eMac_man
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Der Herr möge bitte noch Artikel 1 Absatz 3 lesen. Zur mittelbaren Drittwirkung erzähle ich dir jetzt aber nichts.
Und Du behauptest, Du hättest etwas verstanden???? Denn wenn wir uns mal den von Dir genannten Abschnitt ansehen, dann lesen wir da folgendes:
"Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht."
Das bedeutet nichts anderes, als das andere Gesetze nur auf Grundlage des GG erlassen werden können.