Beweislagen bei Filesharing vorwürfen?!

Die zur Zeit eingesetzte Software um in dezentralen Netzen Urheberrechtsverletzungen zu belegen überprüft den Filenamen (anhand eines eindeutigen Hashwertes), speicher die IP Adresse und gleicht die Zeit des Uploads mit 3 Zeitservern ab, d.h. du hast z.b Datei abc.avi am 12.12. um 6:23 Uhr ''ins Netz'' gestellt.
Ob die Datei vollständig war, einen anderen Namen hatte, aus versehen geklickt oder sonstwas ist egal.

Woher kommt der Hash, mit dem verglichen wird? Vielleicht hab ich nen Denkfehler drin, aber könnte ich mich bzw. die von mir hochgeladene Datei nicht vor dieser Software schützen, wenn ich die Datei auch nur minimal verändere?

Also wenn ich dem Film, z.B. abc.avi, ein einziges Bild hinzufüge, müsste sich der Hash doch völlig von dem der Originaldatei unterscheiden, oder nicht?
 
und was die 15.000 betrifft: es gibt anwälte für die das ein jahresgehalt ist.

Stimmt.
Und davon abgesehen: Ich hab bisher noch nicht gehört, dass jemand 15.000 € gefordert hat. Der Gegenstandswert liegt pro Titel meist nur bei 5-10k. Gefordert werden dann Anwaltskosten und Schadensersatz, häufig erstmal noch ein Vergleichsangebot. 250 € für den Anwalt und 150 € Schadensersatz oder so.

Das "beweissichere Verfahren" bietet wie hier ja auch einige geschrieben haben Angriffsfläche. Nur hat das bisher soweit ich weiß niemand in einem Verfahren ausgenutzt, so dass über diese Fragen noch nicht entschieden ist.
Nach meiner Erfahrung ist das den Abmahnern auch bewusst :cool:
 
natürlich krankt das system.

Auf nichts anderes will ich hinweisen, plakativ, wie es meine Art ist.

aber es kann doch auch nicht sein, dass man sich im lichte der sogenannten "macht doch jeder"-delikte wie raubkopieren (btw: wieso man sich an diesem begriff aufhängt ist mir ein rätsel. das ist doch nur eine umschreibung. das das kein kapitalverbrechen ist, soltle doch klar sein) in sicherheit wiegen lassen kann.

Auch da sind wir uns im Grunde einig. Aber: Man kann nicht faule Beweise erlauben und die Gesetze so gestalten, dass Abzocke möglich ist. Wenn auch nur die Gefahr besteht, dass ein falscher User dran ist, ist das System fehlerhaft und dürfte nach meinem Verständnis nicht genutzt werden.

es ist verboten und es sollte auch angemessen sanktioniert werden. und da muss man eben unterscheiden, ob hier lieschen müller mit 2 kopierten mp3 ist oder ganze kopierringe, die mit software und filmen tausende von euro im monat umsetzen.

Och, unterschieden wird da doch. Familien und Lieschen Müller bringt der Rasch in die Pleite und die Kopierringe verknacken die Gerichte.
 
Ach und wer sagt das? Beziehungsweise seit wann soll das so sein?

Grüsse, Steven

Das hatten wir doch jetzt echt schon zig mal....

Auch der Download ist illegal. Nur weil etwas nicht im Strafgesetzbuch steht, kann es trotzdem verboten sein.

Der Download ist das anfertigen einer unlizensierten Kopie eines Werkes und verstößt damit gegen geltendes Urheberrecht.

Das ist unabhängig von der Art des Downloads oder ob eine Verschlüsselung geknackt wurde oder nicht.
 
Woher kommt der Hash, mit dem verglichen wird? Vielleicht hab ich nen Denkfehler drin, aber könnte ich mich bzw. die von mir hochgeladene Datei nicht vor dieser Software schützen, wenn ich die Datei auch nur minimal verändere?

Also wenn ich dem Film, z.B. abc.avi, ein einziges Bild hinzufüge, müsste sich der Hash doch völlig von dem der Originaldatei unterscheiden, oder nicht?

Wenn du die Datei veränderst, ändert sich der Hashwert, aber damit du die Datei verändern kannst musst du sie erstmal downloaden.
 
Auf nichts anderes will ich hinweisen, plakativ, wie es meine Art ist.
Auch da sind wir uns im Grunde einig. Aber: Man kann nicht faule Beweise erlauben und die Gesetze so gestalten, dass Abzocke möglich ist. Wenn auch nur die Gefahr besteht, dass ein falscher User dran ist, ist das System fehlerhaft und dürfte nach meinem Verständnis nicht genutzt werden.
Och, unterschieden wird da doch. Familien und Lieschen Müller bringt der Rasch in die Pleite und die Kopierringe verknacken die Gerichte.

Das wird so nichts, aber wir sind nicht soweit entfernt wie es dir vielleicht erscheint. ;)

Von ''faulen Beweisen'' kann man nicht grundsätzlich ausgehen, der Rechteinhaber hat schon was gegen dich vorzuweisen.(andernfalls würde die Staatsanwaltschaft nicht ermitteln).

Abzocker ist doch eher der ''Raubkopierer'' der Anwalt hat Ausgaben die er natürlich wiederhaben möchte. (Auch sog. Massenabmahnungen verursachen Kosten und im Normalfall ist auch nicht jede andere Anwaltsarbeit so individuell) Natürlich könnte/sollte der Gesetzgeber dafür Höchstgrenzen einführen, zur Zeit gibt es dazu auch einige brauchbare Vorschläge.

Lieschen Müller bringt sich selber in die Pleite, ''der Rasch'' macht das, was sein Mandant ihm vorgibt, aber glaube mir es gibt eine Menge anderer Anwälte die hoffen so einen Fall mal ''verteidigen'' zu dürfen.
 
Ach komm, da werden astronomische Streitwerte angesetzt, damit die Abmahnsummen (und damit der Reibach auch des Anwalts) künstlich in die Höhe getrieben werden. Wo liegen die wahren Kosten eines anwaltlichen Briefes?
Anwalt und Mandant ergänzen sich in diesem Fall wohl hervorrasend.
Alles in allem wird da auf dünnster Beweislage (IP Info) eine riesige Drohkulisse aufgebaut (Label und Anwalt), die das kleine Würstchen Kunde so abschrecken soll, dass die geforderte horrende Summe gezahlt wird. Da wird mit Angst gearbeitet und der Kunde, der meist keine Erfahrung mit sowas hat, weichgeklopft. Zudem sind nur allzu oft Unschuldige unter den Angegangenen, teilweise sogar Tote. Ich sehe diesen Kreuzzug als zweite Verwertungsmöglichkeit der Rechte an Bild und Ton.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ach komm, da werden astronomische Streitwerte angesetzt, damit die Abmahnsummen (und damit der Reibach auch des Anwalts) künstlich in die Höhe getrieben werden. Wo liegen die wahren Kosten eines anwaltlichen Briefes?
Anwalt und Mandant ergänzen sich in diesem Fall wohl hervorrasend.

Der Streitwert wird ja nicht beliebig vom Anwalt festgesetzt und kann auch durch die ''theoretisch 1000 fache Verbreitung'' schlecht beziffert werden, wobei ich anhand dieser Tatsachen 10.000€ durchaus angemessen finde.

Daraus würde sich ein Honorar von ca. 1850€ ergeben, die durchschnittliche Summe die Anwälte beim ersten Schreiben fordern beträgt z.Z 275€.

Darüber brauchen wir nicht diskutieren, (ich hätte Probleme soviel dafür zu nehmen, würde allerdings im Erfolgsfall der Gegenpartei gerne die 1850€ abnehmen) nur ist da wie gesagt der Gesetzgeber gefordert.
 
Wenn du die Datei veränderst, ändert sich der Hashwert, aber damit du die Datei verändern kannst musst du sie erstmal downloaden.

Und wenn man sich den Film von seiner DVD ri**t, verändert und dann hochlädt?
 
Und wenn man sich den Film von seiner DVD ri**t, verändert und dann hochlädt?

Der gesamte Film unterliegt dem Urheberrecht.
Es ist egal, ob du daran rumschnibbelst oder sonstwas.
Jedes einzelne Bild aus dem Film ist urheberrechtlich geschützt.
 
Und wenn man sich den Film von seiner DVD ri**t, verändert und dann hochlädt?

1. Warum wollte man sowas machen wollen?
2. Darum geht es in diesem Thread nicht.

Wenn du eine Karriere als ''Raubkopierer'' starten willst, lass es, werde lieber Anwalt das erscheint mir z.Z. lukrativer. :D
 
Hat eigentlich jemand eine Ahnung wie das beim seeden von verschlüsselten onlinetvrecorder Aufnahmen aussieht? Ich gehe ja mal davon aus, dass das nicht sonderlich problematisch sein sollte, oder?
 
Nö, das ist legal... Genauso wie ein Videorecorder zu Hause legal ist. Du kannst ja auch nur die Aufnahmen untschlüsseln, die du selbst aufgenommen hast...

Jedes einzelne Bild aus dem Film ist urheberrechtlich geschützt.

Das dürften bei 2 Stunden Film und 25 Bildern pro Sekunde so einige werden...

Grüsse, Steven
 
Daraus würde sich ein Honorar von ca. 1850€ ergeben, die durchschnittliche Summe die Anwälte beim ersten Schreiben fordern beträgt z.Z 275€.

Ich will nicht behaupten, abmahnen könne nicht lukrativ sein. Aber außergerichtlich gibt's 775 €. Du hast die Kosten für die gerichtliche und außergerichtliche Tätigkeit angegeben.
Soweit lassen es aber die wenigsten kommen. Von daher stehen 775 € im Raum und 250 € werden vergleichsweise angeboten.

Und wenn man sich den Film von seiner DVD ri**t, verändert und dann hochlädt?
Der gesamte Film unterliegt dem Urheberrecht.
Es ist egal, ob du daran rumschnibbelst oder sonstwas.
Jedes einzelne Bild aus dem Film ist urheberrechtlich geschützt.

Ich schätze er wollte wissen, ob das nicht den Hashwert ändert und damit die Beweisführung torpediert.
 
Öh ha wat hab ich den hier los getreten?!

BitTorrent z.B. basiert auf Paketen, welche zufällig von verschiedenen Quellen bezogen werden. Ganze Dateien kommen nur sehr selten von einer einzigen Quelle.

naja nen selbstgeschriebener client könnte das problem lösen

Du kannst deine Raubmordkopie als HALLOICHBINGANZHARMLOS.avi tarnen, das bringt exakt nichts, da der Hashwert herangenommen wird.
Hm also sollten die fiesharing clients per random funktion daten anhängen?

Wobei die Idee mit dem Leopard-Download gar nicht mal so schlecht ist... Wäre es technisch machbar, künftige OS X-Releases über iTunes zu vermarkten?

an der idee gibt es leider einen harken. außer in De scheinen in einigen ländern immer mehr provider dazu über zu gehen maximale traffic volumina anzubieten. in UK wird das al “Fair Use Policy“ (FUP) verkauft.
Mal nen beispiel hier bei British Telecom darf man wohl 50 GB pro monat herrunterladen, danach wird man zu spitzenzeiten auf 70KB/s gedrosselt (zwischen 18 und null Uhr). bei Virgin tritt dei FUP wenn man zu den top 10% der downloader in einem einzugsbereich liegt. nur wie groß der einzugsbereich ist sagt ein keiner und was virgin mit einen macht ist unklar.

mir würde es ja schon reichen wenn man im apple store einfach die software kaufen kann wie bei http://www.ondemandretail.com also immer alles auf lager und immer aktuell.

Da gebe ich dir Recht, nur bei Firmen wie Microsoft sollen wirklich Ausnahmen gemacht werden, die haben schon zu viel Geld!

so ungerne ich M$ auch mag, aber da hat M$ mal den richtigen ansatz. die privat leute interessieren sie nicht beim abmahnen. klar kann man da mal was mitnehmen, aber schaut euch mal an wo das geld herkommt?
Die leute benutzen Office und Windows zuhause und können dann damit umgehen. auf der arbeit wollen die also auch die software nutzen "ist ja so schön einach und ich kenn das schon von zu hause" kommt dann immer als antwort.
Kurz um M$ verbucht sowas unter werbe ausgaben. und verdient das geld mit firmen kunden.

Also stellt sich die Frage, ob bereits einzelne Bits durch das Urheberrecht geschützt sind.

also einzelne Bits sicherlich nicht, aber ab einer gewissen pozentuallen größe wird es schwierig damit zu agumentieren das es ja eine gaaaanz andere datei werden sollte. also kann dann geklagt werden.

also zur verdeutlichung es gibt sicherlich mehrere byte die in allen MPEG dateien gleich sind (der header). wenn du nur den hat, glück gehabt (denke ich). Aber sobald das erste frame eindeutig übertragen wurde... heißt es in die scheiße gegriffen.

... aber warum sollte das dt. Recht hier greifen, wenn es um etwas geht, das so überhaupt gar nichts mit Dt. zu tun hat.
komisch wenn die bundesregierung versucht ne dänische oder ne amerikanische neonazi seite zu sperren gibt es keine solche fragen. aber bei YouPorn und Filesharing schon.

Die zur Zeit eingesetzte Software um in dezentralen Netzen Urheberrechtsverletzungen zu belegen überprüft den Filenamen (anhand eines eindeutigen Hashwertes)

Äh ok den filenamen hashen.... ja ne ist klar. denke mal der hash kommt vom inhalt der datei.
 
Hallo zusammen

Habe eine kleine Frage. Wenn jemand z.b 50- 100 Songs
heruntergeladen hat (illegal), wie hoch ist die Chance, dass du erwischt wirst oder ein Verfahren gegen dich eingeleitet wird?
wenn schon wieviel müsste man etwa cashen??


Liebe Grüsse aus der Schweiz
 
Hallo zusammen

Habe eine kleine Frage. Wenn jemand z.b 50- 100 Songs
heruntergeladen hat (illegal), wie hoch ist die Chance, dass du erwischt wirst oder ein Verfahren gegen dich eingeleitet wird?
wenn schon wieviel müsste man etwa cashen??


Liebe Grüsse aus der Schweiz

Mir ist persönlich 1 Fall bekannt indem man sich auf 1700€ aussergerichtlich geeinigt hat (es ging um 70 mp3 files)

Wenn das betrefende File ''unter beobachtung steht'' wirst du zu 100 % erwischt.

Generell bekommst du im Zeitraum von +3 Monaten Post, Urheberrechtsverletzungen verjähren aber erst nach 2 Jahren.

(Wie die Gesetzeslage in der Schweiz aussieht weiss ich nicht)
 
wie hoch ist die Chance, dass du erwischt wirst oder ein Verfahren gegen dich eingeleitet wird?
Wenn du Pech hast, dann reicht ein Song. Es ist relativ egal ob du einen oder 500.000 Songs anbietest bzw. herunter lädst, das ist rechtlich das Gleiche. Bei heise war letzt zu lesen, dass einige Leute (Richter) 5 Songs als gewerbmäßig ansehen, d.h. wenn du 5 Songs herunter geladen hast, dann ist das in deren Augen schon schlimm genug.

Ermittler arbeiten relativ zufällig. Wenn die sich eine Tauschbörse ansehen, dann ist es egal welchen der Nutzer sie nun verfolgen, da ja alle illegal das Zeug herunterladen. Die Chance erwischt zu werden ist also überall gleich, egal ob zu 500.000 oder eine Datei herunter lädst. Die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden steigt natürlich an, je mehr du illegal herunter lädst.

Beispiel:
Angenommen in einem von 100 Fällen wirst du erwischt und du lädst dir einen Song herunter, dann ist die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden 1/100, also 1%. Lädst du nun 10 Songs, dann ist die Wahrscheinlichkeit 10/100 erwischt zu werden, also 10% usw. Anhand von Statistischen Zahlen kannst du dir also ausrechnen wie Wahrscheinlich das ist erwischt zu werden.


Deswegen: Illegal Daten klauen ist nicht schön und auch nicht nett oder was auch immer. Wenn jemand etwas haben will, dann muss man es sich eben kaufen oder man gibt die Daten weiter bzw. lässt sie sich geben, im Sinne der Privatkopie, vorausgesetzt sie sind nicht aus einer illegalen Quelle.
 
Ermittler arbeiten relativ zufällig.....

Das ist in aktuellen Fällen nicht so.

Der Urheber (bzw. der Rechteverwerter oder dessen Client) stellt Datei xy in ''dezentrale Netze'' und protokoliert den Zugriff auf diese Datei.
Wenn der User diese Datei in einem P2P Programm verteilt ist er 100 prozentig ''erwischt'.
 
Hallo zusammen

Habe eine kleine Frage. Wenn jemand z.b 50- 100 Songs
heruntergeladen hat (illegal), wie hoch ist die Chance, dass du erwischt wirst oder ein Verfahren gegen dich eingeleitet wird?
wenn schon wieviel müsste man etwa cashen??


Liebe Grüsse aus der Schweiz

Unter http://abmahnwahn-dreipage.de/ (Wer mahnt was ab?) kannst du dir angucken welche Werke abgemahnt werden.
 
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