Dash Cam Erfahrungen ??

@Mann im Mond
Eben, der Datenschutz ist nämlich gar nicht betroffen wenn die Daten privat bleiben.
Ich wollte nur der Angst vor den Dashcams die Spitze nehmen. Zum Fahren mit dem Motorrad ist das eine tolle Geschichte und ist nicht verboten.
 
Interessant sind die Dashcams aber vor allem dann wenn es darum geht bei einem Unfall den wahren Sachverhalt zu beweisen, und da ist es leider doch ein Problem dass man nicht weiß ob diese Beweismittel dann zugelassen werden oder nicht.

Wie gesagt, ich finde den Datenschutz auch sehr wichtig, bin aber der Meinung dass man den Aluhut zur Seite legen sollte wenn es darum geht die Schuldfrage bei einem Unfall zu klären wenn es anders nicht möglich ist.
 
Interessant sind die Dashcams aber vor allem dann wenn es darum geht bei einem Unfall den wahren Sachverhalt zu beweisen, und da ist es leider doch ein Problem dass man nicht weiß ob diese Beweismittel dann zugelassen werden oder nicht.
Das ist genau das Problem und war am Ende für mich auch der Grund, dei bereits gekaufte Dashcam wieder zu verkaufen, ohne das die ins Auto eingebaut wurde.

Am Ende entscheidet der Richter, ob er Videos einer Dashcam zulässt oder eben nicht und solange das nicht klar per Gesetzt geregelt ist, macht die anschaffung keinen Sinn.
 
Zumindest wäre die hilfreich einem Unfallflüchtigen auf die Spur zu kommen und zudem Zeugen zu finden, deren Aussagen helfen können.
 
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Am Ende entscheidet der Richter, ob er Videos einer Dashcam zulässt oder eben nicht und solange das nicht klar per Gesetzt geregelt ist, macht die anschaffung keinen Sinn.

Ich behaupte mal, dass es gar nicht so oft zu Gerichtsverhandlungen bei Versicherungsfällen kommt, wenn Aufnahmen im Vorfeld den beteiligten Versicherungen vorgelegt werden und eine klare Entscheidung bei den Versicherungen erfolgt.

Zumindest wäre die hilfreich einem Unfallflüchtigen auf die Spur zu kommen und zudem Zeugen zu finden, deren Aussagen helfen können.

Vollkommen richtig. Während Anzeigen gegen Unbekannt in der Regel im Sande verlaufen, kann eine Aufzeichnung eine weitere Ermittlung ermöglichen.
 
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und das Oberlandesgericht Nürnberg hat ähnlich entschieden

Dashcam-Bilder dürfen bei Unfällen ausgewertet werden

Es ergeben sich keine Verletzungen der Intim- oder Privatsphäre des Pkw-Fahrers oder anderer Autofahrer durch die Auswertung, stellten die Richter fest. Die Aufnahmen richteten sich nicht gegen einzelne Personen und Fahrer von unbeteiligten Fahrzeugen seien nicht zu erkennen.

....
Damit gelte für eine Dashcam auch nicht die Regelungen wie für eine normale Videoüberwachung, so das Gericht, zumal Dashcams im Gegensatz zu fest installierten Videokameras nicht gekennzeichnet sein müssen.

In meinen Augen eine klare und richtige Aussage.
 
ich hole das Thema mal nach vorne, da die Kameras nun unter bestimmten Einschränkungen erlaubt sind.

Hier ein Bericht von Heise dazu:

Dashcam-Kaufberatung: Was man beachten sollte

Ich selbst habe in den Fahrzeugen auf die es bei mir ankommt ja eh Kameras in der Front und am Heck. Diese verfügen über eine Erweiterung so das per Tastendruck xx der letzten Minuten mit allen relevanten Fahrdaten abgespeichert werden.
 
dann darfst du uns auf keinen fall verraten, welche modelle du nutzt, denn das wäre ja verrückt in einem thread, in denen nach erfahrungen mit dashcams gefragt wird :rolleyes:
 
Er hat ja keine nachgerüsteten Kameras. Die kommen ja schon mit den Autos mit. Gut zu wissen :D
 
Können aber keine EU Fahrzeuge sein, die würden nur im Stand bedienbar sein und aufnehmen :D
 
..und alles verpixelt, sicherheitshalber, damit man keinen Verbrecher erkennt.:rolleyes:
 
Ich habe seit über 2 Jahren eine fest verbaut in meinem Schönwetterflitzer. Ist eine Blackvue 650. Ich hatte es satt ständig mit den GoPros zu hantieren wenn ich mal was aufzeichnen wollte, das geht über die Dashcam leichter.
 
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