Bogol schrieb:
Daher würde hier eine Steuerfinanzierung den ganzen Stress und Ärger minimieren.
Zwar wurde die Art der Finanzierung im GG und von der Rspr. des BVerfG ausdrücklich offengelassen, aber man lehnte doch eine Steuer- oder Staatsfinanzierung klar ab. Die "gemäße Art" der Finanzierung ist nämlich die durch Rundfunkgebühren. Die Gründe dafür sind historischer, rechtlicher und politischer Natur. Praktisch wird durch die Gebührenfinanzierung - mehr durch die sog. Mischfinanzierung (siehe noch gleich) - ein Höchstmaß an Staatsfreiheit, Unabhängigkeit und Meinungspluralismus erreicht. Schon die Alliierten wählten die Anstalt des Öffentlichen Rechts - Gründe: Freistellung von staatlicher Fachaufsicht, Selbstverwaltungsrecht und wirtschaftliche Selbständigkeit. Daran musste dann die finanzierung anknüpfen, um konsequent zu bleiben - Finanzierungsverfahren durch Bedarf, KEF und Länderparlamente. Zwar gab es anfangs arge Probleme, vgl. das 8.Rundfunkurteil (BVerfGE 90, S. 60, 87 ff.), aber man löste diese mit dem heutigen Verfahren, dass z.Zt. als gängigster Kompromiss erscheint. Staats- und Steuerfinanzierung sind letztlich geeignet, mittelbar die Programmautomomie zu beeinflussen (vgl. die durch Staatsmittel finanzierte DW und das Problem des Intendantenrausschmiss - Hamburger Morgenpost vom 19.8.1999, S. 2) und daher mit Art. 5 I 2 Alt.2 GG nicht in Einklang zu bringen.
Bogol schrieb:
Du meinst, das wäre dann gemeinschaftsrechtswidrig? Ich dachte, das Beihilfeproblem wäre, daß man Sender steuerfinanzieren würde, die mit privaten Sendern im Wettbewerb um Werbekunden stehen? In diesem Fall würde ich den Öffis einfach verbieten, Werbung auszustrahlen, dann wäre diese Wettbewerbsverzerrung gar nicht vorhanden.
Werbung ist in unserer Gesellschaft verankert. Werbung ist zudem auch wichtiges Kommunikationsmittel (Art. 5 I GG) - also Transportmittel und Integrationsfaktor. Durch die Möglichkeit von Werbung im ÖR-TV wird ein wenig mehr Staatsferne gewährleistet. Letztlich werden Werbeeinnahmen bedarfsmindernd von der KEF angerechnet, entlasten also den Zahler.
Ein gänzliches Werbeverbot ist daher abzulehnen.
Ich verstehe eigentlich auch nicht, warum immer so gemeckert wird und "alles sch****" ist. Wir haben den Luxus, einen relativ autonomen und kritischen ö-r. Rundfunk zu empfangen. Wir haben eine tolle Grundversorgung mit umfassender Information, Bildung und Unterhaltung (ich sage nur die Stichworte USA und Italien - das dürfte reichen
).
Also, wer Rundfunkgeräte hat, sollte zahlen, ansonsten den Tuner ausbauen oder die Geräte entfernen, das ist nicht schwer. Es gibt ja auch noch
genügend Befreiungsmöglichkeiten für Menschen, die nicht das Geld dafür haben.
Es gibt leider überaus viele Schwarzhörer, da die Zahlungsmoral für empfangene(!) Leistungen arg tief ist. Somit ist es doch verständlich, dass es Prüforgane gibt. Das die ausführenden (GEZ-)Mitarbeiter meist
dämlich sind, macht das (richtige) System noch nicht schlecht.
Wenn man Bahn fährt, zahlt man doch auch für die Leistung, oder???
Vergleicht mal die Situationen in anderen Ländern und besinnt euch dann auf den Luxus, den ihr hinterhergetreten bekommt....