Ebay - Betrug mal anders?!

Na etwas anschaulicher:
Ich biete mit zwei Accounts beispielsweise auf ein iPhone 5s (verkauft sich z.b. für 600EUR) und gebe 300000EUR bzw. 301000EUR ein.
Alle anderen Bieter lassen logischerweise die Finger vom bieten, schreibe jedoch mit dem Zweitbieter-Account dass ich eigentlich 301EUR bieten wollte.
So, und im Reflex nehme ich als genervter Verkäufer das Angebot von 301EUR an, unwissenlicht, dass die Auktion wahrscheinlich 600EUR eingebracht hätte.
Wie gesagt, nur um es ein wenig zu veranschaulichen!
Tja, so sieht es aus. Wie bei dem einen Motorradhändler, der so einige Maschinen für einen Spottpreis losgeworden ist. Der Bieter ist auch freundlicherweise persönlich zum Abholen vorbeigekommen, mit nen paar Kumpels zum helfen …
Da kann man dann schon froh sein, wenn man von denen keine Folgeaufträge bekommt oder Nachdruck über Angehörige Ausgeübt wird …
 
geht auch andersrum. das angebot für dein iphone steht bei 500 euro und geht nicht weiter, eigentlich hat der bieter aber 600 geboten, du weisst das aber nicht und willst die letzten 100 euro dennoch haben. also bietest du mit einem account 5100 euro, das gebot schnellt auf 601 mit dir als höchstbietendem und du schreibst, dass du eigentlich 510 gemeint hast. das gebot geht auf 511 zurück mit dem ursprünglichen höchstbieter. kurz vor ablauf kommst du mit einem anderen account und bietest dich langsam an die 600 ran ohne zu überbieten und verkaufst für 600.
 
Hier hat aber der Bieter sein Angebot nicht zurückgenommen...

Doch, er hat doch die Nachricht geschickt (Erklärungsirrtum). Als Verkäufer kann man das Gebot nicht streichen, eBay ist nicht so schnell, bis Auktionsende steht also der horrende Preis, wird das Gebot gestrichen fällt der Kaufpreis wieder auf das Niveau des dritthöchsten Gebotes zurück ;)
 
So, und im Reflex nehme ich als genervter Verkäufer das Angebot von 301EUR an
Muss ich ja nicht.
Wer es dennoch macht, ist selber schuld.
Das wäre dann eine Masche, die auf die schlechten Nerven des Verkäufers abzielt. Ob das wirklich oft funktioniert?
 
@max
Wenn du mir jetzt noch plausibel erklären kannst, weshalb ich auf meine eigene Handkreissäge 2000EUR bieten sollte, dann behalt ich das Ding glatt noch einpaar Jahre! :crack:


@Oldy
Klar muss man es nicht annehmen, aber wenn ich damit mein Geld verdienen möchte und diese Masche 1000 mal abziehe, dann wird sich sicherlich der Ein oder Andere finden, wo das zieht!
Machen Versicherungen mit Vergleichsangeboten doch genauso.
 
Doch, er hat doch die Nachricht geschickt (Erklärungsirrtum). Als Verkäufer kann man das Gebot nicht streichen, eBay ist nicht so schnell, bis Auktionsende steht also der horrende Preis, wird das Gebot gestrichen fällt der Kaufpreis wieder auf das Niveau des dritthöchsten Gebotes zurück ;)
Nein, hat er nicht.
Das war der Zweitbieter.
 
geht auch andersrum. das angebot für dein iphone steht bei 500 euro und geht nicht weiter, eigentlich hat der bieter aber 600 geboten, du weisst das aber nicht und willst die letzten 100 euro dennoch haben. also bietest du mit einem account 5100 euro, das gebot schnellt auf 601 mit dir als höchstbietendem und du schreibst, dass du eigentlich 510 gemeint hast. das gebot geht auf 511 zurück mit dem ursprünglichen höchstbieter. kurz vor ablauf kommst du mit einem anderen account und bietest dich langsam an die 600 ran ohne zu überbieten und verkaufst für 600.

Echt, bietet jemand noch die finale Summe weit vor Gebotsende? Dachte eigentlich, dass solche Gebote erst kurz vor Schluss die Endhöhe erreichen …
Denn innerhalb der eltzten 12 Stunden kann nur noch eBay streichen, d.H. wenn die nicht schnell genug sind kannst du gar nicht mehr die 599 € bieten, weil mit 601 € des Fakegebot das höchste ist ;)
 
Nein, hat er nicht.
Das war der Zweitbieter.

Ja eben, der Zweitbieter zieht zurück, also fällt der Preis auf den Betrag des dritthöchsten Gebots + 1 € oder wie der Abstand zwischen den Geboten auch immer in dem Bereich sein muss. Als Verkäufer kann man dann eigentlich auch nicht ablehnen, das ist dann verbindlich.
 
Ja eben, der Zweitbieter zieht zurück, also fällt der Preis auf den Betrag des dritthöchsten Gebots + 1 € oder wie der Abstand zwischen den Geboten auch immer in dem Bereich sein muss. Als Verkäufer kann mand ann eigentlich auch nicht ablehnen, das ist dann verbindlich.
Öhm, der Erstbieter ist doch immer noch in der Pflicht.
Warum sollte das denn dann auf den Drittbieter zurückfallen?
Als Verkäufer kann mand ann eigentlich auch nicht ablehnen, das ist dann verbindlich.
Ganz sicher nicht. Wo steht das in den Ebay-AGBs?
oder wonach darf man auch ablehnen?
Weil der Verkauf nicht zustande gekommen ist (sofern der Verkäufer einverstanden ist).
 
Weil sie z.b. wie User cifera denken, sie müssten das Angebot annehmen?
Weiss der Geier, es gibt immer einen Grund.
 
Also ich nehme das Angebot nicht an wenn ich nicht gerade Drogen beschaffen muss. In dem Fall wende ich mich an ebay und lasse mir meine Gebühren zurückerstatten. :noplan:
 
Öhm, der Erstbieter ist doch immer noch in der Pflicht.
Warum sollte das denn dann auf den Drittbieter zurückfallen?

Prinzip Auktion ist doch so, jemand bietet mehr als ein anderer und muss dann den Betrag zahlen. Wenn aber ein Zwischengebot rausfällt, muss der Höchstbietende ja nur noch etwas mehr zahlen als der vormals dritthöchste Bieter, um den Zuschlag zu erhalten. Der Höchstbietende muss weiterhin zahlen, aber eben nicht die ~2000 € ;)


Ganz sicher nicht. Wo steht das in den Ebay-AGBs?

§433 Absatz 1 BGB ;) steht auch so in den eBay-Hinweisen für Verkäufer:
-> http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_2.html

Weil der Verkauf nicht zustande gekommen ist (sofern der Verkäufer einverstanden ist).

Der Witz ist doch, dass nur der zweithöchste Bieter zurückzieht, den Kaufvertrag zwischen Höchstbieter und Verkäufer tangiert das nur insofern, als das sich der Kaufpreis ändert, aber nicht der Vertrag ungültig wird.

Weil sie z.b. wie User cifera denken, sie müssten das Angebot annehmen? …

Ist ja nicht nur mein Denken …

Also ich nehme das Angebot nicht an wenn ich nicht gerade Drogen beschaffen muss. In dem Fall wende ich mich an ebay und lasse mir meine Gebühren zurückerstatten. :noplan:

Als Verkäufer mache ich doch durch die Auktion ein Angebot, das der Käufer durch das Gebot annimmt, wo kann ich denn dann noch was ablehnen?
 
Als Verkäufer mache ich doch durch die Auktion ein Angebot, das der Käufer durch das Gebot annimmt, wo kann ich denn dann noch was ablehnen?
Beim Zweitbieter. Mit dem bin ich keinen Kaufvertrag eingegangen. Erst dann wenn ich ihm ein Angebote mache, nachdem der Höchstbietende zurückgetreten ist und der Zweitbieter annimmt.
 
Beim Zweitbieter. Mit dem bin ich keinen Kaufvertrag eingegangen. Erst dann wenn ich ihm ein Angebote mache, nachdem der Höchstbietende zurückgetreten ist und der Zweitbieter annimmt.
So ist das. Nur so!
Wo steht das was von einem Zweitbieter? Das ist schlichtes BGB.
Der Kaufvertrag ist ausschließlich mit den Erstbieter zustande gekommen.

Cifera, ich will dir nicht zu nahe treten, aber du scheinst da gleich Dinge gründlich missverstanden zu haben.;)
 
… Cifera, ich will dir nicht zu nahe treten, aber du scheinst da gleich Dinge gründlich missverstanden zu haben.;)

Ne, du hast da was falsch gelesen:

… und der Zweitbieter schreibt mir eine Nachricht dass er ausdrücklich vom Gebot (wegen Fehleingabe) zurücktritt. Dieser Zweitbieter wurde jedoch überboten!! …

Der Zweitbieter hatte nie ein mögliches Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer, da er nie Höchstbietender war und selbst wenn er überboten worden wäre dann wäre das Gebot ungültig geworden. Somit besteht der Vertrag nach BGB weiterhin zwischen Höchstbieter und Verkäufer. Nur der Kaufpreis reduziert sich erheblich, da der Zweitbieter sein Gebot zurückzieht.

Eine Wahlfreiheit was einen möglichen Kaufvertrag anbelangt hätte der Verkäufer nur, wenn der Höchstbieter zurückzieht, dann könnte er dem Zweitbieter ein Angebot machen, da ja sein Gebot ungültig geworden war. Aber nur dann. Sollte ich falsch liegen dürft ihr mich gerne korrigieren.
 
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