Dash Cam Erfahrungen ??

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Wer hat Erfahrungen mit einer Dash Cam ( PKW ) im praktischen Umgang gemacht. Negative sowie Positive. Mir ist bekannt das die Aufzeichnung während der Fahrt rechtlich eine Grauzone ist, wg. Datenschutz und soweiter.
Ich wurde am Wochenende auf einer Bundesstrasse aufs übelste geschnitten, und mußte voll in die Eisen. Meine beiden Mitfahrer und ich waren dermaßen geschockt das sich keiner das Kennzeichen gemerkt hat, und der liebe Mitmensch war weg. Durch mein Bremsmanöver wäre mir um Haaresbreite jemand aufgefahren. Mir gehts um den Mitschnitt zwecks Kennzeichen, um anschließend Anzeige zu erstatten. Ich werde diesen Mitschnitt nicht der Polizei zeigen, mir reicht die Aussage meiner beiden Zeugen.
 
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Also lügen Deine beiden Zeugen, weil sie ja das Kennzeichen gar nicht mehr kennen? Sondern nur anhand Deines Videos kennen, welches Du aber verheimlichen willst? :D
Sehr schön. Danke. Musste lachen.
 
Falsche Antwort @ Holger21. Es geht um Erfahrungen mit der Cam, siehe meine Frage.
 
Schenks dir und verbuch es unter Erfahrung. Es ist nunmal nichts passiert und selbst mit Zeugen wird spätestens der Staatsanwalt das Verfahren einstellen.

Tu was für deine Freizeit und unsere Gerichte und vergiss es einfach... und falls du dochmal in eine Situatin kommen solltest mit Unfall und die Cam kann helfen, dann übergibt man natürlich nur den Teil mit dem Unfall ;) (jetzt kommt ne Diskussion darüber, wie man dann verklickert, dass sie eingeschaltet war :D )
 
Hallo @Cosmic7110 danke für Deine sachliche Antwort.
 
Die Grauzone entsteht nur durch "Datenschützer", die offensichtlich davon ausgehen, dass man sich jeden Abend sämtliches Videomaterial anschaut und dann alles ins Netz stellt was einen den Tag über so angepisst hat. Deshalb war der Aufschrei bisher auch nicht sooo groß, denn das ist einfach schwachsinnig.

… jetzt kommt ne Diskussion darüber, wie man dann verklickert, dass sie eingeschaltet war…

Eigentlich läuft das ganz einfach. Eine Dashcam zeichnet kontinuierlich auf und überschreibt die alten Videofiles wenn die Speicherkarte voll ist. Durch die Nutzung dieser Option zeigt der Dashcam-User seinen Willen eben nicht Daten zu sammeln.
Gescheite Dashcams bieten nun die Möglichkeit über einen Erschütterungssensor oder auf Knopfdruck das eben aufgezeichnete Videofile aus dem Überschreibe-Zyklus herauszunehmen, um so einen Unfall oder Vorfall dokumentieren zu können.

Eine inzwischen bewährte Seite zum Thema Dashcams ist übrigens: http://www.techmoan.com/blog/category/car-dvr-dashcams
Und hier der Guide to dashcams: http://www.techmoan.com/guide-to-dashcams/


Falls sich jemand fragt, warum man sich denn so mit dem Thema befasst… ich wurde mal von der Polizei angehalten mit der Aussage ich hätte sie mit 160 km/h überholt, dabei bin ich aufgrund eines fast leeren Tanks penibel genau die gesamte Strecke nicht schneller als 120 gefahren. Ich nutze also nicht meine Dashcam um die Fehler anderer aufzuzeichnen, sondern um mich vor falschen Beschuldigungen zu schützen.
 
Falls sich jemand fragt, warum man sich denn so mit dem Thema befasst… ich wurde mal von der Polizei angehalten mit der Aussage ich hätte sie mit 160 km/h überholt, dabei bin ich aufgrund eines fast leeren Tanks penibel genau die gesamte Strecke nicht schneller als 120 gefahren. Ich nutze also nicht meine Dashcam um die Fehler anderer aufzuzeichnen, sondern um mich vor falschen Beschuldigungen zu schützen.

Darf ich fragen, ob so etwas als Beweis zugelassen ist?
 
Wieso machen sich hier Deppen über eine rechtliche Grauzone Gedanken? Das geht Euch doch gar nichts an, wofür er die Dash Cam haben will.
 
Wieso machen sich hier Deppen über eine rechtliche Grauzone Gedanken? Das geht Euch doch gar nichts an, wofür er die Dash Cam haben will.
doch. Solange er auf öffentlichen Strassen filmen will schon.
 
Wieso machen sich hier Deppen über eine rechtliche Grauzone Gedanken? Das geht Euch doch gar nichts an, wofür er die Dash Cam haben will.

Du kennst den Sinn eines Forums?
Und das "Deppen" kannst Du auch für Dich behalten.
 
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Eigentlich läuft das ganz einfach. Eine Dashcam zeichnet kontinuierlich auf und überschreibt die alten Videofiles wenn die Speicherkarte voll ist. Durch die Nutzung dieser Option zeigt der Dashcam-User seinen Willen eben nicht Daten zu sammeln.
oder eben nicht. Man braucht nicht unbedingt eine 512GB Karte, um am Abend die files auf dem Rechner wegzusichern (bevor sie gelöscht werden ;))
 
Darf ich fragen, ob so etwas als Beweis zugelassen ist?

kannst Du.
Zum jetzigen Zeitpunkt kommt es ganz auf den Fall und das zuständige Gericht an.

Mal wurden die Aufnahmen zugelassen, mal nicht und mal wurde sogar ein Verfahren wegen Verstoss des Persönlichkeit Rechts angestoßen
 
kannst Du.
Zum jetzigen Zeitpunkt kommt es ganz auf den Fall und das zuständige Gericht an.

Mal wurden die Aufnahmen zugelassen, mal nicht und mal wurde sogar ein Verfahren wegen Verstoss des Persönlichkeit Rechts angestoßen

Aha. Okay. Eigentlich meinte ich, im Fall der Polizisten, die ihm 160 Km/h vorgeworfen haben. ;)
 
Soweit ich das noch auf dem Schirm habe, dürfen Dash Cams bedarfsorientiert benutzt werden, um damit Beweismittel festzuhalten.
Genauso wie dein Mitfahrer ja sein Handy zücken kann und filmen darf.

Heißt im Klartext:
Das Ding muss aus sein, während du normal fährst. Du überholst z.b. zügig einen LKW und von hinten kommt ein Vollidiot mit 250 an und gibt wie ein Irrer Lichtzeichen bei <1m Abstand. Jetzt schaltest du das Ding an, filmst das fleissig, beendest deinen Überholvorgang und beendest die Aufnahme sofort. Damit kannst du vor Gericht gehen. :)

Alles andere (ständiges Filmen) ist verboten - zu Recht!
Außerdem wissen gerade wir hier im Forum, dass man solche Daten nicht menschlich auswerten würde, sondern direkt per automatischer Erkennung...
 
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Hi
hab seit einigen Monaten eine dash-cam im Auto permanent laufen.
Die Aufnahmen werden nur zwischendurch kurz angesehen und kontrolliert, ob Tag- oder Nachtaufnahmen funktionieren.
Ich habe kein Interesse, diese Aufnahmen ins Internet zu stellen, also bestehen bezüglich Datenschutz keine Bedenken.
Da die Dash-Cam permanent läuft, werden automatisch die ältesten Aufnahmen gelöscht.
Wie lange das dauert, ist abhängig von der Größer der verwendeten Speicherkarte.

Mir geht es nur darum, im Falle eines Unfalls protokollieren zu können, wie schnell ich gefahren bin, wie die Sicht- und Strassenverhältnisse waren oder ob mich z.B. jemand absichtlich ausgebremst hat, so dass ich fast aufgefahren wäre.

Bin jeden Tag knapp 200 km auf Bundesstraße und Autobahn unterwegs und hab schon die wildesten Sachen erlebt.
Bis jetzt ist zwar nie was passiert, aber wie schnell ist was passiert.

Ein LKW wollte mich mal auf der Autobahn von der Straße drängen. Fahr gemütlich auf dem Weg zur Arbeit hinter einem Laster, als mich ein anderer LKW überholte und als er zur Hälfte an mir vorbei war, zog er einfach nach rechts.
Stark abbremsen und ein Ausweichen nach rechts - fast bis zur Leitplanke - haben einen Crash grad noch verhindert.

Eine Dash-Cam verhindert zwar keinen Unfall, aber erleichtert die Sache bei der Beweisaufnahme mit der Versicherung ungemein.
Jede Versicherung ist froh, auf eventuelle Dash-Cam-Aufnahmen zurückgreifen zu können und auch die Polizei wird in den meisten Fällen die Aufnahmen ansehen - vor allem, wenn Personenschäden oder Sachschäden vorhanden sind.

Bei Nötigung ohne Beweise / Zeugen, verläuft die Sache fast grundsätzlich im Sande - gerade wenn Aussage gegen Aussage steht.

Die meisten Dash-Cams haben einen Crash-Sensor. Da werden die Aufnahmen automatisch vor dem überschreiben geschützt.
Falls noch ein GPS-Sensor vorhanden ist, lässt sich über die Software die Route nachverfolgen, die gefahrene Geschwindigkeit und die Uhrzeit.

Auch zur Parküberwachung kann man eine Dash-Cam einsetzen, aber dazu muss sie permanent am Stromnetz hängen.
Wenn 2 Dash-Cams verbaut sind, lässt sich so der Parkraum nach vorne und hinten gleichzeitig überwachen und Parkrempler mit Schaden sind so ganz schnell aufgeklärt.

Meiner Tochter wurde vor gut 2 Jahren direkt an der Straße vor der Arbeit ihr Auto angefahren - LKW oder Bus - und Tür und Kotflügel beschädigt.
Polizei wurde zwar eingeschaltet und es gab sogar eine Zeugin, aber die Anzeige gegen Unbekannt verlief im Sande.
Den Schaden hatte sie selber zu zahlen und wer verdient in der Ausbildung schon ausreichend viel Geld??

Mit einer Dash-Cam und Parküberwachung mit Crash-Sensor wäre die exakte Erfassung des Unfallfahrzeugs kein Problem gewesen.

In Deutschland ist derzeit der Einsatz einer Dash-Cam nicht verboten, solange die Daten nicht öffentlich gemacht werden.
Es gibt Länder in Europa, da ist allerdings schon die Montage einer Dash-Cam im Auto strafbar.
..... also beim Einsatz einer Dash-Cam auf Reisen sich vorher genau informieren, wo sie montiert, bzw. auch eingeschaltet werden darf oder nicht.

Seit ich die Dash-Cam im Auto montiert habe, fahr ich viel beruhigter zur Arbeit ;)


Gruß yew
 
Alles andere (ständiges Filmen) ist verboten - zu Recht!

Hi
da wär' ich mir an deiner Stelle nicht so sicher.

Wenn ich in einer Gefahrensituation bin, hab ich andere Sorgen als erst dann die Dash-Cam einzuschalten.
Handy-Nutzung während der Fahrt ist verboten - dann soll das Bedienen einer Dash-Cam erlaubt sein??

Gruß yew
 
Imho recht dünnes Eis.
Mal zwei Links und ein Zitat vom ADAC.
https://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/verkehrsrecht/Dashcam/Situation in Deutschland.aspx?ComponentId=219667&SourcePageId=202144
https://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/verkehrsrecht/Dashcam/Aktuelle Entwicklung.aspx?ComponentId=219666&SourcePageId=219726

https://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/verkehrsrecht/Dashcam/Aktuelle%20Entwicklung.aspx?ComponentId=219666&SourcePageId=219726 schrieb:
Bußgeld

Das Bayerische Landesamt für Datenaufsicht hat angekündigt, dass es in Zukunft bei Kenntnis der Weitergabe der mit einer Dashcam aufgenommenen Videofilme an Polizei, Versicherung oder Internet prüfen werde, ob im konkreten Fall der Erlass eines Bußgeldbescheides angezeigt ist. Der gesetzlich festgelegte Bußgeldrahmen für derartige Verstöße beläuft sich auf bis zu 300.000 EUR. Anders verhalte es sich nur dann, wenn von vornherein feststehe, dass die Aufnahmen den rein privaten Bereich bis zum Löschen der Daten nicht verlassen werden; in diesem Fall sind keine datenschutzrechtlichen Belange betroffen. Nach aktuellen Informationen wurden in Hessen erstmals Bußgelder verhängt. Da mit den Aufnahmen kein wirtschaftlicher Vorteil verfolgt wurde, hielt sich das Bußgeld jedoch im unteren Rahmen.

Wenn du also tatsächlich die Polizei/Versicherung damit konfrontierst kann es u.U. zu Recht gehörig nach hinten los gehen. Genausowenig helfen Überwachungsvideos wo der Einbrecher auf der öffentlichen Straße mit Personalausweis in die Kamera lächelt... ;)
Das ständige Mitschneiden ist nämlich ziemlich eindeutig unverhältnismäßig im oben genannten Sinne.

Ich möchte ehrlich gesagt auch nicht immer von irgendeinem Auto gefilmt werden, egal von wem und egal wofür. Da verstehe ich das BDSG als ein wichtigeres Gut vor den privaten Interesse etwas Geld von der Versicherung zu bekommen. Selbst die Aufklärung bei einem Personenschaden ändert letztlich nichts an der Situation wie sie gelaufen ist. Dagegen hilft letztlich nur Prävention, Aufklärung (Schilder) und im worst case eben entsprechend viele Streifenwagen auf der Autobahn. Überwachung klärt hinterher in HD auf - toll - , aber der Polizist verhindert es eben direkt im real life. Da ist mir letzteres lieber.

Insbesondere sollten diejenigen die meinen, dass das BDSG nur die Rechte der Nutzung einschränkt mal darüber nachdenken, dass genau diese Grundrechte eigentlich Schutzrechte sind, sowohl gegenüber anderen als auch gegenüber des Staates. Leider hat nur inzwischen niemand mehr was zu verbergen.. :hum:


da wär' ich mir an deiner Stelle nicht so sicher.

Siehe oben.

Wenn ich in einer Gefahrensituation bin, hab ich andere Sorgen als erst dann die Dash-Cam einzuschalten.
Handy-Nutzung während der Fahrt ist verboten - dann soll das Bedienen einer Dash-Cam erlaubt sein??

Kann sogar ne GoPro mittels "start recording". ;)

Fernbedienungen gibt es bestimmt auch und ansonsten gilt obiges, dass imho ein Grundrecht wichtiger als die ständige (!) Überwachung ist, um ein mögliches (kein akutes) Fehlverhalten eines Anderen zu protokollieren.
 
Im Fall des Amoklaufs in München waren aber alle (Polizei, Behörden, TV Sender etc.) sehr froh über Aufnahmen von Smartphones, Überwachungskameras etc. ;)
Ist schon ein schwieriges Thema.
 
Im Fall des Amoklaufs in München waren aber alle (Polizei, Behörden, TV Sender etc.) sehr froh über Aufnahmen von Smartphones, Überwachungskameras etc. ;)
Ist schon ein schwieriges Thema.

Richtig, aber den Hinterbliebenen/Familien wäre eine Polizeistreife lieber gewesen, denen der Typ gleich aufgefallen wäre...
Was hilft mir das HD Video, wenn die Person tot/verletzt ist. Wichtig sind genug (gut bezahlte und ausgebildete) Personen vor Ort. Natürlich geht das nicht überall, aber so kann man tatsächlich was verhindern und nicht nur hinterher schön aufklären. Und selbst das klappt dann bei Fällen wie in Köln nicht mal.
 
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