Beweislagen bei Filesharing vorwürfen?!

Deute ich daraus richtig, dass ich jetzt zur öffentlichen Bücherhalle (bei der ich ein Jahresbeitrag zahle) runtergehen kann, mir eine CD beliebigen Inhaltes ausleihe und diese in mein iTunes importieren kann und auch nach Abgabe weiter bis in alle Ewigkeit behalten darf?


@BigTez - Genauso so ist es! Probiere bei Deiner Bücherhalle (=Hamburg) auch mal die Onleihe (http://www.buecherhallen.de/aw/home/~bax/virtuelle_buecherhalle/) aus, da gilt dann leider DRM. Die Bibliotheken sind die wohl größten Hardwarefilesharer der Republik - leider nur Offline - aber absolut legal.

Ich habe selbst hunderte CD aus meiner Bibliothek auf meinem iTunes - heute kam z.B. eine neue Mike Oldfield dazu.
 
Und wieviel Prozent der Beschuldigten können das finanziell leisten? Wieviele können dann technisch beweisen, dass sie unschuldig sind? Da ist nämlich der Punkt, den ich meinte - Du musst plötzlich deine Unschuld beweisen.

Du must nicht ''plötzlich'' deine Unschuld beweisen, irgendwie ist der ''Rechteinhaber'' ja an die erforderlichen Daten gekommen und kein Staatsanwalt gibt die ''zum Spass'' raus. Natürlich musst du dann die Anklage ''entkräften'', das ist aber immer so wenn die Gegenseite (ihre Meinung nach) stichhaltige Beweise für dein Vergehen hat.
 
Und wieviel Prozent der Beschuldigten können das finanziell leisten? Wieviele können dann technisch beweisen, dass sie unschuldig sind? Da ist nämlich der Punkt, den ich meinte - Du musst plötzlich deine Unschuld beweisen, damit das hohe Gewicht dir glaubt und nicht dem Raubanwalt.

für solche fälle gibt es prozesskostenhilfe. die beratungsstelle beim amtsgericht oder auch der freundliche anwalt wissen darüber mehr.
 
Recht haben heißt aber nicht zwingend Recht bekommen.
Und dann wird es richtig teuer.

Gibt es eigentlich Trojaner, die einen BitTorrent Client oder ähnliches installieren, welcher im Hintergrund läuft?
 
Du must nicht ''plötzlich'' deine Unschuld beweisen, irgendwie ist der ''Rechteinhaber'' ja an die erforderlichen Daten gekommen und kein Staatsanwalt gibt die ''zum Spass'' raus. Natürlich musst du dann die Anklage ''entkräften'', das ist aber immer so wenn die Gegenseite (ihre Meinung nach) stichhaltige Beweise für dein Vergehen hat.

Doch, ganz plötzlich. Viele Eltern fallen da aus allen Wolken, wenn plötzlich eine 15000 EUR Forderung vom Rasch eintrudelt. Ich möchte dich sehen, wie du deren "stichhaltige Beweise" entkräftest. Da sagt ein Raubanwalt, dass deine IP Adresse vor 8 Monaten das damals neueste Aggro Wanne-Eickel Album gesaugt hat. Hast du rechtssichere Logs von vor 8 Monaten? Da ist Abzocke Tür und Tor geöffnet und das passiert auch täglich.

für solche fälle gibt es prozesskostenhilfe. die beratungsstelle beim amtsgericht oder auch der freundliche anwalt wissen darüber mehr.
Prozesskostenhilfe beweist meine Unschuld? :hehehe:
 
Die Fahnder müssen in der Lage sein, von einem Dateien herunter zu laden.
Der Download ist jedoch ebenfalls illegal.

Kann man dann nicht einfach den Spieß umdrehen und den Anwalt anzeigen? :)
 
Doch, ganz plötzlich. Viele Eltern fallen da aus allen Wolken, wenn plötzlich eine 15000 EUR Forderung vom Rasch eintrudelt. Ich möchte dich sehen, wie du deren "stichhaltige Beweise" entkräftest. Da sagt ein Raubanwalt, dass deine IP Adresse vor 8 Monaten das damals neueste Aggro Wanne-Eickel Album gesaugt hat. Hast du rechtssichere Logs von vor 8 Monaten? Da ist Abzocke Tür und Tor geöffnet und das passiert auch täglich.

Also erstmal hast du im ''Elternfall'' recht, da hilft wirklich nur genauer auf die Kinder zu achten.
Ein (es heisst) Rechtsanwalt ''sagt'' nicht einfach es war so und so, SEIN Mandant hat ''schlüssige'' Beweise für ein Schuldhaftes vergehen, ausserdem ist seine Forderung von zb. 15000€ nur ein Angebot. (der höchste Fall, den wir hatten war letztendlich ''nur'' ein Betrag von 1300€ die ein Vater zahlen musste.)
 
SEIN Mandant hat ''schlüssige'' Beweise für ein Schuldhaftes vergehen, ausserdem ist seine Forderung von zb. 15000€ nur ein Angebot.

Nein hat er nicht. Er hat ein IP Adresse, die zu einem Zeitpunkt X ein nebulöses Angebot Y wahrgenommen hat. An ziemlich jedem Anschluß hängt heute ein Gateway und daran mehrere Rechner von mehreren Familienmitgliedern oder Angestellten. Es liegen keine schlüssigen Beweise vor, wer nun letztendlich gesaugt hat. Wir haben nicht nur mehrere Menschen, sondern auch noch potentielle Einfallstore wie Viren, Trojaner, Hacks, WLAN, Powerline oder simple Zuordnungsfehler beim ISP. Da kann gar keine schlüssige Beweisführung möglich sein. Was bei den Massenbereicherungen, äh, -abmahnungen passiert ist moralisch nicht einwandfrei und technisch gesehen eine Frechheit in meinen Augen. Letztenendes haben die mahnenden Beteiligten unendlich Potential, Unschuldige abzuzocken oder selbst logische Fehler zu begehen. Und wenn nicht eindeutig klar ist, dass man den richtigen am Schlawittchen hat, darf man meiner bescheidenen Meinung nach nicht tätig werden.
Anwälte können das sicher nicht verstehen, aber 15000 EUR sind für die meisten Menschen kein Angebot sondern eine Drohung.
 
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Die Fahnder müssen in der Lage sein, von einem Dateien herunter zu laden.
Der Download ist jedoch ebenfalls illegal.

Kann man dann nicht einfach den Spieß umdrehen und den Anwalt anzeigen? :)

Download und Anbieten von urheberrechtlich geschütztem Material sind immernoch 2 unterschiedliche paar Schuhe. Download befindet sich nachwievor in einer rechtlichen Grauzone.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Fahnder müssen in der Lage sein, von einem Dateien herunter zu laden.
Der Download ist jedoch ebenfalls illegal.

Kann man dann nicht einfach den Spieß umdrehen und den Anwalt anzeigen? :)

Natürlich kannst du den Anwalt anzeigen aber WARUM?????

Der Anwalt handelt im Auftrag eines Mandanten (hier der ''Rechteinhaber''), er hat mit dem beschaffen der ''Beweise'' i.d.r. nichts zu tun.
Es wird auch nichts ''runtergeladen'', vielmehr existiert eine Software die sich in dezentrale Netze einloggt und den Datenverkehr protokolliert.
 
Das interessiert mich immernoch, keiner wirklich ahnung davon?
Könnte man mich rein theoretisch nun dran bekommen weil ich 10MB von einer letzendlich 1,5GB großen datei hochgeladen habe? das wäre ich meinen Augen nicht wirklich rechtens oder?

Was passiert aber wenn ich ein Download ausversehen starte und ihn kurz danach abbreche (ist mir tatsächlich schon passiert) - In der lief kurz(15min) Down- und Upload. Die datei war da nicht mal zu 8% geladen geschweige denn hochgeladen.
Und Torrent an sich ist ja nicht illegal, viele Open Sourceprojekte nutzen diese Plattform! - Begründung warum ich diese Software überhaupt installiert habe.
 
Das interessiert mich immernoch, keiner wirklich ahnung davon?
Könnte man mich rein theoretisch nun dran bekommen weil ich 10MB von einer letzendlich 1,5GB großen datei hochgeladen habe? das wäre ich meinen Augen nicht wirklich rechtens oder?

Diese 10MB sind doch auch Urheberrechtlich geschützt.
Dich trifft zumindest eine Teilschuld.
 
Hänge mich jetzt einfach mal an dieses Thema hier mit dran.
Eine reine Verständnissfrage. Wenn man sich Sachen aus dem Ausland, Beispiel USA runterlädt, die noch nie in Deutschland gesendet, verkauft etc. wurden, greift dann auch das dt. Urheberrecht und der download ist somit illegal?
 
Dem Rechteinhaber ist doch egal woher runtergeladen wurde. Insofern gehe ich davon aus, dass es illegal ist.

Grüsse, Steven
 
Diese 10MB sind doch auch Urheberrechtlich geschützt.
Dich trifft zumindest eine Teilschuld.

Auch wenn diese 10MB großen Datenfragmente ohne die restlichen Teile der Datei überhaupt nicht lesbar sind? Häufig können solche Dateien ja erst geöffnet werden, wenn der Download komplett ist. Also stellt sich die Frage, ob bereits einzelne Bits durch das Urheberrecht geschützt sind.

Interessante Frage.
 
Dem Rechteinhaber ist doch egal woher runtergeladen wurde. Insofern gehe ich davon aus, dass es illegal ist.

Grüsse, Steven

Ja, das ist klar. Aber wenn der Rechteinhaber bsp. ein US-bürger ist, dann steht das Werk doch unter US-Recht, oder nicht?
Und demzufolge verletzt man mit dem Download sicher Urheberrecht, aber warum sollte das dt. Recht hier greifen, wenn es um etwas geht, das so überhaupt gar nichts mit Dt. zu tun hat.
 
Ja, das ist klar. Aber wenn der Rechteinhaber bsp. ein US-bürger ist, dann steht das Werk doch unter US-Recht, oder nicht?
Und demzufolge verletzt man mit dem Download sicher Urheberrecht, aber warum sollte das dt. Recht hier greifen, wenn es um etwas geht, das so überhaupt gar nichts mit Dt. zu tun hat.
Wenn du in Deutschland einem Amerikaner seine amerikanische Kreditkarte klaust, fällt das dann unter deutsches oder amerikanisches Recht?
 
Letztenendes haben die mahnenden Beteiligten unendlich Potential, Unschuldige abzuzocken oder selbst logische Fehler zu begehen. Und wenn nicht eindeutig klar ist, dass man den richtigen am Schlawittchen hat, darf man meiner bescheidenen Meinung nach nicht tätig werden.
Anwälte können das sicher nicht verstehen, aber 15000 EUR sind für die meisten Menschen kein Angebot sondern eine Drohung.

so einfach kann man sich das nicht machen. natürlich krankt das system. wenn abmahnabzocker, die es ja zweifellos gibt (graf gravendings als beispiel) wird es zu leicht gemacht: warum nicht erstmal gegen eine geringe gebühr (um die 50 euro) eine unterlassung fordern und im wiederholungsfall erst ein verfahre anstrengen? warum nicht eine vernünftige bezifferung des schadens um nicht diese teilweise astronomischen streitwerte möglich zu machen? da gibt es jede menge punkte, die man klären muss. wobei auch das alles eine frage der finanzierung ist...

aber es kann doch auch nicht sein, dass man sich im lichte der sogenannten "macht doch jeder"-delikte wie raubkopieren (btw: wieso man sich an diesem begriff aufhängt ist mir ein rätsel. das ist doch nur eine umschreibung. das das kein kapitalverbrechen ist, soltle doch klar sein) in sicherheit wiegen lassen kann. es ist verboten und es sollte auch angemessen sanktioniert werden. und da muss man eben unterscheiden, ob hier lieschen müller mit 2 kopierten mp3 ist oder ganze kopierringe, die mit software und filmen tausende von euro im monat umsetzen.


und was die 15.000 betrifft: es gibt anwälte für die das ein jahresgehalt ist.
 
Das interessiert mich immernoch, keiner wirklich ahnung davon?
Könnte man mich rein theoretisch nun dran bekommen weil ich 10MB von einer letzendlich 1,5GB großen datei hochgeladen habe? das wäre ich meinen Augen nicht wirklich rechtens oder?

Nicht nur theoretisch sondern auch praktisch. ;)

Verstösse gegen Urheberrecht Verjähren erst nach 3 Jahren, also bleibt noch Zeit dir darüber Gedanken zu machen.:D


Die zur Zeit eingesetzte Software um in dezentralen Netzen Urheberrechtsverletzungen zu belegen überprüft den Filenamen (anhand eines eindeutigen Hashwertes), speicher die IP Adresse und gleicht die Zeit des Uploads mit 3 Zeitservern ab, d.h. du hast z.b Datei abc.avi am 12.12. um 6:23 Uhr ''ins Netz'' gestellt.
Ob die Datei vollständig war, einen anderen Namen hatte, aus versehen geklickt oder sonstwas ist egal.


PS. es gibt hier ja kein ''Danke'' Button, deshalb auf diesem Wege
@Ezekeel, Danke
 
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