Saugkraft
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Rechnen wir mal:bei Selbständigkeit Benzinkosten als Aufwand ansetzbar.
200 Euro pro Stunde auf die Kralle abzüglich sagen wir 40% Steuern (80 Euro) -> 200 - 80 = 120 Euro.
oder
200 Euro pro Stunde auf die Kralle abzüglich Spritkosten von 30 Euro abzüglich 40% Steuern (80 Euro) plus angerechneten Spritkosten von nicht mehr als 80 Euro -> 200 - 30 - 80 = 90 plus Anrechnung von 30 Euro = 120 Euro.
(Liegen deine Spritkosten über deinen Steuern bist du sowieso gekniffen.)
Hmmm.. Was hat der Selbständige jetzt gewonnen, wenn er nur den halben Markt bedient, weil er nicht mit dem Auto fährt?