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DonLoewi
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§ 142 StGB
http://www.123recht.net/article.asp?a=14261
Mein Beileid.
Deine Freundin hätte selbst die Polizei rufen müssen (um ggfs. keinen Schaden zu sehen) oder aber den Halter (wenn bekannt) direkt kontaktieren.
Hier geht es nicht drum, dass es nur ein Kratzer auf der Stoßstange ist oder ne fette Beule - das Gesetz ist hier eindeutig und die Staatsanwälte i.d.R. alles A.... und werden auf Straftat pochen. Natürlich ist das eine Lapalie, aber ich vermute mal, der Staatsanwalt wird 08/15 vorgehen und gegen eine Geldbuße an einen gemeinnützigen Verein die Sache nicht weiter verfolgen.
Wenn das mit dem Zettel denn echt ist und keine Nachbarsdenunziation.
Ob sie sich dessen bewusst war oder nicht, ist auch egal. Rein theoretisch wäre sie zwar juristisch gesehen "unschuldig", weil kein Unrechtsbewusstsein vorhanden ist, aber das ist - wie gesagt - nur in der Theorie möglich. Wegen sowas führt kein Mensch einen Prozess.
http://www.123recht.net/article.asp?a=14261
Mein Beileid.
Deine Freundin hätte selbst die Polizei rufen müssen (um ggfs. keinen Schaden zu sehen) oder aber den Halter (wenn bekannt) direkt kontaktieren.
Hier geht es nicht drum, dass es nur ein Kratzer auf der Stoßstange ist oder ne fette Beule - das Gesetz ist hier eindeutig und die Staatsanwälte i.d.R. alles A.... und werden auf Straftat pochen. Natürlich ist das eine Lapalie, aber ich vermute mal, der Staatsanwalt wird 08/15 vorgehen und gegen eine Geldbuße an einen gemeinnützigen Verein die Sache nicht weiter verfolgen.
Wenn das mit dem Zettel denn echt ist und keine Nachbarsdenunziation.
Ob sie sich dessen bewusst war oder nicht, ist auch egal. Rein theoretisch wäre sie zwar juristisch gesehen "unschuldig", weil kein Unrechtsbewusstsein vorhanden ist, aber das ist - wie gesagt - nur in der Theorie möglich. Wegen sowas führt kein Mensch einen Prozess.