SanCanuto
Mitglied
- Dabei seit
- 15.02.2005
- Beiträge
- 93
- Reaktionspunkte
- 2
Magicq99 schrieb:Da steht aber:
"USK Einstufung: Freigegeben ab 16 Jahren gemäß § 14 JuSchG"
Ich kann mir nicht vorstellen das Amazon diese Angabe fälscht.
Tatsache. Muss zugeben, nicht näher in die Beschreibung zum Artikel gegangen
zu sein. Vielleicht irrt dann auch ebay in diesem Fall und man könnte das Spiel
eh' verkaufen. Ändert natürlich nichts an dem Thema dahinter.
@larzone:
Ich störe mich nur an Pauschalisierungen á la "rigoros durchgreifen" etc.
Die Besipiele für erfogreiche Politik dieser Art sind eher rar. Manche sind
so dreist und verweisen gar auf Singapur...
Die Rechnung höhere Strafen = niedrige Kriminalität hat noch nie funktioniert.
Kontrolle funktioniert schon eher, aber - hey, geht's noch? - der Sache
muss doch auch anders beizukommen sein. Bei den Eltern und der Vermittlung
von Werten zu beginnen macht da noch am meisten Sinn.
-Mein Senf in aller Ausführlichkeit-
Zuletzt bearbeitet: