Dash Cam Erfahrungen ??

Darf ich fragen, ob so etwas als Beweis zugelassen ist?

Ich habe mir erst nach dem Vorfall eine Dashcam mit GPS geholt. Ich denke aber mal, dass es ausreicht um sowas direkt vor Ort zu klären.


oder eben nicht. Man braucht nicht unbedingt eine 512GB Karte, um am Abend die files auf dem Rechner wegzusichern (bevor sie gelöscht werden ;))

Man braucht dazu auch keine Dashcam. ;)



Außerdem wissen gerade wir hier im Forum, dass man solche Daten nicht menschlich auswerten würde, sondern direkt per automatischer Erkennung...

Kann man, klar… aber welche normaler Bürger würde das tun?
Man kann einen Menschen auch mit einem Messer umbringen, trotzdem habe ich da einige in meiner Küche rumliegen.

Wie so oft ist das hier auch ein Thema über das man streiten kann, aber lasst uns doch mal davon ausgehen, dass wir alles ganz normale Menschen sind.
Hier werden keine Dashcams eingebaut um andere Menschen zu überwachen, nachträglich durch ein Kennzeichen die Adresse herauszufinden oder sonst irgendwelchen Unsinn zu treiben.
 
Ich möchte eigentlich die User ansprechen, die Erfahrungen jeglicher Art mit der Dash Cam gesammelt haben. Eine rechtliche Diskussion über eine Grauzone ist überflüssig, weil die Gesetzeslage unübersichtlich ist.
 
Erfahrungen jeglicher Art mit der Dash Cam gesammelt haben. Eine rechtliche Diskussion über eine Grauzone ist überflüssig, weil die Gesetzeslage unübersichtlich ist.

Die einzige Erfahrung kann doch nur sein, ob es im Falle eines Falles geholfen hat, eine Kamera zu haben.
Der Zweck ist doch klar. Ich will damit etwas zeigen / festhalten / beweisen.
Also zeigt die Erfahrung, ob man das Material verwenden konnte oder durfte.

Oder willst Du wissen, welche gut oder schlecht funktionieren?
 
Oder willst Du wissen, welche gut oder schlecht funktionieren?

Das würde mich zB interessieren.
Welche hat eine gute Optik, auch eine rückwärts gewandte Kamera, einen crash Sensor im Stand, wie funktioniert hierbei die Strom Versorgung (Akku, autobatterie, mit/ohne spannungs überwachung usw. Usf.)

Die rechtliche Situation ist mein persönliches Problem, wenn es "soweit ist".
 
ich verstehe das nicht: einerseits wird hier die NSA, google, Facebook oder whatsapp angegriffen, aber sobald der kleinste persönliche Vorteil winkt, werden alle datenschutzrechtlichen Bedenken über den Haufen geworfen
 
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ich verstehe das nicht: einerseits wird hier die NSA, google, Facebook oder whatsapp angegriffen, aber sobald der kleinste persönliche Vorteil winkt, werden alle datenschutzrechtlichen Bedenken über den Haufen geworfen

Richtig. Der normalo darf Daten (Videos) anderer sammeln, die Konzerne aber werden dafür verteufelt.
 
ich wüsste nicht, das die Weitergabe bei entsprechendem Anlass gleichzusetzen ist mit einem Anlass losen und ständigen scannen aller Kanäle der man habhaft werden kann.

Und es winkt auch kein Vorteil wenn man sein Recht durch diese Maßnahme überhaupt erst durchsetzen kann.
 
Und es winkt auch kein Vorteil wenn man sein Recht durch diese Maßnahme überhaupt erst durchsetzen kann.

Nachdem man vorher die Rechte Hunderter oder gar Tausender anderer mit Füßen getreten hat?
Sehr merkwürdige Rechtsauffassung.

Die ganze Diskussion ist müßig, da die Rechtslage eben nicht
unübersichtlich ist
,sondern ganz klar auf Seiten des Bürgers steht, der unwissentlich und ohne Grund aufgenommen wird. Das ist und bleibt strafbar und entsprechende Bußgelder habe ich ja oben schon verlinkt.

BTW: Wieso darf ich im Forum nicht nach Software zum Umgehen von Kopierschutz fragen, aber hier nach Hardware zum Umgehen der genauso geltenden Rechtslage zum Thema der Privatsphäre eines jeden Einzelnen?!
 
Nachdem man vorher die Rechte Hunderter oder gar Tausender anderer mit Füßen getreten hat?
Sehr merkwürdige Rechtsauffassung.

wo wird das, wenn die Aufnahmen bei nichtgebraucht sofort wieder überschrieben/gelöscht werden?

Und dann würden ja auch einige Gerichte deiner Auffassung nicht folgen da diese entsprechende Aufnahmen sogar zugelassen haben.

Ist aber müßig das Thema hier zu diskutieren - wir werden da keinen Nenner finden da auch die Gerichte unterschiedliche Aussagen dazu getroffen haben.

Dementsprechend sollte hier der Schwerpunkt ehr auf dem Technik Bereich liegen. Welche Kamera mit GPS ist gut (hochwertige Aufnahmen) und kann einfach synchronisiert werden.
 
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-ansbach-an4k1301634-beweismittel-dashcam-auto/

Direktes Zitat aus obiger Quelle:
Wie das Gericht erklärte, habe der Autofahrer mit seinen Videoaufnahmen den persönlichen oder familiären Bereich verlassen, weil der Mann ihn behindernde oder nötigende Autofahrer mit den Aufnahmen bei der Polizei habe überführen wollen. Damit finde das Bundesdatenschutzgesetz Anwendung. Schließlich ließen sich die mit seiner Dashcam in der Öffentlichkeit gefilmten Personen ohne weiteres identifizieren.

sowie weiter

Fazit des Gerichts: Die Datenschutzinteressen der heimlich Gefilmten sind höher zu bewerten als das Interesse des Autofahrers an einem Videobeweis etwa für den Fall eines Unfalls.

Imho geht es doch in diesem Thread eben um das Aufnehmen, um damit Behinderungen/Crashs/Nötigungen anderer Verkehrsteilnehmer im Fall der Fälle dokumentiert zu haben. Also kann man dieses Urteil heranziehen.

Es wird hier ja nicht nach der Rechtslage gefragt, wenn ich im Stile einer Autosendung meine Kameras an jeder freien Ecke der Karosserie anbringe um damit später ein "geiles Autobahnvideo von Hamburg nach München mit Top Musik zu unterlegen" und mir dieses zum Einschlafen anzusehen. Das wäre dann wirklich eine private Nutzung, aber wenn nach Crashsensor und ständiger Aufnahme (auch im Stillstand) gefragt ist, verlässt man eben diesen Bereich. Genauso wie man nur sein eigenes Grundstück überwachen darf, aber eben nicht noch den Hauseingang des Nachbars oder den Bürgersteig am Ende des Grundstückes.

Wenn du es ganz ausführlich haben möchtest, natürlich auch gerne die Primärquelle und die Urteilsbegründung des VG Ansbach.
 
ja - alles OK.

Nur andere Gerichte haben das nun mal anders gesehen und entsprechende Aufnahmen als Beweis angesehen.

Und nun?
 
ach nö - such Dir die Quellen auch.

https://www.bussgeldkatalog.org/dashcam/

https://www.anwaltsregister.de/Fach...nutzt_die_Dashcam_als_Beweismittel.d1797.html



Urteile pro Dashcam
Die bekanntesten Urteile, die sich für eine Zulässigkeit der Dashcam ins Feld führen lassen, sind folgende drei Entscheidungen:

Urteile contra Dashcam:


Kann man aber selbst in einer Minute finden.

Für mich ist die Sache klar.
Führt so eine Aufnahme dazu, das man einen Lügner überführt oder klärt die Aufnahme subjektive Aussagen, dann ist das OK.

Wird die Kamera genutzt um Personen ohne wirklich triftigen Grund aufzunehmen, dann gehört der Typ der diese Aufnahmen macht entsprechend hart bestraft.

In meinem Freundeskreis finden sich einige Anwälte. Und es ist interessant für mich einfach zu hören was die dazu sagen.

Ich schmeisse aber gerne 7 TK Erbsen in den Ring :girli:
 
Für mich ist die Sache klar.

Wirklich?

Führt so eine Aufnahme dazu, das man einen Lügner überführt oder klärt die Aufnahme subjektive Aussagen, dann ist das OK.

Wird die Kamera genutzt um Personen ohne wirklich triftigen Grund aufzunehmen, dann gehört der Typ der diese Aufnahmen macht entsprechend hart bestraft.

Die Überführung ist möglich durch das Video, da der Unfall oder die Nötigung bei Nürnberg gut aufgenommen wurde.
Allerdings sind auch ca. 1000 Personen ohne wirklich triftigen Grund aufgenommen worden. Denn die Kamera läuft ja ständig mit und filmt ohne wirklich triftigen Grund tausende Leute - einfach so, auf Vorrat.

Nach deinem Zitat müsste das Gericht diesen "Typ" eben Recht geben in seiner subjektiven Unfalldarstellung. Völlig zurecht - die Aufnahmen bestätigen ja seine Unschuld. Da bin ich voll bei dir.
Allerdings müsste er auch gleichzeitig gemäß BDSG verurteilt werden, oder eben "entsprechend hart bestraft"..

Oder anders:
Ist jetzt mein Recht der Aufklärung einer Nötigung/Unfalls höher zu werten, als das Selbstbestimmungsrecht der 1.000 Anderen?

Und bitte kommt jetzt keiner mit dem Klassiker "Ich habe ja nichts zu verbergen" oder ähnlichem.

In meinem Freundeskreis finden sich einige Anwälte. Und es ist interessant für mich einfach zu hören was die dazu sagen.

Naja was ein Anwalt sagt und was ein Gericht entscheidet ist leider nicht immer das Gleiche.
Weiß glaube jeder, der schonmal vor Gericht war oder Anwälte im Freundeskreis hat und da wirst du mir bestimmt zustimmen. ;) :D
 
So einfach ist halt das Thema eben doch nicht.
Und darauf wollte ich hinweisen.

Und nochmals, ich kann nicht erkennen wo das Selbstbestimmungsrecht der 10000 anderen verletzt wird, wenn ich die Aufnahmen eben nicht in Umlauf bringe, sondern nur im Falle eines echten Problems nutze um Informationen einem Gericht oder dem Staatsanwalt zur Verfügung zu stellen.

Und ja, Recht und Gerechtigkeit hängen häufig auch mit der eigenen finanziellen Ausstattung zusammen. Aber nur weil dieses Verfahren eben nicht perfekt ist bedeutet das nicht, dass man deshalb gleich die Flinte ins Korn wirft.

Und ich kenne selbst aus der eigenen Familie einen Fall bei dem der Unfallgegner, nachdem er zunächst bestätigt hatte am Unfall schuld zu sein, plötzlich vor Gericht eine ganz andere Aussage gemacht hat. Und man erst über 2 Instanzen dagegen vorgehen musste ehe man dann doch Recht bekam. Damals hätte so eine Dashcam ganz schnell Klarheit gebracht und allen viele Nerven und auch Kosten erspart.

Und nein, für jeden Fliegenschiss muss man so ein System eben nicht einsetzen.
Und ja, ich befürchte auch, das es gerade in D dazu kommen wird, das die nebenberuflichen Aushilfspolizisten solche Systeme nutzen um "ihr Recht zu sprechen".

Denn die Kamera läuft ja ständig mit und filmt ohne wirklich triftigen Grund tausende Leute - einfach so, auf Vorrat.

Die Kamera löscht doch aber diese Vorratsaufnahmen automatisch nachdem eben nichts passiert ist. :noplan:
 
Wo ist denn der Unterschied zur Mautbrücke, wo jedes Fahrzeug und Kennzeichen fotografiert wird? Auch diese Daten werden wieder verworfen. Trotzdem werden. Erstmal alle fotografiert.
 
Wo ist denn der Unterschied zur Mautbrücke, wo jedes Fahrzeug und Kennzeichen fotografiert wird? Auch diese Daten werden wieder verworfen. Trotzdem werden. Erstmal alle fotografiert.

äh?
Was hat das eine mit dem anderen zu tun?

Lass gut sein, das bringt nichts.
Die aktuelle Lage ist nicht so eindeutig wie du möchtest und so eine Aufnahme kann sehr hilfreich sein und kann im Zweifel auch vor Gericht entsprechend zur positiven Anwendung gebracht werden.

Man kann darin Möglichkeiten sehen, oder man kann da nur Risiken sehen. Ich denke eine moderne Auslegung der technischen Möglichkeiten im Falle einer Nutzung muss möglich sein.

So, für mich hat sich die rechtliche Seite erst einmal erledigt da keine Eindeutigkeit herzustellen ist. Kommen wir also zur technischen Seite, die ist auch einfacher zu beantworten.
 
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