Fehler! Laut StVO ist dass telefonieren verboten, aber nicht das fotografieren mit einer Kamera (nicht Handy), demnach auch nicht das filmen.
Fehler ist richtig. Aber Denkfehler! Nicht alles, was
nicht verboten ist ist im Umkehrschluss einfach erlaubt.
Grundsätzlich kannst Du für alles, was Dich von der Bedienung des Fahrzeugs ablenkt (!) gebüsst werden. In CH wird dies seit neustem konsequent durchgezogen,
insbesondere im Bereich essen/trinken. Der Blick zum Sandwich, auspacken, essen und lenken gleichzeitig ist NICHT ein sicheres Führen des Fahrzeugs. Finde ich
übrigens mehr als richtig! Hab schon Leute Zeitung lesen sehen bei Feierabendverkehr auf der Autobahn…
Situation: Ich habe eine CarCam installiert und filme.
Dichter Verkehr, Du fährst vor mir und regst dich auf, kramst deine Kamera hervor und merkst zu spät, dass der vor dir bremst.
Du steigst in die Eisen, ich muss nachziehen und crashe. Ich kann beweisen, dass der Crash
durch deine Unaufmerksamkeit
(Hände nicht am Steuer, Blick zur Jacke auf dem Beifahrersitz, ev. Kamera in der Hand, Bedienungsversuche, Blick auf die Kamera
ob sie auch wirklich in meine Richtung filmt…) verursacht wurde.
Zumindest in der Schweiz wärst Du damit der Verursacher des Unfalls falls ich genügend Abstand hatte. Mir kann man im
schlimmsten Fall eine schlechte Reaktionszeit nachsagen… (wobei: meine hat mir schon Fahrzeug und Gesundheit gerettet. Wie
gesagt es gibt zuviele Spinner. Und ja, vor allem Rentner! Siehe den alten Motz-Thread
)
Beispiel CH: Busse für Essen am Steuer…