Ebay - Betrug mal anders?!

:faint: Die bevor du deinen Beitrag editiert hast.

Lass gut sein. Ich hab auf die Scheiße heute keine Lust. Danke. :)

BTT.
 
Nix für ungut, aber dieser Thread ist wie die Geschichte der Menstruation. Voller Missverständnisse. :hehehe:
 

Das Gebot vom Zweitbieter fällt weg, dadurch fällt auch das automatisch abgegebene Gebot vom Höchstbietenden weg, des bleibt das vormals automatisch abgegebene Gebot vom Höchstbietenden bestehen. Allerdings, das hab ich gerade nachgelesen, kann man auch der Auffassung sein, dass dieses nun wieder oben stehende automatische Gebot des Höchstbietenden ebenfalls ungültig ist, da es ja mal überboten wurde - und das trotz der Gebotsrücknahme. In dem Fall wäre tatsächlich kein Kaufvertrag zustande gekommen, allerdings hab ich dazu auch noch nichts offizielles gefunden. Muss also nicht sein.

Auf jeden Fall kann der Preis nicht bei diesem einsam in der Luft hängenden Gebot bleiben, der liegt immer etwas über dem gültigen zweithöchsten Gebot.
 
Kann es zu einem Tippfehler kommen, wenn es sich beim Zweitbieter um ein automatisches Gebot handelt? Ich habe dort keinen Account = Ebay-DAU. Aber wenn man sich die automatischen Gebote anzeigen lässt, wiederholt sich die Zeichenfolge und Bewertung dazu. Außerdem landet man auf dem selben Profil, wenn man draufklickt.

Falls das eine saudumme Frage ist, sorry. :noplan:
 
hier gibt es einen Artikel zum Thema wobei ich meine dass das inzwischen überholt ist, sprich man kann afaik sein Gebot nur noch 24h vorher zurückziehen...wenn das der Bieter nun kurz vorher machen möchte geht das nicht , ob die email da etwas dran ändert...
http://www.heise.de/ct/artikel/Schildbieterstreich-1176841.html
was ich nicht ganz verstehe, wie hoch der Schaden denn nun ist bzw. was ein realistischer Preis für das Gerät wäre, mit der oben genannten Masche haben Banden so etwas in größerem Stil gemacht mit Motorrädern etc. - kann mir nicht vorstellen das da jemand wegen 100 oder 200€ so einen Aufwand betreibt - gut wenn die das ständig machen...merkwürdig ist es schon.
 
Ich verstehe den Ablauf dieser Abzocke noch nicht so ganz, kann mich da bitte einer Aufklären?
Ich muss zugeben, dass ich sehr ungerne etwas über Ebay laufen lasse, weil ich bisher nur schlechte Erfahrungen, sowohl als Verkäufer, alsauch als Käufer gemacht habe.

Also nehmen wir ein Produkt mit gängigem Strassenpreis von 500€ als Ausgangsbasis.

- Auktion startet bei 1€

- Die ersten Frühbieter kommen, und steigern den Stand auf 50€ bei 3 Geboten. Sagen wir aber das der letzte Bieter (nennen wir ihn im folgenden X) 100€ als Limit eingegeben hat.

- Jetzt kommt der Betrüger mit Account A und Account B

- A bietet nun sagen wir 1000€, also das doppelte vom Wert der Ware, und zwar als Festgebot (geht das überhaupt? nie benutzt!)

- Durch das Gebot von A schnellt der Preis jetzt also auf 1000€, und somit bietet natürlich keiner mehr sonst auf die Ware (ist ja deutlich überteuert!).

- Nun kommt direkt Account B und bietet sagen wir 1010€ als Normales Gebot (Limit mit automatischer Steigerung - so wie ich das eben kenne).

- Durch das Gebot von B steigt dann der Preis auf 1001€, da er ja durch sein Gebot die Absicht abgegeben hat den letzten Höchstbietenden bis zu einem Limit von 1010€ immer um 1€ zu überbieten.

- Kurz vor Schluss der Auktion zieht nun A sein Gebot von 1000€ als Fehler zurück

- Dann passiert automatisch folgendes: Das Angebot fällt auf die 50€ von X zurück, wird durch das hohe Gebot von B ans Limit gepusht, und um 1€ auf 101€ überboten - B ist mit 101€ Höchstbietender kurz vor Schluss.

Hab ich das bis hier hin so richtig verstanden?

Wenn ja, stellen sich mir ein paar Fragen:

1. Kann man überhaupt als Bieter so ohne weiteres ein Gebot als versehentlich falsch abgegeben zurückziehen? War mir bisher wirklich neu, denn beim Bieten steht ja immer dran dass das Gebot verbindlich abgegeben wird, und man wird gefragt ob man jetzt auch wirklich den Betrag bieten will, usw...

2. Wenn man das Gebot zurückziehen kann, geht das auch noch so kurz vor Ende der Auktion? Wenn ja, dann hat Ebay hier ja ne sehr offensichtliche Einladung für Betrüger eingebaut (selbst ohne Doppelaccountmasche ist das dann ja ne sehr offensichtliche Tür um Auktionen zu sperren und bis zum Ende die Preise in den Keller zu drücken).

3. Ist die Masche auf diese Art nicht dennoch brandgefährlich für den Betrüger? Grade kurz vor Ende passiert doch in den Auktionen am Meisten, und wenn er bei nem 1010€ limit steht, dann pusht ihn doch jeder Sniper, der in letzter Sekunde auf die 101€ anspringt, und 400€ als Limit bietet schnell in nen Bereich, der zwar immernoch verhältnismäßig günstig ist, aber sich wohl für nen großartigen Betrug nicht lohnt. ...und was passiert, wenn der Verkäufer selbst das sieht, weiss, dass B ein limit von über 1000€ abgegeben hat, und dann selbst mit nem Doppelaccount, oder mit dem Account von nem Freund mal kurz 999€ auf den Artikel bietet? Ergebnis wäre ein gültiger Kaufvertrag mit B zu 1000€ für nen Artikel mit 500€ Wert XD.
...klärt mich bitte mal auf...

EDIT: Hab den Heise Artikel nicht gelesen... So funktioniert das Also:

Die Masche, mit der Bettina F. hereingelegt wurde, heißt Gebotsabschirmung (Bid Shielding). Angenommen für einen Artikel, der etwa 300 Euro bringen wird, liegt das Höchstgebot eine Stunde vor Auktionsende erst bei 200 Euro. Der Abzocker bietet über Account A 400 Euro. Das Höchstgebot steigt dann einen Bietschritt über das bisherige, also auf 201 Euro. Sofort legt er über Account B mit 500 Euro nach. Damit führt B mit 401 Euro. Dieser Preis ist so hoch, dass sich kein anderer Bieter mehr für die Auktion interessiert.

eBay erlaubt dem Bieter aber, sein Gebot nach höchstens einer Stunde wieder zurückzunehmen, auch wenn die Auktion dann schon fast zu Ende ist. Das soll verhindern, dass jemand aufgrund eines Tippfehlers im Eifer des Gefechts einen viel zu hohen Preis bezahlen muss. B missbraucht diese Möglichkeit und zieht sein Gebot wenige Sekunden vor Schluss zurück – so spät, dass kein anderer mehr mitbieten kann. Damit ist A wieder Höchstbieter. Sein Gebot steht nur einen Bietschritt über dem nächsten: auf 201 Euro.

Aber warum wird dann hier in diesem Fall (Thread bei MU) davon geredet, dass es der Zweitbieter war, der das Angebot zurückgenommen hat?

...und laut der Heise Meldung kommt ja kein Kaufvertrag zu stande...
 
hier gibt es einen Artikel zum Thema wobei ich meine dass das inzwischen überholt ist, sprich man kann afaik sein Gebot nur noch 24h vorher zurückziehen...wenn das der Bieter nun kurz vorher machen möchte geht das nicht , ob die email da etwas dran ändert...
http://www.heise.de/ct/artikel/Schildbieterstreich-1176841.html

Also gestern stand auf den eBay-Seiten noch, dass eine Stunde nach Gebotsabgabe auch innerhalb der letzten 24 Stunden zurückgezogen werden kann, wenn die Kriterien dafür erfüllt sind. Ein "Tippfehler" kann ja hier glaubhaft gemacht werden. Bei dem Artikel wird ja auch nur der Fall behandelt, dass der Höchstbietende zurückzieht, dann entsteht nicht automatisch ein Kaufvertrag mit dem Zweitbieter, aber hier ist es ja umgedreht und die Frage, welches Gebot ungültig wird, wenn es überboten wurde, das automatisch abgegebene oder das Maximalgebot, das man als Bieter eingibt.
 

Hab ich das bis hier hin so richtig verstanden? …

Ja.


1. Kann man überhaupt als Bieter so ohne weiteres ein Gebot als versehentlich falsch abgegeben zurückziehen? War mir bisher wirklich neu, denn beim Bieten steht ja immer dran dass das Gebot verbindlich abgegeben wird, und man wird gefragt ob man jetzt auch wirklich den Betrag bieten will, usw...

Ja, kann man, siehe:
-> http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_2.html

2. Wenn man das Gebot zurückziehen kann, geht das auch noch so kurz vor Ende der Auktion? …

Bis eine Stunde nach Gebotsabgabe auch innerhalb der letzten 12 Stunden:
-> http://pages.ebay.de/help/policies/invalid-bid-retraction.html
Da ich das noch nicht gemacht habe kann ich nicht sagen, ob dann, wenige Sekunden vor Ende, das Gebot direkt gestrichen wird - ich nehme mal an nicht - d.h. zum Auktionsende steht weiterhin das hohe Gebot da.

3. Ist die Masche auf diese Art nicht dennoch brandgefährlich für den Betrüger?…

Wenn eBay nicht so schnell mit der Gebotsstreichung reagiert, dann ist da eigentlich kein Risiko.

… Aber warum wird dann hier in diesem Fall (Thread bei MU) davon geredet, dass es der Zweitbieter war, der das Angebot zurückgenommen hat?

...und laut der Heise Meldung kommt ja kein Kaufvertrag zu stande...

Bei dem Fall im Heiseartikel hat ja der Höchstbietende zurückgezogen. Wird ein Gebot überboten, ist es ungültig und nicht mehr bindend, deshalb kommt auch kein Kaufvertrag mit dem Zweitbieter zustande. Hier hat der Zweitbieter zurückgezogen (bzw. möchte, eBay hat dem ja noch nicht entsprochen), d.h. es wäre nur das automatische Gebot überboten und ungültig, nicht aber das eigentliche Maximalgebot. Da ist für mich die Frage, ob es hier genauso zutrifft oder das automatische Gebot doch noch Gültigkeit hat, weil das dazu gehörende Maximalgebot nie überboten wurde.
 
Ist das eigentlich neu, dass der Bieter sein Gebot streichen kann? Als ich noch vor ein paar Jahren bei eBay als Verkäufer aktiv war, konnte nur der Verkäufer ein Gebot streichen.
 
...es wurde noch nicht entsprochen...

...das heisst also die Auktion ist ausgelaufen, und nachträglich will nun der Zweitbietende zurücktreten von seinem Gebot, ja? Und dadurch soll sich dann ja nachträglich das Gebot vom Erstbietenden verringern... ...das kann doch nicht rechtens sein. Egal wie der Zeitbietende jetzt noch hampelt, die Auktion ist beendet. Es ist ein Kaufvertrag zwischen Höchstbietendem und dem Verkäufer zu Stande gekommen, zu dem Preis der da steht. Der Zweitbieter hat damit nichts mehr zu tun. Oder seh ich das falsch? Ich versteh den Trick wenn der das Gebot vor Ablauf der Auktion zurückzieht, aber jetzt ist die Sache doch gelaufen und auch rechtlich wasserdicht, oder?
 
Egal wie der Zeitbietende jetzt noch hampelt, die Auktion ist beendet. Es ist ein Kaufvertrag zwischen Höchstbietendem und dem Verkäufer zu Stande gekommen, zu dem Preis der da steht. Der Zweitbieter hat damit nichts mehr zu tun. Oder seh ich das falsch?
Das siehst du vollkommen richtig.
Egal, was in irgendwelchen Ebay-Foren steht: Es zählt schlicht das BGB.
 
...es wurde noch nicht entsprochen...

...das heisst also die Auktion ist ausgelaufen, und nachträglich will nun der Zweitbietende zurücktreten von seinem Gebot, ja? Und dadurch soll sich dann ja nachträglich das Gebot vom Erstbietenden verringern... ...das kann doch nicht rechtens sein. Egal wie der Zeitbietende jetzt noch hampelt, die Auktion ist beendet. Es ist ein Kaufvertrag zwischen Höchstbietendem und dem Verkäufer zu Stande gekommen, zu dem Preis der da steht. Der Zweitbieter hat damit nichts mehr zu tun. Oder seh ich das falsch? Ich versteh den Trick wenn der das Gebot vor Ablauf der Auktion zurückzieht, aber jetzt ist die Sache doch gelaufen und auch rechtlich wasserdicht, oder?

Nicht nachträglich, so wie ich das OP verstanden habe ist noch vor Ende der Auktion vom Zweitbieter erklärt worden, dass er das Gebot zurückziehen möchte. Und warum soll der Preis so hoch bleiben, wenn niemand anderes einen fast ebenso hohen Betrag geboten hat (wenn dann das zweithöchste Gebot wegfällt)?

Ich such mir ja schon die Finger wund, wenn jemand was zu der Konstellation hat kann er ja mal ruhig verlinken ;)
 
Nicht nachträglich, so wie ich das OP verstanden habe ist noch vor Ende der Auktion vom Zweitbieter erklärt worden, dass er das Gebot zurückziehen möchte. Und warum soll der Preis so hoch bleiben, wenn niemand anderes einen fast ebenso hohen Betrag geboten hat (wenn dann das zweithöchste Gebot wegfällt)?

Ein Zweitbieter kann und muss nicht von seinem Gebot zurücktreten. Er ist sowieso
nicht mehr an sein Gebot gebunden, sobald er überboten wird.
 
Kann oder muss nicht …?
 
Naja, man kann natürlich alles erklären. Ich kann mich auch heute zum neuen
König von ebay erklären. Das interessiert halt niemanden. :)
 
Während ihr diskutiert hat Kujkoooo das Geld schon auf den Kopp gehauen, der hat sich seit gestern nicht mehr gemeldet.... :D :crack:
 
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