngeld, noch Bußgeld, aber die Kosten für den Bescheid, dass du weder das eine noch das andere zahlen musst. Und das ist rechtens und wird per Vollstreckung eingetrieben.
4. Weitere Weigerung --> Parkkralle und Stillegung des Fahrzeugs.
Oder Erzwingungshaft. Zuerst ein Tag und dann solange, bis zu bereit bist zu zahlen. Der Knast dient nur dazu, dich zahlwillig zu stimmen und ersetzt nicht die Zahlung selbst.

Zahlen und gut ist. Das nächste Mal woanders parken. Irgendwo muss man bei derartig vielen Verkehrsteilnehmer ne Grenze ziehen. Und warum solltest du ausgerechnet straffrei ausgehen und andere nicht? Regeln sind für alle da.
 
Erzwingungshaft habe ich noch keinen Fall gehört udn ich habe einen Bekannten der arbeitet in einer größeren Bussgeldstelle. Kralle gibt es dafür regelmäßig :D
 
Die Androhung von Erzwingungshaft für das konsequente ignorieren von Strafzetteln ist aber Praxis.
 
erzwingungshaft?
ist das nicht eine ersatzhaftstrafe? wo man entweder bezahlt oder in den knast geht?
ich kannte wen, der hat das gemacht.
 
sche** drauf und zahl.
kostet sonst nur nerven, das ist es nicht wert...
 
Ich hab gelegentlich 'nen Job (1-3 Tage) in Berlin-Tiergarten, da ist alles
beparkwirtschaftet! Es gibt auch keinen Tagesschein am Automaten! :hamma:

Da ist es so dass man besser keinen Schein zieht, denn das kostet nur 5,- Euro.
Wenn man mit Schein die Zeit überzogen hat sind 15,- Euro fällig!


Ich parke da immer für 5,- Euro! ;) (Und zahle via Onlinebanking.)
 
und das wiederum ist schoen egoistisch gedacht, vielleicht wollen ja auch andere Autofahrer mal einen Kurzzeitparkplatz nutzen. Aber das interessiert dich dann sicherlich weniger. Hauptsache, du hast deinen Parkplatz und das noch möglichst günstig.
 
Ich hab gelegentlich 'nen Job (1-3 Tage) in Berlin-Tiergarten, da ist alles
beparkwirtschaftet! Es gibt auch keinen Tagesschein am Automaten! :hamma:

Da ist es so dass man besser keinen Schein zieht, denn das kostet nur 5,- Euro.
Wenn man mit Schein die Zeit überzogen hat sind 15,- Euro fällig!


Ich parke da immer für 5,- Euro! ;) (Und zahle via Onlinebanking.)

Woher willst du wissen dass die keine Akte anlegen?
(https://www.macuser.de/forum/showpost.php?p=3328978&postcount=3)

PS: Tagesschein gibt es ja nicht, weil man Tageslangparker nicht haben will.
 
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