Apple = Schrott Support= unfähig

Wile E. schrieb:
Das ist Unsinn, Du hast ueberall 24 Monate Gewaehrleistung, ist gesetzlich verbrieft. ...
Du irrst! Google mal nach Gewährleistung + Beweislastumkehr, dann wirst Du Erklärungen zum Unterschied der freiwilligen Herstellergarantie und der gesetzlichen Gewährleistung finden.

Bei der gesetzlichen Gewährleistung greift sechs Monate nach Kauf die Beweislastumkehr. Das bedeutet, Du als Käufer mußt dem Händler mit einem unabhängigen Gutachten beweisen, dass der Mangel schon bei Auslieferung bestand.
So ein Gutachten kostet günstigstenfalls 1000 €, noch oben gibts keine Grenzen.
Im Falle der mangelhaften Tastaturbeschriftung sagt zwar der logische Menschenverstand dass da was nicht ok ist, einen Produktionsfehler zu beweisen und eigenes Verschulden auszuschließen ist aber eine sehr sportlichjuristische Aufgabe.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da hat jemand ein Premiumprodukt (zumindest vom Preis) gekauft und erwartet jetzt Premiumqualität - und die ist definitiv nicht vorhanden, wenn sich eine Tastaturbeschriftung nach 13 Monaten löst.

Apple und sein Händler lassen ihn offensichtlich hängen.

Logisch, daß er eine Stinkwut im Bauch hat - und sowas äußert sich (zumindest bei mir) auch im Schreibstil wieder.

Und da bedarf es über 30 dumme, unsinnige und oberlehrerhaft belehrende Postings, bis ihm endlich mal jemand eine Antwort auf seine Frage gibt.

Nene liebes Forum, aber das ging deutlich daneben.... Da würde mir auch der Allerwerteste platzen!

Hätte nicht einfach jemand schreiben können:
a) paßt / paßt nicht
b) Garantie und Gewährleistung blabla so sieht es aus das und das kannst du machen
?

Traurige Veranstaltung!
 
Hi,

ich habe ähnliche Erfahrungen mit meinem iBook (Motherboard mit Fertigungsfehler) und Powerbook (Display mit Pixelfehler und Helligkeitsunterschiede, nach 3x Rep.-Versuch Wandlung) gemacht. Das hat mich dazu bewogen mich vor einem von Apple komplett abzuwenden.
Ich habe es jetzt mal wieder mit einem Mac Mini probiert und hoffe, das die Qualität der Geräte und des Supports besser geworden ist.

Aber nun zum Thema:
1. Gelaserte Tastaturen sind kein Garant dafür, das sich die Beschriftung der Tasten nicht abnutzt, daher werden Tasten häufig noch mit einer Klarlackschickt versehen. Die Beschriftung bleibt oberflächlich, ist aber besser als aufgedruckt. Besser wären Tasten aus, die aus zwei unterschiedlich farbigen Kunststoffen gegossen werden. Diese Methode ist aber extrem teuer, würde ich aber bei einem Premium-Hersteller wie Apple erwarten.

2. Die Gewährleistungspflicht durch den "Vertragspartner" ist zwar 24 Monate, aber nur in den ersten 6 Monaten hat man wirklich eine Garantie. Nur in den ersten 6 Monaten (gesetzlich) gilt die Beweislastumkehr, d. h. der Vertragspartner muss mir als Kunden beweisen, das der Mangel bei Auslieferung noch nicht bestand.
Allerdings besteht trotzdem die Chance, die Tastatur getauscht zu bekommen. Man muss dem Vertragspartner nur nachweisen, das der Mangel bereits beim Kauf bestand. Dies dürfte aber nicht ganz einfach sein. Evtl. hilft eine schriftliche Anfrage bei Apple, wie viele Betätigungen die Tastatur übersteht, bis die ersten Abnutzungserscheinungen auftreten. Die Hersteller von Tasten geben diese Werte meist für die verwendeten Materialien an.

Vertragspartner ist übrigens nicht zwingend Apple. Viele haben ja keinen Kaufvertrag mit Apple, sondern mit Gravis. Apple ist somit nicht mal verpflichtet, die Ausbesserung direkt mit dem Kunden abzuwickeln.

Viele Grüße
Olli
 
Ma. schrieb:
Du irrst! Google mal nach Gewährleistung + Beweislastumkehr, dann wirst Du Erklärungen zum Unterschied der freiwilligen Herstellergarantie und der gesetzlichen Gewährleistung finden.

Bei der gesetzlichen Gewährleistung greift sechs Monate nach Kauf die Beweislastumkehr. Das bedeutet, Du als Käufer mußt dem Händler mit einem unabhängigen Gutachten beweisen, dass der Mangel schon bei Auslieferung bestand.
So ein Gutachten kostet günstigstenfalls 1000 €, noch oben gibts keine Grenzen.
Im Falle der mangelhaften Tastaturbeschriftung sagt zwar der logische Menschenverstand dass da was nicht ok ist, einen Produktionsfehler zu beweisen und eigenes Verschulden auszuschließen ist aber eine sehr sportlichjuristische Aufgabe.

Nun ja, das stimmt so nicht ganz. Innerhalb der ersten sechs Monate kommt es zur Beweislastumkehr zu Gunsten des Käufers. Es wird davon ausgegangen, dass, wenn sich in diesem Zeitraum ein Mangel zeigt, dieser bereits zum Zeitpunkt des Kaufes bestand. Der Verkäufer müsste dann dem Käufer beweisen, dass das nicht stimmt, sondern dass der Käufer den Mangel selber verursacht hat. Ab dem siebten Monat gilt die reguläre Beweislastverteilung: derjenige, der etwas vorbringt, muss es auch beweisen.
 
@emaerix
hab ich was anderes behauptet?


So ein Thread ist gut geeignet um die Besserwisser in einem Forum kennenzulernen. :mad:
 
Badener schrieb:
Da hat jemand ein Premiumprodukt (zumindest vom Preis) gekauft und erwartet jetzt Premiumqualität - und die ist definitiv nicht vorhanden

Das iBook ist kein Premiumprodukt.
Mag sein, dass er das beim Kauf nicht wußte, aber wer regelmäßig in diesem Forum liest, zu dem sollte es sich herumgesprochen haben.

Außerdem zahlt man auch im PC-Bereich für Premiumqualität mehr als für ein iBook.
Die 1000 EUR sind für ein Notebook KEIN Premiumpreis, sondern allerhöchstens Durchschnitt.



Badener schrieb:
Und da bedarf es über 30 dumme, unsinnige und oberlehrerhaft belehrende Postings, bis ihm endlich mal jemand eine Antwort auf seine Frage gibt.

Nene liebes Forum, aber das ging deutlich daneben.... Da würde mir auch der Allerwerteste platzen!

Wenn er gerne eine Antwort auf seine Frage gehabt hätte (passt 14"-Tastatur auf 12"-iBook u.u.). dann hätte er sich verdammt noch mal auch einen vernünftigeren Thread-Titel als "Apple = Schrott Support= unfähig" aussuchen können, wo man wirklich kein großer Checker sein muß, um zu ahnen, dass das Diskussion über Garantie und Gewährleistung provoziert.

Wie wär's mit "iBook 12" und 14" - selbe Tastatur?" gewesen..?

OliverM schrieb:
2. Die Gewährleistungspflicht durch den "Vertragspartner" ist zwar 24 Monate, aber nur in den ersten 6 Monaten hat man wirklich eine Garantie.

Nicht bös gemeint, aber das ist nun seeehr "unglücklich" ausgedrückt ;)
Es gibt ja eine eigene Leistung von Apple, die "Garantie" heißt...
 
Zuletzt bearbeitet:
An Peter seiner Stelle würde ich die Tastatur mit einem wasserfesten Stift beschriften und bei Gravis, natürlich dem Geschäftsführer zeigen.
Damit in jedes Kaffee gehen und aufbauen. Bin mir sicher die Leute schauen, oh was für ein schönes Notebook.
Dann sehen die (vielleicht) Kunden, die mangelnde Qualität von seitens Apple.

Ich habe seit 3 Jahren ein iBook G3, läuft einwandfrei.
Jetzt habe ich mir einen MacMini geleistet und der läuft auch super.
Diesen habe ich aber mit dieser 3jährigen Garantie von Gravis gekauft.
Ob es was bringt und mal schauen ob er es irgendwann nötig hat.

Gruß Wolfi
 
Ma. schrieb:
Du irrst! Google mal nach Gewährleistung + Beweislastumkehr, dann wirst Du Erklärungen zum Unterschied der freiwilligen Herstellergarantie und der gesetzlichen Gewährleistung finden.
Lies doch bitte mal meine Postings, bevor Du sie fuer falsch erklaerst. Ich rede von der gesetzlichen Gewaehrleistung, die gilt 24 Monate, das hast Du doch selbst zitiert. (Und mein Wissen hab ich nicht von Google. :p )

Ma. schrieb:
Bei der gesetzlichen Gewährleistung greift sechs Monate nach Kauf die Beweislastumkehr. Das bedeutet, Du als Käufer mußt dem Händler mit einem unabhängigen Gutachten beweisen, dass der Mangel schon bei Auslieferung bestand.
Hab ich denn irgendwo was Anderes behauptet? :rolleyes:

Ma. schrieb:
So ein Thread ist gut geeignet um die Besserwisser in einem Forum kennenzulernen.
LOL, dann war das ja ein Volltreffer mit Dir... rotfl

Wile
 
Zuletzt bearbeitet:
Lustig

Hallo,

dieser Thread ist zwar schon 5 Jahre alt, aber immer noch sau komisch :rotfl:

Dieter
 
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