gegy
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Der Artikel wurde mehr als nur eindeutig als "Verpackung" deklariert. Wenn der Käufer knapp 300€ dafür hinblättert, ist das alleine sein Problem.
Deiner Begründung nach kann ich ja auch morgen vor Gericht ziehen und mir das Recht einklagen, die "Blaue Mauritius" zum Nennwert kaufen zu dürfen.
Könnte jedoch auch als irreführende Angebotsbeschreibung gewertet werden, da der Käufer sicher nicht die Absicht hate eine Schachtel um den Preis zu kaufen.
Aber sorry, dass is ja OT hier.