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Bayern war am schnellsten: Schon zwei Personen bilden dort nun eine Versammlung, wenn ihr Auftritt eine "überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichtete Erörterung oder Kundgebung" darstellt. Kundgebungen müssen nach dem im Sommer verabschiedeten und bereits in Kraft getretenen Gesetz 72 Stunden vorher angezeigt werden; die Polizei darf sie filmen und "personenbezogene Daten von Teilnehmern" sammeln, wenn es Anhaltspunkte gibt, dass von der Demo "erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen". Oder wenn dadurch "Dritte unvermeidbar betroffen werden". Somit wohl ziemlich häufig.
Leute, bei der nächsten Wahl FDP wählen, die wird den Schwachsinn hoffentlich verhindern
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