Eigenes Rechtssystem der Kirchen wurde nun per Gericht bestätigt.

Das GG ist doch in seiner Aussage da völlig eindeutig: "…(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. …" Genau das wird aber in diesem Fall praktiziert.

Das Grundgesetz besteht jedoch nicht nur aus diesen einen Artikel, sondern aus weiteren. So Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 Satz 1 WRV. Grundrechte kollidieren oft miteinander. Das ist Praxis und kein Ausnahmefall.

Wenn man es rein von der rechtlichen Seite betrachtet und Karlsruhe dass GG dort (zumindest in Teilen) nicht "aushebeln" möchte, dann auf jeden Fall.

Wie gesagt, das GG besteht nicht nur aus einem Artikel. Und das BAG hat hier auch nur nach geltender Rechtslage entschieden. Der Kirchenaustritt hat gegen arbeitsrechtliche Loyalitätsobliegenheiten verstoßen. Das ist rechtlich nichts neues.
 
Och, jetzt kommen wieder die Hobby-Juristen. Das Urteil ist - nach allem was im verlinkten Artikel an Infos enthalten ist - völlig eindeutig und unzweifelhaft fachlich korrekt. Ich frage mich ohnehin, warum immer wieder Leute (und ihre Anwälte!!) meinen, mit sowas bis zum BAG zu müssen.

Beschäftigungstherapie :hehehe:
 
Och, jetzt kommen wieder die Hobby-Juristen. Das Urteil ist - nach allem was im verlinkten Artikel an Infos enthalten ist - völlig eindeutig und unzweifelhaft fachlich korrekt. Ich frage mich ohnehin, warum immer wieder Leute (und ihre Anwälte!!) meinen, mit sowas bis zum BAG zu müssen.

Nein, denn es verstösst eindeutig gegen das GG.
Man könnte es jetzt auch einmal völlig überspitzt darstellen: Der AG würde lieber jemanden einstellen, der sich an "Schutzbefohlenen" vergeht, über keinerlei fachliche Qualifikation verfügt, aber dafür ein "treuer Kirchengänger" ist, einstellen, als jemanden, der eben über die fachliche Qualifikation verfügt, sogar nach den Geboten der Bibel lebt, nur eben nicht in einer Kirche "abhängt" und sich auch noch den "Luxus" eines Gewissens leistet.
Und da stellt sich dann u.a. auch die Frage, wer von den beiden in Hinblick auf die zu betreuenden besser geeignet wäre.
 
Nein, denn es verstösst eindeutig gegen das GG.
Man könnte es jetzt auch einmal völlig überspitzt darstellen: Der AG würde lieber jemanden einstellen, der sich an "Schutzbefohlenen" vergeht, über keinerlei fachliche Qualifikation verfügt, aber dafür ein "treuer Kirchengänger" ist, einstellen, als jemanden, der eben über die fachliche Qualifikation verfügt, sogar nach den Geboten der Bibel lebt, nur eben nicht in einer Kirche "abhängt" und sich auch noch den "Luxus" eines Gewissens leistet.
Und da stellt sich dann u.a. auch die Frage, wer von den beiden in Hinblick auf die zu betreuenden besser geeignet wäre.

Bitte jetzt hier nicht auch noch :rolleyes: Die rechtliche Lage geht eindeutig aus dem GG hervor. Wenn du das nicht wahrhaben möchtest, wirf einen Blick in den Pieroth/Schlink, der erklärt das anschaulich. Deine persönliche Ansicht wird sicherlich nicht die Auslegung des GG durch BVerfG ändern
 
Erschreckend an Deinem Beitrag ist eigentlich, dass Du das GG offenbar für einen Witz hältst.


:rotfl::rotfl::rotfl:

Ich schreibe das hier gerade aus meinem Büro in einer sehr großen Wirtschaftskanzlei. Das Grundgesetz halte ich mitnichten für einen Witz. Ich habe halt studiert und verstehe was dort drinsteht. Außerdem habe ich im Laufe der Semester mitbekommen, dass das Grundgesetz nicht nur aus Artikel 3 besteht.
 
Wie man aus den Hartz IV Threads hier lesen kann, gibt es auch noch Artikel 1.

In der Tat. Unbekannt ist noch Artikel 482 Absatz 7 GG. Dort steht drin, dass bei Strafverfahren, in denen es um Straftaten zulasten von Ausländern oder Deutschen mit ausländischen Wurzeln geht, es im Gerichtssaal immer vier fest reservierte Plätze für ausländische Medienvertreter aus dem jeweiligen Herkunftsland der Opfer zu geben hat. Aus Kostengründen werden diese hinteren Artikel allerdings weder in unseren gewöhnlichen Gesetzessammlungen abgedruckt, noch werden sie bei beck-online, juris und Konsorten veröffentlicht. Jawoll!
 
…Ich habe halt studiert und verstehe was dort drinsteht. …

Und das Du studiert hast, soll nun wofür der Beweis sein? Dass es rechtlich einwandfrei ist, persönliche Interessen über das Wohl der Menschen zu stellen? Denn das hat sich doch die Caritas (und auch die Kirche) auf ihre Fahnen geschrieben.
Wenn Du also studiert hast und so gebildet bist, dann erkläre mir Unwissenden doch einmal, wie mit dieser Entscheidung nun den Menschen geholfen ist, um die es bei besagter Arbeit eigentlich geht. Und bitte: Dieser Mann wurde da nicht entlassen, weil er nicht z.B. über die nötige Qualifikation verfügt oder sich an anderen vergangen hat.
Ich verweise dazu also noch einmal auf mein -zugegeben- etwas überspitztes Beispiel.
 
In der Tat. Unbekannt ist noch Artikel 482 Absatz 7 GG. Dort steht drin, dass bei Strafverfahren, in denen es um Straftaten zulasten von Ausländern oder Deutschen mit ausländischen Wurzeln geht, es im Gerichtssaal immer vier fest reservierte Plätze für ausländische Medienvertreter aus dem jeweiligen Herkunftsland der Opfer zu geben hat. Aus Kostengründen werden diese hinteren Artikel allerdings weder in unseren gewöhnlichen Gesetzessammlungen abgedruckt, noch werden sie bei beck-online, juris und Konsorten veröffentlicht. Jawoll!

Doch doch, im EGGG steht das doch alles drin :clap:

Und das Du studiert hast, soll nun wofür der Beweis sein? Dass es rechtlich einwandfrei ist, persönliche Interessen über das Wohl der Menschen zu stellen? Denn das hat sich doch die Caritas (und auch die Kirche) auf ihre Fahnen geschrieben.
Wenn Du also studiert hast und so gebildet bist, dann erkläre mir Unwissenden doch einmal, wie mit dieser Entscheidung nun den Menschen geholfen ist, um die es bei besagter Arbeit eigentlich geht. Und bitte: Dieser Mann wurde da nicht entlassen, weil er nicht z.B. über die nötige Qualifikation verfügt oder sich an anderen vergangen hat.
Ich verweise dazu also noch einmal auf mein -zugegeben- etwas überspitztes Beispiel.

:hamma: Dich hat es wohl ganz schwer getroffen, dass du nicht im Stande bist, eine konkrete Problemstellung zu diskutieren, sondern gleich alles auf eine Grundsatzdiskussion runterzubrechen oder?
 
Nein, denn es verstösst eindeutig gegen das GG.

Das Selbstverwaltungsrecht von Religionsgesellschaften genießt Verfassungsrang, Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 Satz 1 WRV; Art. 4 GG. Karitative Einrichtungen sind von dieser nach ständiger Rechtsprechung mitumfasst. § 9 AGG rechtfertigt auch die Ungleichbehandlung. Es bleibt der Verstoß des Arbeitnehmers gegen den Loyalitätspbliegenheiten. Die Kündigung wurde folglich vom BAG als rechtens angesehen. Wo siehst du hier einen eindeutigen Verstoß gegen das Gesetz und wie begründest du diesen? Ich verweise auch auf andere und eigene Ausführungen; wie erwähnt funktioniert das GG nicht so, dass man sich einfach einen Artikel heraussucht und andere Regelungen ausblendet.

Im Übrigen würde ich es vermeiden, von "eindeutig" zu sprechen, gerade wenn mehrere, im Einzelfall konkurrierende Rechte, zumal von Verfassungsrang betroffen sind. Die Einzelmeinung bleibt einem dann ja unbenommen, und gerade die Juristerei lebt auch von diesen. Nur wenn sich diese Meinung dann in der Rechtsprechung nicht wiederfindet, sollte man doch davon absehen, die eigene Meinung zu generalisieren.
 
In der Tat. Unbekannt ist noch Artikel 482 Absatz 7 GG. Dort steht drin, dass bei Strafverfahren, in denen es um Straftaten zulasten von Ausländern oder Deutschen mit ausländischen Wurzeln geht, es im Gerichtssaal immer vier fest reservierte Plätze für ausländische Medienvertreter aus dem jeweiligen Herkunftsland der Opfer zu geben hat. Aus Kostengründen werden diese hinteren Artikel allerdings weder in unseren gewöhnlichen Gesetzessammlungen abgedruckt, noch werden sie bei beck-online, juris und Konsorten veröffentlicht. Jawoll!
Einfach alle Plätze bei eBay versteigern. 3, 2, 1... meins. Der Markt wird es schon regeln.
 
Dass es rechtlich einwandfrei ist, persönliche Interessen über das Wohl der Menschen zu stellen? Denn das hat sich doch die Caritas (und auch die Kirche) auf ihre Fahnen geschrieben.

Ja, so ist das.

Wenn Du also studiert hast und so gebildet bist, dann erkläre mir Unwissenden doch einmal, wie mit dieser Entscheidung nun den Menschen geholfen ist, um die es bei besagter Arbeit eigentlich geht.

Nun, das spielt schlicht keine Rolle.

Ich bin kein Freund der aktuellen Rechtslage. Das Urteil erging jedoch in Anwendung der Rechtslage auf diesen völlig eindeutigen und simpel gestrickten Sachverhalt. Es konnte gar nicht anders ausgehen.


Gott sei Dank werden die weitaus meisten Urteile in Deutschland noch (zumindest ansatzweise) in Anwendung des geltenden Rechts gefällt. Ich bin sehr glücklich, in einem Land zu leben, in dem nicht der Mufti, Dorfälteste oder wer auch immer nach den von dir angebrachten Kriterien urteilt.

Edit: Wenn du das Urteil scheisse findest, wende dich an den Bundestagsabgeordneten deines Wahlkreises. Der kann den nötigen Prozess anleiern, damit in Zukunft keine Urteile dieser Art mehr ergehen können.
 
…Wo siehst du hier einen eindeutigen Verstoß gegen das Gesetz und wie begründest du diesen? …

Eine Begründung habe ich doch wohl durch mein Beispiel schon erbracht. Und ich zitiere jetzt nur noch einmal die entsprechende Passage aus dem GG:
"…seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.…"

Und wenn seine Anschauung nun einmal ist, dass es die Kirche offensichtlich selber nicht so genau nimmt mit ihren "Geboten", warum "bestraft" man ihn dann? Man kann auch ein guter Christ sein, ohne sich einer Institution wie der Kirche anzuschliessen. Macht dieser Mann da seinen Job jetzt schlechter, obwohl er weiter noch nach der Bibel lebt?
 

Nun, das spielt schlicht keine Rolle.


Da Du den Umstand ja so hervorhebst, dass Du studiert hast, muss es ja (für Dich) eine Rolle spielen. Kannst Du es mir nicht erklären? Ich denke, Du hast studiert und verstanden, worum es bei einer Arbeit eigentlich geht?
 
Ich schlage vor das RA Hilmar Hoppe direkt durch eMac_man ersetzt wird, damit der Kläger in Karlsruhe endlich sein Recht bekommt :rotfl:
 
Da Du den Umstand ja so hervorhebst, dass Du studiert hast, muss es ja (für Dich) eine Rolle spielen. Kannst Du es mir nicht erklären? Ich denke, Du hast studiert und verstanden, worum es bei einer Arbeit eigentlich geht?

Hä? Ich sagte: Es spielt keine (rechtliche) Rolle, ob oder wie "mit dieser Entscheidung nun den Menschen geholfen ist, um die es bei besagter Arbeit eigentlich geht".


Edit:

Ach, und zu
Da Du den Umstand ja so hervorhebst, dass Du studiert hast
muss ich kurz klar stellen, dass ich damit sagen wollte, dass ich Jura studiert habe. Es liegt mir fern, mich hier mit dem Argument, Akademiker zu sein, in den Vordergrund zu drängen oder mich wichtig zu machen. Die Bemerkung sollte nur verdeutlichen, dass ich ein bisschen Ahnung von dem Thema habe und nicht "ARTIKEL DREI!!!" drauf los schreie.
 
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