Dash Cam Erfahrungen ??

Wo ist denn der Unterschied zur Mautbrücke, wo jedes Fahrzeug und Kennzeichen fotografiert wird? Auch diese Daten werden wieder verworfen. Trotzdem werden. Erstmal alle fotografiert.

Das ist eher genau das Beispiel für das Auswerten von Daten sobald sie mal verfügbar sind und erhoben wurden.
Sieh dir mal die Diskussion vor der Einführung der Mautkamera an und die 5-10 Jahre später.

Zusammenfassung:
Vorher: Nur für die Erfassung der Abrechnung von Maut. Auf keinen Fall zur Strafverfolgung etc.
Hinterher: Naja, also wir haben da ja schon so Kameras und die erfassen jeden. Wieso eigentlich nicht?
Und im Zweifelsfall gibt es eh irgendwo einen Kindermörder/-schänder den mal Vorwand benutzen kann einen Präzedenzfall draus zu machen.

So, für mich hat sich die rechtliche Seite erst einmal erledigt da keine Eindeutigkeit herzustellen ist. Kommen wir also zur technischen Seite, die ist auch einfacher zu beantworten.

Ich verstehe immer noch nicht wo der Unterschied zu der Urheberrechtsverletzung aka "Raubkopie" ist..
Denn Dashcams sind zumindest potentiell fähig die Grundrechte zu verletzen und die sollen werden laut den Forenregeln bewahrt werden.
 
naja, wie sieht es mit meinem Grundrecht aus, dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit des Menschen??
.... wenn ich nach einem Unfall im Graben oder erst im Krankenhaus aufwache und mich an nichts erinnern kann??
Keine Zeugen, keiner der etwas gesehen hat.
Auto Schrott und ich evtl. anschließend Schwerstbehindert .....

Was liegt hier u.U. vor? Sachbeschädigung, (schwere) Körperverletzung, Fahrerflucht, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort .....

Gruß yew
 
Ist es möglich dieses Thema mit einer unendlichen Rechtsdiskussion zu schließen. Bitte.
 
@yew: Naja, da muss man ganz einfach dann unterscheiden zwischen zwei Straftaten.

Schlägt nämlich sonst genau in die von mir angesprochen Kindermörderkerbe, die für die Legitimierung der Mastkameras für Strafverfolgung und Voratsdatenspeicherung gegen Kinderpornos genutzt wird.
Grundsätzliche Frage: Ab wann ist eine andere Straftat so schlimm, dass ich mir das Recht rausnehmen kann, dafür andere Straftaten zu begehen?

In dem konkreten Fall wären das folgende Straftaten:
Die Erste: Die dir zugefügte Körperverletzung/Sachschaden etc.
Die Zweite: Die von dir begangene Verletzung der informativen Selbstbestimmung von (unbeteiligten und unwissenden) Dritten.

Genauso wie vor einigen Jahren bei dem Fall der angedrohten Folter mit Gäfken bei Kindesentführung bzw. sogar Mord. Diese sollte dazu dienen, den Aufenthaltsort des entführten Kindes zu erfahren.
Gäfken wurde wegen Mord verurteilt, gleichzeitig hat er aber für die angedrohte Folter ein Schmerzensgeld bekommen. Völlig richtige Prozedur in einem Rechtsstaat und in einer Demokratie. Auch wenn die angedrohte Folter in diesem Fall (für mich) menschlich absolut verständlich war, darf man sie nicht über die - ethisch gesehen - deutlich schlimmere Straftat Mord stellen.

Man sollte Straftatbestände voneinander unabhängig betrachten und auf keinen Fall versuchen das eine Unrecht mit anderem Unrecht aufzuwiegen. Denn was haben dir die 999 anderen Verkehrsteilnehmer getan, dass du deren Grundrechte verletzt? Nichts... ;)

Für den einen der dich aber verletzt/dein Eigentum beschädigt gilt, dass du diesen bei der Handlung schon heute völlig legal zum Zwecke der Aufklärung und Dokumentieren von Beweismaterial filmen darfst.
Denn wo zieht man da sonst die Grenze? Bei Sachbeschädigung, (schwere) Körperverletzung, Fahrerflucht, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Sachbeschädigung ab 5.000 € oder doch schon das Rechts überholen, oder der Mittelfinger?

Aber deswegen muss man beides voneinander trennen und nicht sein subjektives Leid über das von unbeteiligten Dritten stellen.
Wobei dann aber bitte jeder nach dem jeweiligen begangenen Rechtsbruch verurteilt und bestraft werden soll.



Edit: Von mir aus können wir die Diskussion auch gerne begraben. Ich denke mein Standpunkt ist klar geworden. Insbesondere im letzten Abschnitt dieses Postings. :)
 
Aufnahmen, die permanent überschrieben werden, ist keine richtige Speicherung, eher eine flüchtige Speicherung.
Der Crash-Sensor verhindert nur diese eine Aufnahme vor dem Überschreiben.
.... und wo sind die 999 angesprochenen? Alle auf einem Bild ;)

Ich könnte ja auch genauso sagen, fahr mir nicht rein und es erfolgt keine Speicherung

Keiner hat behauptet, dass im "Normalfall" eine Dash-Cam gezielt dazu benutzt wird, um Vergehen anderer im Strassenverkehr aufzudecken und anzuzeigen.

Inzwischen sind Überwachungskameras an allen möglichen öffentlichen Orten wie Bahnhöfen, Flughäfen oder anderen öffentlichen Gebäuden usw. verbaut.

Gerade gestern war wieder eine Aufnahme einer Überwachungskamera im TV zu sehen, wo so ein "Vollidiot" eine junge Frau von hinten auf der Treppe mit einem Tritt in den Rücken die Treppe hinunter gestürzt hat.
Nur anhand solcher Aufnahmen lassen sich der / die Täter ausfindig machen.

Wenn es jetzt nicht die junge Frau sondern dir passiert wäre, würdest du da immer noch so auf Datenschutz bestehen??

..... und hier sieht man deutlich die Gesichter. Bei Dash-Cams wird nur das Verkehrsgeschehen kurzzeitig aufgenommen und Gesichter sind so gut wie gar nicht zu erkennen .... und Autos stehen auch unter dem Schutz des Datenschutzes?
Klar, es sind die Kennzeichen u.U. zu erkennen, aber das sagt doch noch gar nichts darüber aus, wer letztendlich mit dem Fahrzeug gefahren ist.

Gruß yew
 
Wenn es jetzt nicht die junge Frau sondern dir passiert wäre, würdest du da immer noch so auf Datenschutz bestehen??

Ich würde tatsächlich den Datenschutz höher werten. Insbesondere da ich jetzt schon finde, dass wir viel zu viele Überwachungskameras im öffentlichen Raum haben.
Aber wie gesagt ich bin für eine klare Trennung verschiedener Straftaten. Das ist das wichtigste und sinnvollste Grundprinzip für eine gute Justiz.

Btw: Vielleicht noch ein Schritt weiter als die Treppe: Falls mein Kind entführt würde und ich hätte den Entführer bei mir sitzen, würde ich auch nicht auf Folter verzichten. Keine Frage.
Trotzdem wäre die anschließende Verurteilung völlig richtig und das würde ich eben eingehen müssen.

Wie gesagt, ich finde jeder sollte für seine eigene Straftat verurteilt werden. Auch wenn es mich betreffen würde.
Jeder muss sich eben für sein Verhalten rechtfertigen. :)

Gerade gestern war wieder eine Aufnahme einer Überwachungskamera im TV zu sehen, wo so ein "Vollidiot" eine junge Frau von hinten auf der Treppe mit einem Tritt in den Rücken die Treppe hinunter gestürzt hat.
Nur anhand solcher Aufnahmen lassen sich der / die Täter ausfindig machen.

Interessant ist auch das Video von einem Renter der irgendwo in einer Sparkasse umgekippt ist und mehrere Kunden sind auf dem Weg zum Geld abheben darüber gestiegen. Alles auf Band, alles mit Namen bekannt. Geholfen hat es dem inzwischen Toten leider nicht. (War Thema bei "Hart aber fair".)
Bzgl. der Fälle wie bei der Frau habe ich schon für mehr direkte Sicherheit durch Beamte auf Bahnhöfen, Flughäfen usw plädiert. Das hätte vielleicht auch zur Verhinderung der Straftat geführt, statt hinterher einen Täter zu ermitteln. Zum Glück geht es "nur" um Körperverletzung. Wenn tatsächlich jemand auf Band tot geschlagen/getreten wird, wird richtig deutlich wie gut ein Beamter vor Ort am Bahnhof gewesen wäre.

Nochmal: Kameras verhindern keine Straftaten, sie können nur hinterher bei der Aufklärung helfen. Das führt niemals zu mehr Sicherheit.
Im Gegenteil dafür werden völlig irrational Einsatzkräfte wegrationalisiert, die tatsächlich was dagegen tun könnten.
Interessanterweise nehmen die Bodyguards bei Politikern zu, die vertrauen da nicht so wirklich auf zwei Kameraleute die im Zweifelsfall die Geschehnisse für die Täterjagd auf Band haben. ;)
 
Aufnahmen, die permanent überschrieben werden, ist keine richtige Speicherung, eher eine flüchtige Speicherung.
auch ein "grosses" CCTV System speichert nur flüchtig. IdR 30 Tage. Wie groß ist die SD Karte in der Dashcam? Wann werden da die Aufnahmen gelöscht? Wie wird sichergestellt, dass die gelöscht werden, bevor die auf einem Rechner gesichert werden?


Keiner hat behauptet, dass im "Normalfall" eine Dash-Cam gezielt dazu benutzt wird, um Vergehen anderer im Strassenverkehr aufzudecken und anzuzeigen.
ähh, doch: blätter noch mal zurück: da ging es darum, einen Fahrer anzuzeigen, der einen anderen geschnitten hat, da ging es darum eine Falschbehauptung zu wiederlegen...


Wenn es jetzt nicht die junge Frau sondern dir passiert wäre, würdest du da immer noch so auf Datenschutz bestehen??
ich würde das nicht, nein. Aber im Gegensatz zum öffentlichen Strassenverkehr wird hier jedoch immer wieder darauf hingewiesen, dass dieser Bereich videoüberwacht ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
(Text entfernt)
Man könnte ja am Heck einen CCD-Sticker anbringen....

Außerdem, wenn die Plaketten-Maut kommt, werden die Aufnahmen der Schilder-
Brücken sicher verwendet werden..
Ob "Straftäter" mit Hilfe solcher Aufnahmen überhaupt verfolgt werden können..
Die Nutzung der Straße ist ja nicht unter Strafe gestellt.
Außer vielleicht nach dem Verbot von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren.
 
Und genau wegen solcher Diskussionen bin ich nur noch selten hier in dem Forum unterwegs. :rolleyes:

Ihr habt vergessen, dass jeder Dashcam-Nutzer ein potenzieller Voyeur ist…

Übrigens habe ich eine große Anzahl an Action-Cams und auch Key-Cams, die sind alle besser dazu geeignet um die Privatsphäre anderer zu umgehen, wie es hier so schön gesagt wurde. Aber ich Doofi benutze die Dinger doch glatt für Timelapse-Aufnahmen und Quadrocopter-Flüge… uhhh heikles Thema, nicht wahr?! :crack:
 
Und ich kenne selbst aus der eigenen Familie einen Fall bei dem der Unfallgegner, nachdem er zunächst bestätigt hatte am Unfall schuld zu sein, plötzlich vor Gericht eine ganz andere Aussage gemacht hat. Und man erst über 2 Instanzen dagegen vorgehen musste ehe man dann doch Recht bekam. Damals hätte so eine Dashcam ganz schnell Klarheit gebracht und allen viele Nerven und auch Kosten erspart.

Man stelle sich mal vor: Man gerät unverschuldet in einen Unfall, mit dem Ergebnis dass das eigene Auto ein Totalschaden ist. Man hat eine Dashcam-Aufnahme die den Sachverhalt beweisen würde, aber der Richter erkennt den Beweis nicht an, eben aus Datenschutzgründen. Und das würde dann dazu führen dass man nicht nur seinen eigenen Schaden nicht ersetzt bekommt, sondern auch noch den Schaden des - eigentlich schuldigen - ersetzen muss mit der Konsequenz dass der eigene Versicherungsbeitrag steigt.

Das nenn ich staatlich sanktionierten Versicherungsbetrug.

Ich bin auch für den Datenschutz, ich will auch nicht in irgendwelchen lustigen Internetvideos landen. Bei einem Unfall, wo es wirklich um etwas geht, sollte der Dashcambeweis meiner Meinung nach ohne jeden Einwand gelten.

Mein Vorschlag wäre: Das Video ist grundsätlzich nicht zu veröffentlichen, Verstöße dagegen werden hart bestraft. In Fragen der Beweissicherung hingegen haben diese Videos den Behörden ausgehändigt zu werden. Bagatellen wie "Der hat mir die Vorfahrt genommen" dürfen dann genre kommentarlos in der Rundablage P wie "Papierkorb" landen. Damit wären beide Bedürfnisse, der Datenschutz, aber auch die Möglichkeit Unfälle aufzuklären abgedeckt.
 
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Die Wahrscheinlichekeiten betrachtet wird wohl nicht mal jeder tausendste Benutzer einer Dashcam auch nur einmal im Leben einen Vorteil von dem Gerät bekommen und wahrscheinlich 5 Stück in 25 Jahren verschlissen haben.
Mit Dashcams wird einfach irgendwas in der Psyche mancher Menschen getriggert mit dem man herrlich Geld verdienen kann.
 
Und das würde dann dazu führen dass man nicht nur seinen eigenen Schaden nicht ersetzt bekommt, sondern auch noch den Schaden des - eigentlich schuldigen - ersetzen muss mit der Konsequenz dass der eigene Versicherungsbeitrag steigt.

Spätestens hier kannst Du davon ausgehen, dass die Versicherungen gehörig Druck machen werden, dass die Gerichte die Dashcam-Aufzeichnungen als Beweismittel akzeptieren (müssen). Dies würde die ganzen Verfahren massiv beschleunigen, wenn man nicht aufgrund von Gutachten und Gegengutachten urteilen müsste (mit anschliessenden Rekursen und neuen Gutachten), sondern sich auf harte Fakten abstützen könnte.
 
Wenn mein Beifahrer zufällig gerade mit seinem Smartphone eine Aufnahme des Innenraumes meines Wagens macht, und dadurch das Unfallgeschehen zu sehen ist, lassen Gerichte dass dann auch nicht als Beweismittel zu?
Ja, Ok, ich weiss, Gerichte urteilen da unterschiedlich.

Trotzdem ist es doch konfus, dass Aufnahmen von Handycams und sonstigen Überwachungskameras im Falle von Amokläufen etc. sogar im TV veröffentlicht werden, und sicher auch hinterher als Beweis bzw. Tatrekonstruktion benutzt werden, aber wenn eine Kamera im Auto was filmt, ist es verboten und darf nicht genutzt werden.
 
..der Bedarf an Dash-Cams ist in der Regel bei Linksschleichern, Linke-Spur Blockierern, Tempo 75 Fahrern bei erlaubten 80, 81,5 km/h LKW Überholern am größten... also Personen, die durch ihre Fahrweise andere Verkehrsteilnehmer provozieren.
 
Tempo 75 Fahrern bei erlaubten 80

Haha,
dir ist aber auch schon bewusst, dass bei einer 80 Begrenzung hier die max. Höchstgeschwindigkeit angegeben ist und nicht die Mindestgeschwindigkeit ;) und 75 nicht verboten ist.
.... kann auch nur 40 km/h auf der gleichen Strecke je nach Sicht-, Strassen- und Witterungsverhältnissen die angepasste Geschwindigkeit sein.

Nur weil es in D nicht geahndet wird, wenn er statt 80 dann 90 fährt und es fast alle machen, ist es trotzdem nicht erlaubt.
Gibt auch andere Länder, da wird schon bei einer minimalen Übertretung ein Verwarnungsgeld fällig oder in Ö ist es sogar zulässig, dass die Polizei die Geschwindigkeit nicht messen, sondern schätzen darf.


Gruß yew
 
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..der Bedarf an Dash-Cams ist in der Regel bei Linksschleichern, Linke-Spur Blockierern, Tempo 75 Fahrern bei erlaubten 80, 81,5 km/h LKW Überholern am größten... also Personen, die durch ihre Fahrweise andere Verkehrsteilnehmer provozieren.

Und spätestens jetzt bin ich raus. ;)

@yew : Waren zwar nicht immer gleicher Meinung im Thread, aber jetzt: 100% ;)
 
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Mich würde mal interessieren welcher Paragraph des BDSG durch das private Filmen verletzt werden soll. Das Filmen und Speichern ist im privaten Bereich erlaubt. Ich darf es nur nicht veröffentlichen oder Anderen verfügbar machen.
 
Mich würde mal interessieren welcher Paragraph des BDSG durch das private Filmen verletzt werden soll. Das Filmen und Speichern ist im privaten Bereich erlaubt. Ich darf es nur nicht veröffentlichen oder Anderen verfügbar machen.

nö, das ist nicht wirklich so: Stichwort wäre hier wohl §22 und §23 KuG
Dann könnte da noch §201a StGB zum tragen kommen wenn ...

und dessen Auslegung durch einzelne Gerichte.

Problem hier ist Speichern und Zugänglich machen.
Was nützt Die eine Aufnahme die du nicht verwenden kannst und die im Zweifel als eine eigene Verfehlung dargestellt werden kann. Fehlschuss würde ich sagen.

Aber das Thema ist ja höchst umstritten wie auch dieser Thread zeigt. Dementsprechend ist das aufwärmen einer aktuell nicht lösbaren Frage nicht wirklich hilfreich nachdem das bereits in den Seiten davor nicht geklappt hat.
 
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