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Ma.
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Du irrst! Google mal nach Gewährleistung + Beweislastumkehr, dann wirst Du Erklärungen zum Unterschied der freiwilligen Herstellergarantie und der gesetzlichen Gewährleistung finden.Wile E. schrieb:Das ist Unsinn, Du hast ueberall 24 Monate Gewaehrleistung, ist gesetzlich verbrieft. ...
Bei der gesetzlichen Gewährleistung greift sechs Monate nach Kauf die Beweislastumkehr. Das bedeutet, Du als Käufer mußt dem Händler mit einem unabhängigen Gutachten beweisen, dass der Mangel schon bei Auslieferung bestand.
So ein Gutachten kostet günstigstenfalls 1000 €, noch oben gibts keine Grenzen.
Im Falle der mangelhaften Tastaturbeschriftung sagt zwar der logische Menschenverstand dass da was nicht ok ist, einen Produktionsfehler zu beweisen und eigenes Verschulden auszuschließen ist aber eine sehr sportlichjuristische Aufgabe.
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