Hi,
Fahrerflucht ist ein Offizialdelikt, es ist egal ob man eine Rostlaube andetescht oder eine Oma überfährt und sich vom Acker macht. Die Polizei ist immer mit im Spiel.
Das Strafmaß hängt von der Schadenshöhe ab, man kann also mit 4 Punkten in Flensburg, einem Monat Fahrverbot und ein paar hundert Euro Strafe wegkommen (bei Schäden unter 1.000 € meines Wissens nach), bei höherem Schaden wirds noch teurer und eine Jahreskarte ÖPNV kann schon mal bestellt werden, soweit die Theorie.
Meine Praxis sagt da was anderes:
Einmal wurde ich von einer übereifrigen Nachbarin dabei beobachtet, wie ich beim Einparken ganz sachte an die Stoßstange des hinter mir stehenden Fahrzeuges kam (war gegen 21 Uhr). Pünktlich um 0:00 stand dann die Polizei vor meiner Tür. Ich hatte ja gemerkt, dass ich den anderen Wagen berührt hatte, und habe auch gleich nachgeschaut und nichts gefunden.
Die Polizei war anfangs anderer Meinung, da meine hintere Stoßstange einen kleinen Macken aufwies (den hatte ich mir an einer niedrigen Mauer selber reingefahren..., und lag auch nicht auf der Höhe der anderen Beulen am "beschädigten" Wagen. Die Polizisten waren sehr nett, gaben mir eine Rufnummer von der Ermittlungsstelle, nahmen jedoch alles auf. Tags drauf habe ich bei der Polizei angerufen, dort erhielt ich ohne große Diskussionen die Halterdaten des geschädigten Fahrzeuges. Ich hab mich dann mit der Dame kurzgeschlossen, wir haben uns den Wagen bei Tageslicht angeschaut und sie hat keine neuen Dellen entdeckt (der Wagen sah schon vor meinem Einparken wie ein Golfball aus). Sie hat bei der Polizei gemeldet, dass nichts beschädigt war, der Fall wurde zu den Akten gelegt.
Ein anderer Fall: ich stehe an der roten Ampel, der Wagen hinter mir möchte nach rechts abbiegen, übersieht mich, fährt mir eine Delle in die Stoßstange und macht sich aus dem Staub. Nummernschild konnte ich noch erkennen. Hab sofort die Polizei gerufen. die haben den Typen ein paar Minuten später aus dem Verkehr gezogen. Das Strafverfahren wurde eingestellt, d. h. keine Fahrerbot, wahrscheinlich nur Punkte und Geldbuße, mit dieser Argumentation wollte mich auch die Versicherung abspeisen: keine Strafe = kein Täter = kein Schaden. Ein Brief meines Anwaltes hat die Sache geregelt, und die Anwaltskosten wurden auch noch von der Arroganz-Versicherung übernommen.
Meine Persönliche Erfahrung:
Egal wie klein der Schaden, immer sofort bei der Polizei anrufen und den Fall im Wachbuch vermerken (Uhrzeit, Datum, Kennzeichen und was man angefahren hat) lassen, damit ist man sicher, Halter nennen lassen und den Schaden gemeinsam ansehen (aber: nicht zum Halter gehen und sagen: ich hab da ne Beule in Ihre Stoßstange gefahren, sondern: können Sie einen neuen Schaden an Ihrem Fahrzeug feststellen (ansonsten kann man neben der Stoßstange auch noch alle Kotflügel, die Türen und die Motorhaube ersetzen.)).
allzeit gute Fahrt
MacRobbi