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Gibt es neue Regeln? Ich mein, ausser dem grünen Pfeil?
Kommt darauf an wann die Prüfung war
Was mir als Möglichkeit einfällt:
Schrittgeschwindigkeit an der Bushaltestelle wenn gerade ein Bus hält, auch auf der Gegenfahrbahn.(gilt dad eigentlich noch?)
Fahrräder in der Einbahnstraße
Alles was e-scooter betrifft.
1,5m Abstand innerorts, 2m ausserorts beim Überholen von Fahrrädern.
Regelungen zur Nutzung elektronischer Geräte beim Fahren wie z.b. Handys.
Schrittgeschwindigkeit beim abbiegen von LKWs beim Rechtsabbiegen.
 
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Interessant übrigens wie viele Bezeichnungen für Frauen in der deutschen Sprache grammatikalisch sächlich sind: Das Mädchen zählt auch dazu.
Aber auch »das Bübchen«, »das Knäblein« und »das Jüngelchen« – wie alle Diminutive im Deutschen Neutra sind. Vom Genus.
Und eben trotzdem nicht vom Geschlecht. Da ist »das Mädchen« weiterhin ein weibliches Wesen, wie »das Büblein« männlich.
»Der Tisch« bleibt trotz Maskulinum eine Sache, weil, wenn du ihn unerlaubterweise kaputt machst, ist’s nur Sachbeschädigung, keine vorsätzliche Tötung.
 
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Entschuldige bitte, aber das ist ganz grosser Quatsch, was Du da schreibst. Die deutsche Sprache schreibt gendern vor???
Nein. Deutschlehrer tun das. Von alters her. Die nennen das Kongruenz.

Nur ist über die Jahrzehnte volatil, von welcher Art der Kongruenz jeweils die Rede ist: Zu meiner Schulzeit musste auf die Neutra weiblicher wie männlicher Diminutive bei den Personalpronomina immer auch die Neutrumform erscheinen, während damals schon die Umgangssprache je nach natürlichem Geschlecht nach »Rotkäppchen« mit »sie«, »ihre« und »ihr«, und nach »Hänsel« (Diminutiv zu »Hans«, also »das Hänsel«, nicht »der Hänsel«) mit »er«, »seine« und »ihm« verwiesen wurde. Und eben nicht mit »es«.

Nicht nur ihm Rahmen der jüngeren Diskussion zur Geschlechthaftigkeit erscheint mir Obiges heutzutage auch völlig schriftspachlich.
 
Sündenbock:in und im Plural Sündenböcke:innen
Falls »der Sündenbock« auch tatsächlich und nicht nur volksetymologisch mit dem Haustier zu tun hat, biete ich »die Sündenziege« oder »die Sündenzicke« an.

Und »die Eltern« haben mit »das Elter« bereits einen sprachlich neutralen Singular neologisiert bekommen.
 
Nur bei eingeschaltetem Warnblinklicht. – Es sei denn, es gibt einen festen Fahrbahnrichtungsteiler.
Das wurde zwischendrin noch mal geändert.
Am Anfang galt die Regelung für den Gegenverkehr auch wenn die Fahrbahnen getrennt sind.
Da hatten die in München auf dem Ring gelasert obwohl die Fahrer die Busse gar nicht sehen konnten.
 
Da hatten die in München auf dem Ring gelasert obwohl die Fahrer die Busse gar nicht sehen konnten.
Interessant. Beim Ring und ähnlichen Bauten stellt sich mir die Frage, ob es sich bei beiden Richtungen noch um éine Straße – oder nicht vielmehr um zwei gegenläufige Einbahnstraßen handelt (auch Autobahnen sind ja solche).
Mit den Zu- und Abfahrten sind es gar noch mehr »Straßen«, die einfach nur parallel verlaufen, womit die Regel bezüglich der warnblinkenden Busse an Haltestellen eh an der Straßengrenze (baulich oder als durchgezogene Dickstrichlinie) endet.

Hat aber leider nix mit der Geschlechtlichkeit der Fahrbahn zu tun. Aber allemal ein Fall für quer oder extra-3.
 
Schrittgeschwindigkeit an der Bushaltestelle wenn gerade ein Bus hält, auch auf der Gegenfahrbahn.(gilt dad eigentlich noch?)
Natürlich – und sogar hier, wenn der Buslenkende dabei anhaltend rechts blinkt gilt es so zu fahren.
Läuft aber der Warnblinker des im Ein- und Aussteigtransfer befindlichen Busses, dann hat man sogar dahinter anzuhalten und zu warten,
bis er wieder links blinkt und weiterfährt.
Hält sich aber ca. 90% der Strassenverkehrsteilnehmer nicht dran – wahrscheinlich, weil sie's nichts wissen oder ignorieren.
Deswegen werden hier regelmäßig irgendwelche Schulbus-Kiddies und sonstige Leute angefahren.

Hält man sich als Autofahrer an diese Regeln, wirste hier „an- und weggehupt“, sogar rasant überholt usw.
Geschlecht dabei vollkommen egal.
 
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Natürlich – und sogar hier, wenn der Buslenkende dabei anhaltend rechts blinkt gilt es so zu fahren.
Läuft aber der Warnblinker des im Ein- und Aussteigtransfer befindlichen Busses, dann hat man sogar dahinter anzuhalten und zu warten,
bis er wieder links blinkt und weiterfährt.
Hält sich aber ca. 90% der Strassenverkehrsteilnehmer nicht dran – wahrscheinlich, weil sie's nichts wissen oder ignorieren.
Deswegen werden hier regelmäßig irgendwelche Schulbus-Kiddies und sonstige Leute angefahren.
Ich glaube die Hupen weil du es falsch machst.
Bus an Haltestelle: vorsichtig vorbeifahren.
Bus mir Warnblinker an Haltestelle: Schrittgeschwindigkeit.
Bus blinkt links zum weiterfahren: Anhalten, der Bus hat Vorrang.
 
Ich glaube die Hupen weil du es falsch machst.
Bus an Haltestelle: vorsichtig vorbeifahren.
Bus mir Warnblinker an Haltestelle: Schrittgeschwindigkeit.
Bus blinkt links zum weiterfahren: Anhalten, der Bus hat Vorrang.
Naja,
Sobald der Busfahrer während der Fahrt das Warnblinklicht einschaltet, darf der Bus nicht mehr überholt werden. An stehenden Bussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht dürfen Autofahrer vorsichtig und mit ausreichend Abstand vorbeifahren. Es gilt Schrittgeschwindigkeit, auch für den Gegenverkehr.
Und wenn Gegenverkehr ist, dann …
Ist ein gefahrloses Vorbeifahren nicht möglich, müssen Autofahrer warten.

Und natürlich warte ich bei Gegenverkehr dann so lange der Bus „fertig ist“.
Für viele ist das dann der Moment, in dem die Straße dreispurig wird – und mitnichten Schrittgeschwindigkeit,
denn die Lücke des Gegenverkehrs will ja genutzt sein. (…was mit Schrittgeschwindigkeit ja so nicht funktioniert.)
 
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Naja,
Sobald der Busfahrer während der Fahrt das Warnblinklicht einschaltet, darf der Bus nicht mehr überholt werden. An stehenden Bussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht dürfen Autofahrer vorsichtig und mit ausreichend Abstand vorbeifahren. Es gilt Schrittgeschwindigkeit, auch für den Gegenverkehr.
was freilich nicht dasgleiche ist wie:
Läuft aber der Warnblinker des im Ein- und Aussteigtransfer befindlichen Busses, dann hat man sogar dahinter anzuhalten und zu warten,
bis er wieder links blinkt und weiterfährt.

Nicht zu überholen ist eben nicht dasgleich wie nicht vorbeizufahren. Nicht überholen kann man nur ein anderes ebenfalls in Bewegung befindliches Fahrzeug. Nicht vorbeifahren muss man aber bei einem stehenden Bus nicht, wenn das eben mit besonderer Vorsicht und mit höchstens Schrittgeschwindigkeit geschieht, falls der Bus dabei warnblinkt.

Der Gesetzgeber hätte der Gesetzestextausführung besser noch schematische Ablaufpläne für die Sachverhalte 1) »Kraftfahrer im mitlaufenden« und 2) »Kraftfahrer im gegenläufigen Verkehr« mitgeben sollen. Im mitlaufenden Verkehr unter der besonderen Berücksichtigung des Erkennens des Umstands, wann der mitlaufende Verkehr vom Zustand des unzulässigen Überholens in den Zustand des zulässigen Vorbeifahrens am jeweils warnblinkenden Bus übergeht.
 
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Erst einmal allen einen guten Morgen!
Wenn ihr euch aber schon wieder vom Thema so weit entfernt, dann tut doch einigen hier den Gefallen und gendert. Da lese ich jetzt wieder nur vom „Sender“ und „Empfänger“ oder nur von einem „Deutschlehrer“. Da gibt es dann nur einen „Buslenkenden“ bzw. „Busfahrer" und „Autofahrer“.
Und warum wird nur der „Gesetzgeber“ genannt?
Gebt euch einfach mal mehr Mühe, ja.
;)
 
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Und wenn Gegenverkehr ist, dann …


Und natürlich warte ich bei Gegenverkehr dann so lange der Bus „fertig ist“.
Für viele ist das dann der Moment, in dem die Straße dreispurig wird – und mitnichten Schrittgeschwindigkeit,
denn die Lücke des Gegenverkehrs will ja genutzt sein. (…was mit Schrittgeschwindigkeit ja so nicht funktioniert.)
Verkehrsregeln in D sind doch bestenfalls zu unverbindlichen Empfehlungen verkommen
 
Verkehrsregeln in D sind doch bestenfalls zu unverbindlichen Empfehlungen verkommen
Mir ist beim Lesen der letzten Beiträge eins durch den Kopf gegangen:
Kein Wunder, dass da draussen auf den Strassen alle „Chaoten“ Wild-West spielen, denn die, die ja gut fahren können und sitzen bei MU und belegen in diversen Beiträgen, wie gut sie doch sämtliche Verkehrsregeln beherrschen. ;)
 
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wie gut sie doch sämtliche Verkehrsregeln beherrschen. ;)
Es müsste eigentlich regelmässige Auffrischungskurse als Pflicht geben.
Die Regeln ändern sich nunmal und je nach Medienkonsum, bekommt man das halt zu spät mit.
 
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Es müsste eigentlich regelmässige Auffrischungskurse als Pflicht geben.
Bei uns in der Firma sind die Pflicht. Und die Fahrzeugführer unterschreiben dann auch auf einer Teilnehmer-Liste.
 
Bei uns in der Firma sind die Pflicht. Und die Fahrzeugführer unterschreiben dann auch auf einer Teilnehmer-Liste.
Für private sollte es halt auch Pflicht sein.
Genau wie regelmässige Sehtests und ab einen gewissen noch zu bestimmenden Alter auch eien ärztliche Untersuchung.

Was ich persönlich auch gut fände: vielleicht häufiger MPUs bei Wiederholungstätern.

Es ist schon erstaunlich, wie Aufwendig der Führerschein erworben wird, aber wie simpel es ist, diesen zu behalten.
 
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Genau wie regelmässige Sehtests und ab einen gewissen noch zu bestimmenden Alter auch eien ärztliche Untersuchung.
Ein Führerschein soll doch nun nur noch 10 bis 15 Jahre gültig sein, da kann man meiner Meinung nach erwarten, dass bei der Neuausstellung ein aktueller Sehtest und eine Auffrischung in 1. Hilfe nachgewiesen wird.
 
Der Führerschein sollte alle 5 Jahre gegen eine Gebühr von 3000 Euros erneuert werden müssen. Dann klappt das mit der "Verkehrswende" wie von selbst ... ;)
 
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