Eigenes Rechtssystem der Kirchen wurde nun per Gericht bestätigt.

Ich meine mich zu erinnern, dass du in der Zeitarbeitsbranche tätig bist.
Nicht ausschliesslich, aber auch, ja, stimmt.
Es ist einfach so, dass für kirchliche Arbeitgeber Sonderregelungen bestehen.
Ja, das finde ich zwar auch nicht so prickelnd, ist aber halt so.

Nochmal, mir geht es da eher ums Grundsätzliche.

Wie in Post #14 von MACombat zu lesen ist, kann, bildlich gesprochen, die Kirche nach eigenen Regeln tun und lassen was sie mag, solange sie sich innerhalb des in Deutschland gültigen Rechtes bewegt.

Das muss man jetzt zwar nicht mögen, aber gut, man ist ja tolerant - tust Du mir nix, tu ich Dir nix - da hab ich ja auch gar kein Problem mit.

Das allerdings das Persönlichkeitsrecht von einer Kirche ungestraft, nein, sogar per richterlicher Ermächtigung, ausgehebelt werden kann, das drückt mich ins Eck.

Charlie
 
…Zum anderen sind solche Aussagen ohnehin nie auf die damalige Gesetzeslage bezogen, sondern auf übergeordnete Kategorien von Recht und Unrecht.

Eben! Und die übergeordnete Kategorie wäre ja nun zumindest der von mir (mehrfach) zitierte Absatz aus dem GG. ;)
 
Eben! Und die übergeordnete Kategorie wäre ja nun zumindest der von mir (mehrfach) zitierte Absatz aus dem GG. ;)

Nein. Das wären Völkerrecht, grundlegende Menschenrechte, Naturrecht und das philosophische Verständnis von Recht und Unrecht.

BTW: Wie kommst du auf die Idee, dass Artikel 3 grundlegender sein soll als Artikel 140?
 


BTW: Wie kommst du auf die Idee, dass Artikel 3 grundlegender sein soll als Artikel 140?

Zum einen deshalb, weil besagter Artikel 140 auf Gesetzen der Zeit der Weimarer Verfassung (also 1919) beruht. Zum anderen, weil der z.B darin erwähnten Artikel 138 selbst in juristischen Kreisen umstritten ist. Das ist bei Artikel 3 dagegen nicht der Fall.

Ich könnte auch noch weitere Begründungen anführen.
 
Also, obwohl ich auch im Personalsektor tätig bin, ist mir wohl entgangen, das das AGG (btw. Genau den Paragraphen meinte ich...) bzw. das Arbeitsrecht inkl. des Kündigungsschutzes nicht mehr gilt...

Der Gesetzgeber hat den Religionsgemeinschaften und vor allem der Kirche ja eine Brücke gebaut. Zwar sagt § 7 Abs. 1 1 HS AGG:

§ 7 Abs. 1 1 HS AGG schrieb:
Beschäftigte dürfen nicht wegen eines in § 1 genannten Grundes benachteiligt werden;
und verweist auf § 1 AGG, welcher besagt:

§ 1 AGG schrieb:
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Natürlich ist hierbei auch § 8 Abs. 1 AGG zu lesen, der dies wieder einschränkt:

§ 8 Abs. 1 AGG schrieb:
Eine unterschiedliche Behandlung wegen eines in § 1 genannten Grundes ist zulässig, wenn dieser Grund wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt, sofern der Zweck rechtmäßig und die Anforderung angemessen ist.

Wesentlich für besagte Brücke des Gesetzgebers ist aber eben § 9 AGG:

§ 9 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung schrieb:
(1) Ungeachtet des § 8 ist eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder der Weltanschauung bei der Beschäftigung durch Religionsgemeinschaften, die ihnen zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform oder durch Vereinigungen, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Religion oder Weltanschauung zur Aufgabe machen, auch zulässig, wenn eine bestimmte Religion oder Weltanschauung unter Beachtung des Selbstverständnisses der jeweiligen Religionsgemeinschaft oder Vereinigung im Hinblick auf ihr Selbstbestimmungsrecht oder nach der Art der Tätigkeit eine gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt.
(2) Das Verbot unterschiedlicher Behandlung wegen der Religion oder der Weltanschauung berührt nicht das Recht der in Absatz 1 genannten Religionsgemeinschaften, der ihnen zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform oder der Vereinigungen, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Religion oder Weltanschauung zur Aufgabe machen, von ihren Beschäftigten ein loyales und aufrichtiges Verhalten im Sinne ihres jeweiligen Selbstverständnisses verlangen zu können.
(Hervorhebungen durch mich).

Hier wurde besagter Arbeitnehmer gekündigt, weil dieser nach der Sicht des Arbeitgebers und hier der Religionsgemeinschaft eben nach deren Verständnis mit dem Kirchenaustritt gegen wichtige Loayalitätsobliegenheiten verstoßen hat. Das war in der Gesamtschau und Abwägung dann nicht weiter entscheidend zu beanstanden. Sofern wir hier selbst ein anderes Selbstverständnis aufweisen und pflegen oder der besagten Gemeinschaft ein anderes zubilligen wollen, kommt es auf unsere Sichtweise jedoch nun einmal nicht an.

Das Problem an sich ist aber nicht, das der Kündigung stattgegeben wurde. Das Problem ist vielmehr, das dies eben aus dem Grund getan wurde, weil die Selbstbestimmungsrechte der Kirchen schwerer wiegen als die Persönlichkeitsrechte eines einzelnen. Und ich glaube, so etwas brauchen wir, gerade in geschichtlichem Kontext betrachtet, sicherlich mit am wenigsten!

In der Methodenlehre während der juristischen Ausbildung lernt man (sofern man sich damit beschäftigt), dass Richterrecht zwar mitunter notwendig, aber doch in der Regel zu vermeiden ist, um die Gewaltenteilung nicht (unzulässig) zu beschädigen und den Richter nicht zum Gesetzgeber zu erheben. Ein Richter hat nicht seine eigene moralische Ansicht über das Gesetz zu erheben, so berechtigt diese auch sein mag. Auch durch Gerichte wird das Gesetz in seiner Anwendung mitunter weiterentwickelt; dies obliegt aber weiterhin grundsätzlich dem Parlament. Seinen Willen hat der Gesetzgeber hier recht klar deutlich gemacht, auch durch § 9 AGG.

Sicherlich wollen wir möglichst wenige Richter, die nach folgendem Prinzip verfahren:

Goethe schrieb:
Im Auslegen seid frisch und munter! Legt ihr's nicht aus, so legt was unter!
 
Das Thema ist im Arbeitsrecht längt abgegriffen und kocht nur gelegentlich mal wieder hoch.

Kirchen sind nunmal keine "normalen" Arbeitgeber, weil ihr Hauptziel nicht auf der Erzielung geldwerten Profits liegt, sondern in der Verfolgung einer geistlichen Tätigkeit. Deshalb gibt es für diese Tendenzbetriebe schon seit jeher eigene Detailregelungen in den einschlägigen Gesetzen.

Auch wer sich scheiden lässt oder einen bereits geschiedenen Ehepartner heiratet, bekommt regelmäßig Probleme am katholischen Arbeitsplatz.

In der deutschen Wikipedia gibt es unter den Stichworten Kirchenrecht und Tendenzbetriebe recht ausführliche und konzise Artikel zum Thema:

http://de.wikipedia.org/wiki/Tendenzbetrieb

http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsrecht_der_Kirchen
 
Kirchen sind nunmal keine "normalen" Arbeitgeber, weil ihr Hauptziel nicht auf der Erzielung geldwerten Profits liegt, sondern in der Verfolgung einer geistlichen Tätigkeit.

...wirklich wahr ?
...Eine Nonne hatte meiner Oma am Sterbebett noch schnell die Wohnung abgeschwatzt,und als meine Tante starb war sofort ne dubiose Bibelforscherin da,und wollte Haus u. Garten...
...unzähligen Menschen,besonders in "Kirchlich" od. "Barmherzig" organisierten Krankenhäusern,werden nach wie vor Besitztümer von der Kirche abgeschwatzt.Die Immobilienverwaltung überlässt die Kirche natürlich Dritten...und wäscht ihre dreckigen Hände in unschuld...
 
Wenn sich der Arbeitgeber dort (und ich erinnere mal daran: Es geht um die Caritas und nicht um die Kirche an sich) an seine eigenen Grundsätze halten würde, dann hätte sie nicht einmal die Kündigung ausgesprochen. Denn das Wort "Caritas" leitet sich vom Wort "karitativ" ab und da hätte es der Caritas sehr gut zu Gesicht gestanden, wenn sie sich mal in Erinnerung gerufen hätte, was dieses Wort überhaupt bedeutet. Aber so spuckt man lieber grosse Töne und handelt den eigenen Grundsätzen und Aussagen zuwider.
Da klingt die Kampagne der Caritas in Zusammenarbeit mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Integration durch Arbeit schon fast wie ein Hohn:
"Stell mich an, nicht ab!"

Vielleicht verschafft sich der eine oder andere aber selbst einmal einen Überblick darüber, für was die Caritas eigentlich stehen will:
http://www.caritas.de/fuerprofis/caritaskongress/caritaskongress
 
Kirchen sind nunmal keine "normalen" Arbeitgeber, weil ihr Hauptziel nicht auf der Erzielung geldwerten Profits liegt

Das ist wirklich der größte Lacher, den ich jemals bei MacUser gelesen habe. Um nichts anderes als um Profit geht es letztendlich bei der Kirche und nicht um Spiritualität, Seelenheil, Gerechtigkeit, Hilfe oder Mildtätigkeit. Gerade der karitative Bereich ist eine Goldgrube.

Wie heißt es richtig: "Die (katholische) Kirche hat einen großen Bauch"

Besonders ärgerlich ist dabei, dass sich die Kirche gerne diesen karitativen, moralischen Anstrich gibt, im Arbeitsrecht nach eigenen Regeln und Maßstäben entscheidet, obwohl diese Bereiche zu 98 (?) Prozent aus normalen Steuermitteln finanziert werden. Auch als Atheist/Konfessionsloser, Evangele, Buddhist oder Moslem finanziert man diese Doppelmoral mit.
 
Haben die Kirchenhasser hier wieder Festwochen? :rolleyes:

Selber intolerant bis zum Abwinken aber anderen hier was von Toleranz erzählen wollen.
 


Selber intolerant bis zum Abwinken aber anderen hier was von Toleranz erzählen wollen.

Und? Ich darf in einigen Punkten intolerant sein, da ich meine Ansichten nicht als Maßstab für Moral und Ethik erheben will.
 
Haben die Kirchenhasser hier wieder Festwochen? :rolleyes:

Selber intolerant bis zum Abwinken aber anderen hier was von Toleranz erzählen wollen.

Nun, wer zahlt bestimmt die Musik. Leider nicht bei "kirchlichen" Einrichtungen wie Kindergarten, Krankenhaus, Altenheim, Schule, Behindertenwerkstätte...
 
Haben die Kirchenhasser hier wieder Festwochen? :rolleyes:

Selber intolerant bis zum Abwinken aber anderen hier was von Toleranz erzählen wollen.
ich bin kein Kirchenhasser. Ich sitze sogar im PGR einer Gemeinde. Allerdings finde ich es übel, dass die kirchlichen Einrichtungen ihre Angestellten mit öffentlichen Gelder zahlen (also keine Kirchengelder), trotzdem ihre eigenen Vorstellungen im Arbeitsrecht durchsetzen: Streikrecht: ist nicht. Wiederverheiratung: ist nicht. Offen homosexuell leben: ist nicht. Aus der Kirche austreten: ist nicht
 
Lach, natürlich beanspruchst du Deutungshoheit - andauernd ... :faint:

Bringe mir dafür nur einen Beleg! Nur weil ich hier meine Meinungen und Ansichten darlege, heisst das noch lange nicht, dass ich mich zur höchsten moralischen Instanz erheben möchte. Dein Beitrag jetzt hier ist also völlig daneben.
 
Wenn ich da an die Taufe denke, wirst du quasi auch als Christ geboren. Nur das du was dagegen tun kannst ;)
Mich hat jedenfalls als kleiner Bub keiner gefragt ob ich Christ sein möchte.

nicht jede christliche kirche tauft säuglinge. ich behaupte, dass das in einer christlichen religion die babytaufe eh nix verloren hat. instituionen, die das machen haben sich für mich als christliche kirche disqualifiziert und sind als solche nicht zu betrachten.
 
nicht jede christliche kirche tauft säuglinge. ich behaupte, dass das in einer christlichen religion die babytaufe eh nix verloren hat. instituionen, die das machen haben sich für mich als christliche kirche disqualifiziert und sind als solche nicht zu betrachten.

Schön für dich! Und deswegen müssen es alle anderen genau so sehen?
 
nicht jede christliche kirche tauft säuglinge. ich behaupte, dass das in einer christlichen religion die babytaufe eh nix verloren hat. instituionen, die das machen haben sich für mich als christliche kirche disqualifiziert und sind als solche nicht zu betrachten.

man muss den kleinen nur ganz genau zuhören. Die einen schreien "ja - ich will Christ sein" die anderen "haut mir ab mit dem kalten Wasser"
Was wird wohl häufiger der Fall sein .... :cake:

Diese "christliche" Kirchen sind irgendwelche gewinnorientierten Unternehmen wie Aldi, Lidl und Co (und das dort eine Leistung deutlich teuer ist und dazu nicht marktgerecht)
 
Oh ja... ein Freund von mir ist homosexuell und möchte am liebsten auf Grund der Haltung der Kirche zu dem Thema aus ebendieser austreten, aber da er bald Lehrer wird und eventuell an eine katholische Schule kommt hat er davon abgesehen... als er mir das erzählte musste ich schon mit dem Kopf schütteln..
 
Zurück
Oben Unten