Fahrerflucht?

§ 142 StGB

http://www.123recht.net/article.asp?a=14261

Mein Beileid.
Deine Freundin hätte selbst die Polizei rufen müssen (um ggfs. keinen Schaden zu sehen) oder aber den Halter (wenn bekannt) direkt kontaktieren.

Hier geht es nicht drum, dass es nur ein Kratzer auf der Stoßstange ist oder ne fette Beule - das Gesetz ist hier eindeutig und die Staatsanwälte i.d.R. alles A.... und werden auf Straftat pochen. Natürlich ist das eine Lapalie, aber ich vermute mal, der Staatsanwalt wird 08/15 vorgehen und gegen eine Geldbuße an einen gemeinnützigen Verein die Sache nicht weiter verfolgen.
Wenn das mit dem Zettel denn echt ist und keine Nachbarsdenunziation.

Ob sie sich dessen bewusst war oder nicht, ist auch egal. Rein theoretisch wäre sie zwar juristisch gesehen "unschuldig", weil kein Unrechtsbewusstsein vorhanden ist, aber das ist - wie gesagt - nur in der Theorie möglich. Wegen sowas führt kein Mensch einen Prozess.
 
restorator schrieb:
Unter bestimmten Umständen stimmt das nicht! Wenn aus dem "nichts zu sehen" schlußzuvolgern ist das es auch keinen Unfall gegeben hat. Ist der Vorsatz nicht da. Kein Vorsatz heißt: DER TATBESTAND DES UNERLAUBTERN ENTFERNENS VOM UNFALLORT IST NICHT ERFÜLLT!!!

In der Tat kann der Vorsatz bei "Unfallflucht" entfallen, wenn der Täter beweisen kann, er habe irrig angenommen, es sei kein Schaden entstanden oder etwaige Kratzer seinen völlig unerheblich. Eine "Verteidigung" wäre insoweit in diese Richtung möglich.

Diese Unfallflucht ist jedoch in der Praxis ein Massendelikt. In der überwiegenden Vielzahl ist es so, dass die Beschuldigten beinah generell angeben, nichts bemerkt zu haben (lauter Motor, Autoradio an, etc.). Das wäre eine Hürde im Prozess.

restorator schrieb:
Plakatives Beispiel. Mord
Mord = tötung mit Vorsatz
Fahrlässige Tötung = tötung ohne Vorsatz

Nein. Mord=Tötung unter Mordmerkmalen mit Vorsatz (§ 211 StGB); Totschlag wäre Tötung mit Vorsatz (§ 212 StGB). *Besserwissermodus aus* :)
 
Restorator: selbst dein Mordbeispiel ist falsch.
Wenn du fragst, dann musst du auch die Aussagen der Anderen lesen, verstehen, und durchdenken.
Wenn du nur deine Ansicht durchdrücken willst, dann rede mit dem Spiegel, der wird dir Recht geben.
In der Regel sieht es so aus: Die Gerichte gehen bei einem sichtbaren Schaden davon aus, dass der Widerstand des anderen Fahrzeugs so groß war, dass der Fahrer es hätte merken müssen! Insofern: Fahrerflucht.
Ich habe es einmal erlebt, dass aufgrund der Bauart eines Fahrzeugs (ich glaube es war ein Citroën) davon auszugehen war, dass die Berührung nicht zu spüren war -> Freispruch.
Sonst wurde immer davon ausgegangen: es hätte bemerkt werden müssen!

RvH

P.S.: und lass die Klugscheissersprüche stecken!
 
Sagt mal, so langsam müssten wir jetzt doch wissen, was die Polizei
zu der Sache gesagt hat... und der andere Fahrzeughalter... wäre ja
langsam mal interessant.
 
MacEnroe schrieb:
Sagt mal, so langsam müssten wir jetzt doch wissen, was die Polizei
zu der Sache gesagt hat... und der andere Fahrzeughalter... wäre ja
langsam mal interessant.

Die Polizei sagte das es der Statsanwaltschaft übergebe und die dann entscheiden müsse. (Der Herr von der Polizei hat sich zu der aussage hinreißenlasen das die umstände dafürsprechen das es sehr wahrscheinlich fallen gelassen würde, er könne das allerdings nicht entscheiden.)
Der andere Fahrzeughalter ist bis dato nicht aufgetaucht. Laut Polizei sei er nicht zu erreichen.


MFG Der restor

Ich werde euch die entscheidung des Staatsanwalts wissen lassen. Bis dahin halte ich erstmal die Backen still.
 
restorator schrieb:
Ich werde euch die entscheidung des Staatsanwalts wissen lassen. Bis dahin halte ich erstmal die Backen still.

wird schon gut ausgehen ;)
 
Zurück
Oben Unten