Und ich mach’s mal wieder kompliziert, wenn ich …
— Tempo 80 auf Landstraßen fordere.
Dann aber auch für Lkw (die bisher nur 60 fahren dürfen), damit es keine Gründe für zu geringe Differenzgeschwindigkeit beim Überholen (oder eben genau dem jetzt nicht mehr nötigem Überholen) gibt.
— Tempo 120 auf bis zu zweispurigen Autobahnen und Schnellstraßen.
Damit die Differenzgeschwindigkeit zwischen Lkw (80) und niedrigmotorisierten Pkw einerseits groß genug bleibt und andererseits jene niedrigmotorisierten Pkw auch Gelegenheit bekommen, überhaupt noch mit ihren Beschleunigungsfähigkeiten auf die Überholspur zu gelangen und nicht einen von hinten in die Hacken gefahren zu bekommen.
— Tempo 130 Richtgeschwindigkeit auf mehr als zweispurigen Autobahnen und Kraftfahrstraßen.
Dabei trotzdem vmax120 auf der zweiten Spur. Grund wie oberhalb.
Die oben beschriebene Komplexität des Regelwerks wäre zwar im Interesse einer höheren Streckendurchsetzung – und letztlich einem schnelleren Ankommen förderlich, würde aber vermutlich die Erkenntnisfähigkeit allzuvieler Kraftfahrer überfordern.