Fahrerflucht?

Ich würde sagen es war dunkel ich konnte nichts erkennen, da der Wagen dort öfter steht wollte ich im Hellen noch mal nachsehen und wenn ich den Kratzer dann gesehen hätte, hätte ich mich beim Besitzer gemeldet. Fertig.

Kein Gericht der Welt hält sich mit so einer Scheiße auf. Du wirst keine Konsequenzen tragen müssen.

Meiner Frau ist mal einer während der Fahrt ins Auto und meine Frau wurde durchgeschüttelt. Da sie einen alten Ford Fiesta fährt hatte der nur einen Kratzer an der Stoßstange. Wir haben dann die Polizei angerufen und die meinten das sie den Fahrer ausfindig machen und sie für so eine Lapalie keine Anzeige stellen werden.

Wir haben das dann unter uns geklärt und der junge Mann hat auch noch seinen Führerschein obwohl er in der Probezeit war bzw. ist.
 
Killabee24 schrieb:
Also ich habe noch nie gehört, dass dei Polizei ZETTEL an die WINDSCHUTZSCHEIBE hängt und BEHAUPTET, dass jemand Deine Freundin beim einparken gesehen hat! Die Polizei wird sich da informieren und dann zu DEINER FREUNDIN PERSÖNLICH kommen, aber keinen Zettel an die Scheibe klemmen! Das wirst Du doch nicht glauben oder?
Ich denke mir, dass der Fahrer des BMW da einfach gut geschalten hat und den Zettel geschrieben hat!

Schmarn. Als bei mir jemand die SCheibe eingeworfen hat war auch am nächsten Tag ein Zettel ich solle mich bei den Bullen melden.
 
Jetzt mal ganz nüchtern: Es war weder "böse" gemeint oder sonstwas. Es klingt einfach nur sehr komisch, dass die Polizei Zettel verteilt, damit man sich meldet! Da ich mich in Sachen "Recht" ein wenig auskenne (sorry dafür ;) ), klingt das ein wenig suspekt! Es war nur eine Anmerkung von mir....

Aber ich entschuldige mich höflichst, wenn ich da falsch gelegen bin!
 
restorator schrieb:
Sag mal zuviele Drogen genommen???
Jetzt bleib mal locker!

Deine Freundin hat ein anderes Fahrzeug beschädigt, hat geglaubt es is nix, und hat keinen Zettel, etc. hinterlassen.
Meine Meinung: Solchen Leuten gehört auf die Finger gehauen, und zwar ordentlich.

Wäre es wirklich soviel Act gewesen, wenn Sie nen Zettel an die Scheibe gepappt hätte: "Bin gegen ihren Wagen gefahren, blahblahblah"?

Gerade bei modernen Fahrzeugen gibt die Plastik Stoßstange oft nach, und geht dann wieder völlig in die Originalform zurück, ohne das man von aussen was sieht. Und untendrin gibts dann hunderte Öhr Schäden.
Und jetzt sag nicht: bei so geringen Gechwindigkeiten kann das nicht passieren. Rechne Dir mal aus, welche Kräfte selbst nur beim draufrollen wirken.

Fahrerflucht wird IMHO ziemlich heftig geandet. Auch vermeintliche Bagatellschäden haben hier oft deutliche Auswirkungen.
Und das ist auch gut so.

Charlie
 
Charlie_D schrieb:
Deine Freundin hat ein anderes Fahrzeug beschädigt, hat geglaubt es is nix, und hat keinen Zettel, etc. hinterlassen.
Meine Meinung: Solchen Leuten gehört auf die Finger gehauen, und zwar ordentlich.

Wäre es wirklich soviel Act gewesen, wenn Sie nen Zettel an die Scheibe gepappt hätte: "Bin gegen ihren Wagen gefahren, blahblahblah"?

Rechne Dir mal aus, welche Kräfte selbst nur beim draufrollen wirken.

Fahrerflucht wird IMHO ziemlich heftig geandet.
Und das ist auch gut so.

Charlie

1. geglaubt? Nichts gesehen!!! wie auch? (Dunkel!) PS: Sie wusste nicht das sie dagegengefahren ist. Es hätte auch der Borstein gewesen sein können. PS: Der Zettel hinter der Windschutzscheibe ist ein Schuldeigeständniss für die Fahrerflucht. Wenn das die Polizei rausbekommt ist man auf jedenfall "fällig".

Was soll ich da rechnen. Schaden da. Schaden muss bezahlt werden. Fahrer ist weggeganngen heist allerdings nicht das es sich um einen Flucht handelt.

Nein, nicht gut. Bei bewiesenem Vorsatz, ja. Man sollte dann sogar den Lappen entziehen, für immer. Aber das ist einer der wenigen Straftaten wo zuerst von der Schuld ausgegangen wird, der beschuldigte muss erst beweisen das er unschuldig ist! Kann das OK sein?
 
restorator schrieb:
1. geglaubt? Nichts gesehen!!! wie auch? (Dunkel!) PS: Sie wusste nicht das sie dagegengefahren ist. Es hätte auch der Borstein gewesen sein können. PS: Der Zettel hinter der Windschutzscheibe ist ein Schuldeigeständniss für die Fahrerflucht. Wenn das die Polizei rausbekommt ist man auf jedenfall "fällig".

Was soll ich da rechnen. Schaden da. Schaden muss bezahlt werden. Fahrer ist weggeganngen heist allerdings nicht das es sich um einen Flucht handelt.

Nein, nicht gut. Bei bewiesenem Vorsatz, ja. Man sollte dann sogar den Lappen entziehen, für immer. Aber das ist einer der wenigen Straftaten wo zuerst von der Schuld ausgegangen wird, der beschuldigte muss erst beweisen das er unschuldig ist! Kann das OK sein?

Darf ich Dich nun fragen, ob Sie es nun gemerkt hat oder nicht? Du schreibst, sie hat nichts gesehen -> wenn man rückwärts einparkt geben die Rückfahrleuchten doch zumindest ein wenig Licht, sodass man erkennt, ob ein Auto da steht oder nicht! :confused:
Wenn sie es nicht gemerkt hat, wer sagt dann überhaupt, dass der Kratzer vom BMW von ihr stammen soll???
 
normalerweise reicht es nicht einen zettel hinter an scheibe zu heften (hab ich mal in nem ADAC heft im wartezimmer gelesen). man muss auch ne gewisse zeit am unfallort warten und dann die nächste polizeidienstelle aufsuchen.

wenn deine freundin aber keinen schaden feststellen konnte ist die diskussion eh hinfällig.

vll will der "geschädigte" ja nur seine stossstange erneuern lassen und hat den schaden selbst verursacht...
 
zwosh schrieb:
normalerweise reicht es nicht einen zettel hinter an scheibe zu heften (hab ich mal in nem ADAC heft im wartezimmer gelesen). man muss auch ne gewisse zeit am unfallort warten und dann die nächste polizeidienstelle aufsuchen.

wenn deine freundin aber keinen schaden feststellen konnte ist die diskussion eh hinfällig.

vll will der "geschädigte" ja nur seine stossstange erneuern lassen und hat den schaden selbst verursacht...

Ich Danke Dir zwosh!
Genau das waren - anders ausgedrückt - meine Worte ein paar Zitate oberhalb!!! :clap: :drum: :upten: :drink:
 
Sorry Leute aber hier wird ne Menge Schwachsinn geschrieben und Halbwissen verbreitet.

Also:
1. Richtig sind ersteinmal die Postings von den usern die den "Zettel der Polizei"
für Stuß halten. Die Polizei stellt ihre Post amtlich zu, sie ist ja in der Lage den Halter eines Kfz zu ermitteln. Also den Zettel schrieb 100% nicht die Polizei bzw. ein Polizist.
2. Hat die junge Dame beim Einparken einen anderen PKW beschädigt und sind es auch nur Kratzer an der Stoßstange, und entfernt sich einfach, ohne den Geschädigten Halter zu ermitteln macht sie sich der Fahrerflucht schuldig.
3. In dem Fall , bei einem parkenden Auto das beschädigt wurde, lässt sich in der Regel selten der Halter ermitteln, es sei den man kennt sich (dorf etc.) in solchen Fällen ist bei der Polizei eine Selbstanzeige wegen Sachbeschädigung zu erstatten. Das nimmt die Anzeige der Fahrerflucht vorweg.
4. Wird durch den Geschädigten Anzeige wegen Sachbeschädigung erstattet und hat der Geschädigte sogar Zeugen die den Tathergang bezeugen können, wird i.R. ein Ermittlungsverfahren wg. Fahrerflucht durch die zuständige Staatsanwaltschaft eingeleitet.
5. es kommt dann zu einer Vorladung des Schädigers und einer Protokollierung des Sachverhaltes und Herganges.
Legt man Widerspruch ein, wird es i.d.R. zur Verhandlung kommen.
Deswegen am Besten anerkennen und mit der Versicherung das regeln oder selber zahlen und Bußgeldbescheid + Punkte einstecken.
Dazu kommt es in jedem Fall.

Dann kommt noch die Versicherung , die natürlich von dem Vorfall kenntnis bekommt auch noch dazu.
bei mir war es meine Versicherung die mich vorabinformierte das ein Verfahren wg. Fahrerflucht gegen mich eingeleitet wurde.
Es ging um 220,- EURO !!!!!! und einen kaputten Reifen !
 
volksmac schrieb:
Sorry Leute aber hier wird ne Menge Schwachsinn geschrieben und Halbwissen verbreitet.

Also:
1. Richtig sind ersteinmal die Postings von den usern die den "Zettel der Polizei"
für Stuß halten. Die Polizei stellt ihre Post amtlich zu, sie ist ja in der Lage den Halter eines Kfz zu ermitteln. Also den Zettel schrieb 100% nicht die Polizei bzw. ein Polizist.

Aha - Halbwissen also. Natürlich kommt das auch Amtlich - hat ja keiner gesagt. Aber wenn einer die Polizei ruft und sagt ja das auto hat das andere angefahren dann heften die da durchaus was ans Auto, warum sollten sie auch nicht? Steht halt drauf blabla, wurde gesehen wie mit diesem auto ein anderes beschädigt wurde, bitte melden...

Das ist ja keine Anzeige oder ähnliches sondern nur eine Mitteilung...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
zwosh schrieb:
warum heisst das eigentlich stoßstange?

weil das ding, bei nem aufprall sich so verformt, dass es den "stoß" auffängt, und da es ne stange ist, bzw. früher mal war, heißt das so ;)
 
ein Schaden muß - zumindest in Ö - 2 Std. nach dem Unfall gemeldet werden: entweder Selbstanzeige (Polizei) oder Versicherung oder Benachrichtigung des Geschädigten. Wenn das nicht erfolgt ist, gibt's eine polizeiliche Anzeige wg. Fahrerflucht.
Ist mir als Fahranfänger mal auf einer Kreuzung passiert ... Touchierung eines Autos, ich gab einen Wink, daß ich links abbiege, um dort stehenzubleiben - der Geschädigte hatte das nicht verstanden und fuhr weiter (geradeaus); fällig war eine Anzeige wg. Fahrerflucht. Es gab eine Herabstufung in der Versicherung.
 
Ich kann DickUndDa in diesem fall zustimmen, solche Zettel gibt es durchaus.
Ich selbst habe mal auf einem Parkplatz einen Wagen angedetscht und nach längerem (erfolglosem) Warten auf den Fahrer bei der Polizei angerufen und diesen Sachverhalt gemeldet.

Daraufhin kam eine Streife vorbei, hat die ganze Geschichte aufgenommen und dem anderem Wagen einen Zettel an den Scheibenwischer gepappt
Auf diesem stand dass derjenige sich bei der Polizei melden sollte, da ihm jemand (nämlich ich) angedetscht hätte, zwecks Kontaktherstellung. Solche Zettel gibt es also schon.
 
Yupp.
Der Zettel kommt dran, damit der Fahrer des beschädigten Fahrzeugs schnellst möglichst Bescheid weiß, das etwas passsiert ist u. das Kontakt aufgenommen wird.

Es ist egal, ob deine Freundin einen Schaden gesehen hat oder nicht. Sie hat den anderen Wagen gerammt u. hätte dann wenn sie nicht wußte wem der Wagen gehört entweder selbst einen Zettel dranhängen müßen mit ihren Kontaktdaten oder aber der Polizei Bescheid geben müßen.

Da sie beides nicht getan hat, hat sie eindeutig Fahrerflucht begangen. Da kommt übrigens 1 Monat Fahrverbot auf einen zu, sowie das Bußgeld.

In Deutschland ist es sogar so, das wenn du theoretisch beim Ausparken einen Baum oder eine Hecke streifst u. das nicht meldest - dich aber ein böser Mensch sieht u. dich anzeigt das ebenfalls als Fahrerflucht mit Sachbeschädigung gilt. Klingt unglaublich ist aber so.
 
DickUndDa schrieb:
Aha - Halbwissen also. Natürlich kommt das auch Amtlich - hat ja keiner gesagt. Aber wenn einer die Polizei ruft und sagt ja das auto hat das andere angefahren dann heften die da durchaus was ans Auto, warum sollten sie auch nicht? Steht halt drauf blabla, wurde gesehen wie mit diesem auto ein anderes beschädigt wurde, bitte melden...

Das ist ja keine Anzeige oder ähnliches sondern nur eine Mitteilung...

Okay, mag sein das die Handhabung von Land zu Land unterschiedlich ist, wie vieles in diesem Land...
 
restorator schrieb:
1. geglaubt? Nichts gesehen!!! wie auch? (Dunkel!) PS: Sie wusste nicht das sie dagegengefahren ist. Es hätte auch der Borstein gewesen sein können. PS: Der Zettel hinter der Windschutzscheibe ist ein Schuldeigeständniss für die Fahrerflucht. Wenn das die Polizei rausbekommt ist man auf jedenfall "fällig".
Glauben heisst nix wissen.
Grundsätzlich ist der Zettel an der Scheibe nicht ausreichend, da geb ich Dir recht - aber allemal besser, als einfach weg zu fahren.
Das mit dem "Schuldeingeständnis" ist - sorry - stuss!
Ich bin ne Zeitlang berufsmäßig LKW gefahren. Wenn ich da im Innenstadtbereich ab und an jemand ein wenig unsanft rassiert habe (Nobody is perfect), hab ich immer ein paar Minuten gewartet, dann nen Zettel hingenagelt und die örtliche Polizeidienststelle angerufen und bescheid gegeben, das ich weiter muss.
Hat nie irgendwelche Probleme gegeben.

Charlie
 
Etwas grundsätzliches: Der Tatbestand des unerlaubten entfernens vom Unfallort setzt den Vorsatz des sich von ihm "zu entfernen" voraus. Hier stellt sich die Frage ob sie von dem Unfall Kenntniss hatte. Die zur Tatzeit gegebenen Umstände (dunkelheit) führten jedoch zu dem Irrglauben das garkeinen Unfall gab. Zu klären ist dabei ob sie das unter den gegeben Umständen gründlich genug gemacht hatte.
PS: Ein zusätzlicher Umstand ist das sie es hat nicht versucht zu vertuschen denn sie hat den Wagen dort stehen lassen bis zum nächsten morgen. Und ist nicht weg gefahren um sich irgendwo anders einen Parkplatz zu suchen.

PPS: Frage war ob sie den Wagen oder den Boardstein geküsst hat!
Im voraus: auch ein Unfall ohne sichtbare Schäden währe meldepflichtig! Ich weiss!
 
Zuletzt bearbeitet:
Killabee24 schrieb:
Wenn sie es nicht gemerkt hat, wer sagt dann überhaupt, dass der Kratzer vom BMW von ihr stammen soll???

Die dritte Variable, Zeuge xy. Welcher wohl am Abend noch die Polizei gerufen hat.
 
Ich finde wenn man ein Auto "anbumst" sollte man auch dazu stehen und nicht irgendwelche komische Gegenargumente suchen?
 
Mure schrieb:
Kein Gericht der Welt hält sich mit so einer Scheiße auf. Du wirst keine Konsequenzen tragen müssen.

Alex24 schrieb:
Da sie beides nicht getan hat, hat sie eindeutig Fahrerflucht begangen. Da kommt übrigens 1 Monat Fahrverbot auf einen zu, sowie das Bußgeld.
Bisschen sehr viel Wolkenkuckucksheim hier im Thread. Ein Blick ins Gesetz erspart jede Spekulation. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist kein Bagatelldelikt sondern ein Straftat: §142 StGB (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__142.html ). Es empfiehlt sich der Kontakt zu einem Anwalt, der wirklich gut sein muss, wenn es bei nur einem Monat Fahrverbot bleiben soll. Bernie 313 hat einen sehr guten Link weiter oben gepostet, wo klar beschrieben wird, was Sache ist. Einfach mal lesen http://www.123recht.net/article.asp?a=6520 Welcome to the real world.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben Unten