Beweislagen bei Filesharing vorwürfen?!

AssetBurned

AssetBurned

Aktives Mitglied
Thread Starter
Dabei seit
25.10.2005
Beiträge
2.184
Reaktionspunkte
42
moin

wennn ich mir bei Heise und anderen seiten so die artikel über filesharing verfahren so anschaue soßen mir immer wieder zwei punkte auf.

Zum einem wäre da die sache mit den IPs. klar sind die gesammelten IPs eindeutig einer nutzerkennung zu zuordnen, aber in anbetracht der tatsachen das es ja immer mehr schadsoftware für windows gibt?
wer will den zweifelsfrei behaupten können das keine dieser software nicht einen P2P client beinhaltet?
gut der punkt ist nen bissel weit hergeholt, aber software technisch machbar.

der andere punkt und das ist wirklich was wo ich mich immer wieder frage WTF?!
ich lese immer wieder von dateinamen die dort als beweismittel herhalten müssen. also sobald jemand ne datei wie.... "Deutschland sucht den superstar - gesammelte werke.zip" oder so unterläd ist gleich die entsprechende firma hinter ein her?! das kanns doch nicht sein. wer sagt den das nicht irgend ein freundlicher shareware anbieter sich nen joke bei seinem tor**** erlaubt hat?
schließlich gibt es ja auch durchaus legale gründe sowas zu nutzen. VMware bietet seine beispiel umgebungen in P2P börsen an und auch linux distributionen kann man dort finden.

sollten das wirklich die einzigen parameter sein auf denen ein verfahren eingeleitet wird... na dann gute nacht deutschland.

cu assetburned
 
Zudem gehen einige Tracker dazu über, zufällig generierte IP-Adressen einzuschleusen, die die Ermittler verwirren sollen.
Des Weiteren soll angeblich erst dann ein Verfahren eingeleitet werden, wenn die Ermittler eine Datei vollständig von dir herunter laden konnten. Da frage ich mich: Wie soll das denn gehen? BitTorrent z.B. basiert auf Paketen, welche zufällig von verschiedenen Quellen bezogen werden. Ganze Dateien kommen nur sehr selten von einer einzigen Quelle.
 
Zudem gehen einige Tracker dazu über, zufällig generierte IP-Adressen einzuschleusen, die die Ermittler verwirren sollen.
Des Weiteren soll angeblich erst dann ein Verfahren eingeleitet werden, wenn die Ermittler eine Datei vollständig von dir herunter laden konnten. Da frage ich mich: Wie soll das denn gehen? BitTorrent z.B. basiert auf Paketen, welche zufällig von verschiedenen Quellen bezogen werden. Ganze Dateien kommen nur sehr selten von einer einzigen Quelle.

Der Download ist auch nicht illegal... Hab es zwar schon 100 Mal erklärt aber nochmal:

Das Problem ist, dass beim Download auch unfreiwillig ein Upload (Also die eigentliche Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material) stattfindet...

Dazu liest man immer wieder den "Tip", den Upload zu deaktivieren, was aber bei vielen P2P-Clients dazu führt, dass auch nichts mehr runtergeladen wird...

Was die Nutzung von To**** angeht, kann ich dir nur beipflichten. Es ist nicht das Protokoll, sondern der Inhalt der zählt...

Grüsse, Steven

PS: Wir wissen auch wie schnell solche Themen wieder geschlossen werden...
 
Seit wann das so ist weiß ich auch nicht genau (seit immer?), aber es ist definitiv das ANBIETEN von Software verboten, nicht das herunterladen.
 
Seit wann das so ist weiß ich auch nicht genau (seit immer?), aber es ist definitiv das ANBIETEN von Software verboten, nicht das herunterladen.

Genau das habe ich gemeint... Wäre mir neu gewesen, dass sich daran was geändert hat...

Grüsse, Steven
 
Ach und wer sagt das? Beziehungsweise seit wann soll das so sein?

Grüsse, Steven

Wirst wohl ein neues Sprüchlein lernen müssen: § 53 Abs. 1 UrhG, seit 1.1.
Bevor Einwände kommen: Natürlich ist das Auslegungssache, und die Gerichte müssen Grenzen finden…
 
Und welches Gericht könnte diese Welle von Anklagen denn überhaupt noch bewältigen? Die Staatsanwälte habe bestimmt auch wichtigeres zu tuen, als Kinderzimmer-Kriminelle zu ahnden... Mal im Ernst, diese Gesetzesänderung ist doch absoluter Schwachsinn und nicht durchsetzbar...

Grüsse, Steven
 
Seit diesem Jahr ist auch der Download verboten worden so weit ich weiss.

Ich Frage mich auch wie sie das mit dem Upload von nur einer Quelle rechtlich vereinbaren wollen. Der Upload beginnt ja schon kurz nach dem Downloadstart. In dem Moment, kann ich eine 800MB datei noch gar nicht seeden. Was passiert wenn ich den DL nach 10 MB abbreche? Dann habe ich vielleicht 2 MB hochgeladen und bin damit komplett strafbar? die anderen 798MB stammen ja nicht von mir dann. Und ich habe noch nicht mal die fertige Datei.
Ich steige da auch nicht durch.

Was würde passieren wenn man eine Tauschbörse bastelt in der pro user statisch max 90% der Datei zum Upload angeoten werden können? und die Fehlenden 10% variable verteilt, sodass die Dateien dennoch komplett lieferbar sind. Somit kann man sich doch eigentlich nicht wirklich strafbar machen oder?
(Wenn wir jetzt mal den Download als noch legal ansehen)
 
In den Medien wurde es ab den 01.01.2008 als verboten erklärt, Musik oder Software oder andere geschützte Sachen sich aus dem Internet zusaugen. Ich kann mir kaum vorstellen, das nur wieder Panikmache war.

und wech, der bono
 
immer wieder lustig, wie man sich das downloaden von software/musik/filmen schönreden will.

ihr filesharer: ihr habt nix bezahlt, was regt ihr euch auf?

klar, das ist kein kapitalverbrechen und die content-industrie übertreibt sicher maßlos bei den schadensangeben, aber am kern der sache ändert das doch nichts.
 
klar, das ist kein kapitalverbrechen und die content-industrie übertreibt sicher maßlos bei den schadensangeben, aber am kern der sache ändert das doch nichts.

Da hast du absolut recht, ich persönlich Share auch nix. Dennoch frage ich mich, wie das überhaupt durchgesetzt werden will...

  1. Die Raubkopierer die wirklich ins Geld gehen, sind eh im Ausland (Russland, China usw...)
  2. Die Raubkopierer in Deutschland / Schweiz / Österreich sind vielfach Kinder
  3. Die Gerichte sollten sich eher um Kapitalverbrechen kümmern müssen...

Gerade bei letzterem denke ich, dass man schwer differenzieren muss, wie hoch denn die kriminelle Energie ist. Ein 15 Jähriger der sich von seinem Idol ein Lied runterlädt ist strafrechtlich sicherlich nicht gleich zu behandeln wie ein Raubkopierer der zigtausende Euro mit Raubkopien verdient, und ganz bewusst diebstahl begeht. Klar, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, aber dennoch... Was haltet ihr anderen davon?

Grüsse, Steven
 
immer wieder lustig, wie man sich das downloaden von software/musik/filmen schönreden will.

ihr filesharer: ihr habt nix bezahlt, was regt ihr euch auf?

klar, das ist kein kapitalverbrechen und die content-industrie übertreibt sicher maßlos bei den schadensangeben, aber am kern der sache ändert das doch nichts.

Und wer kein Filesharing betreibt, hat nix zu befürchten? Oder vielleicht doch? :eek:
 
Und wer kein Filesharing betreibt, hat nix zu befürchten? Oder vielleicht doch? :eek:

Wow das ist heftig.
Das Bundeskriminalamt (BKA) hatte den Stein ins Rollen gebracht. Deren anlassunabhängige Recherche hatte einen Tauschbörsennutzer ausfindig gemacht, der illegales Material feilbot. Das BKA sicherte den Datenverkehr und stellte binnen Minuten eine Anfrage an Arcor, zu deren Adresspool die IP-Adresse der Datenquelle gehörte. Das Unternehmen nannte daraufhin Schmidts Namen und Adresse, was dann einige Monate später zu der Hausdurchsuchung führte.

Vorallem, dass die Hausdurchsuchung erst einige Monate später stattfindet. Ich mein wäre da was dran gewesen, hätte man doch früher reagieren müssen :kopfkratz:

Grüsse, Steven
 
Monate später wohnt dort dann Oma Erna und freut sich über den Besuch :D
 
Und welches Gericht könnte diese Welle von Anklagen denn überhaupt noch bewältigen? Die Staatsanwälte habe bestimmt auch wichtigeres zu tuen, als Kinderzimmer-Kriminelle zu ahnden... Mal im Ernst, diese Gesetzesänderung ist doch absoluter Schwachsinn und nicht durchsetzbar...

Die Staatsanwaltschaften stellen die Verfahren ja auch praktisch immer wegen Geringfügigkeit ein, aber die Rechteinhaber kriegen dadurch die Adresse desjenigen, der heruntergeladen hat, und strengen dann eine Zivilklage an.
 
Zurück
Oben Unten