Apple NeuralHash (Backdoor)

Auch das Argument der Forscher, dass ein richterlicher Vorbehalt "teurer" wäre, als Zugriff aufs CSS, speziell in Apples Implementierung, kann ich so nicht akzeptieren.

Was ist denn wahrscheinlicher / einfacher (Ähnlichkeit zu echten Fällen rein zufällig und nicht beabsichtigt):

Variante A: Ein Internetnutzer beleidigt einen Politiker auf Twitter ("Du P*****"). Ein deutscher Richter ordnet daraufhin eine Hausdurchsuchung an und fordert von Apple den Zweitschlüssel an, um gefundene Geräte durchsuchen zu können.

Variante B: Ein Internetnutzer beleidigt einen Politiker auf Twitter ("Du P*****"). Die deutschen Behörden überzeugen daraufhin zwei Kinderschutzorganisationen in zwei Ländern, "Du P*****" in die Hash-Datenbanken anzunehmen und Apple seine Angestellten anzuweisen, nicht nur Bilder von Kindesmissbrauch, sondern auch das Vorkommen von "Du P****" an die Behörden weiterzuleiten.
 
Auch das Argument der Forscher, dass ein richterlicher Vorbehalt "teurer" wäre, als Zugriff aufs CSS, speziell in Apples Implementierung, kann ich so nicht akzeptieren.

Was ist denn wahrscheinlicher / einfacher (Ähnlichkeit zu echten Fällen rein zufällig und nicht beabsichtigt):

Variante A: Ein Internetnutzer beleidigt einen Politiker auf Twitter ("Du P*****"). Ein deutscher Richter ordnet daraufhin eine Hausdurchsuchung an und fordert von Apple den Zweitschlüssel an, um gefundene Geräte durchsuchen zu können.

Variante B: Ein Internetnutzer beleidigt einen Politiker auf Twitter ("Du P*****"). Die deutschen Behörden überzeugen daraufhin zwei Kinderschutzorganisationen in zwei Ländern, "Du P*****" in die Hash-Datenbanken anzunehmen und Apple seine Angestellten anzuweisen, nicht nur Bilder von Kindesmissbrauch, sondern auch das Vorkommen von "Du P****" an die Behörden weiterzuleiten.
ach komm, das ist schon arg weit hergeholt.
Letztendlich geht es nicht um Deutschland sondern Länder wie China und Russland, die schlicht fordern werden, zusätzlich zur KiPo CSS Datenbank weitere aufzunehmen. Und wenn Apple nicht spurt dürfen sie halt nicht mehr verkaufen. Und Apple wird einknicken.
Also lieber keine solche Technologie AUF dem Gerät, dann können diese Regierungen nicht etwas verlangen, was nicht da ist.
Die Cloud scannen die ja jetzt schon, immerhin lagert Apple die iCloud Daten auf Regierungsservern.
 
Also lieber keine solche Technologie AUF dem Gerät, dann können diese Regierungen nicht etwas verlangen, was nicht da ist.

Wie gesagt, Apple hat jetzt schon AI-Scan-Technologie auf dem Gerät (Bild- und Texterkennung) - also genau das was der Britische Inlandsgeheimdienst laut des Papers gerne haben will. Noch hat diese Technologie keine Online-Schnittstelle, bzw. wird nur E2E über die iCloud zwischen den Geräten getauscht. Ich persönlich halte es für wesentlich wahrscheinlicher, dass der Staat letztendlich hierauf zugreifen will, und nicht auf eine vergleichsweise wenig nützliche Hash-Datenbank. Wer den Missbrauch von CSAM-Scan befürchtet sollte das zumindest auch auf dem Schirm haben.

Letztendlich geht es nicht um Deutschland sondern Länder wie China und Russland, die schlicht fordern werden, zusätzlich zur KiPo CSS Datenbank weitere aufzunehmen. Und wenn Apple nicht spurt dürfen sie halt nicht mehr verkaufen. Und Apple wird einknicken.
Für diese Länder wäre die von den Sicherheitsforschen bevorzugte Möglichkeit, einen Zweitschlüssel per richterliche Beschluss anzufordern zu können, noch einfacher.

Für mich bleibt es fragwürdig, wenn Sicherheitsforscher sich vehement gegen CSS wenden, mit vielleicht guten Argumenten, aber dann Hintertüren und Zweitschlüssel als bessere Lösung ansehen. Schon allein deren Behauptung, im Amerika wäre Abhören nur eine schwierig zu erlangende "ultima ratio" Maßnahme scheint mir in Zeiten des Patriot Acts doch eher eine optimistische Einschätzung zu sein. Letztendlich unterstützt das Paper indirekt die Forderung nach Hintertüren in jeder Verschlüsselung, wie sie von Sicherheitsbehörden seit Jahren gestellt wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Richtervorbehalt ist, nicht nur in Deutschland, ein Witz. Und wer Angst vor Russland und China hat, sollte wissen, dass das dann dort genauso einfach per Richtervorbehalt, funktioniert.

Ich halte es sogar für deutlich einfacher, dass ein Richter einen Beschluss ausstellt, als dass Apple dazu gebracht wird, seine Hash-Datenbaken um spezifische Inhalte zu ergänzen.

Der Zweitschlüssel funktioniert auch für das Device selbst.
Vorallem weil die DB durch andere Organisationen gepflegt wird. Aber wenn entweder oder, dann bitte den Scan vor dem Upload in die iCloud.
 
Wenn sozusagen offen abgehört wird, beginnt die Zensur* bereits im Kopf. Was dann die Maßnahme unnötig machen würde. Genau das ist nicht gewollt.
(So wie in Spionagefilmen: man dreht das Wasser auf, spielt laute Musik und wispert
leise...)
Der Nutzer soll möglichst nichts von der Abhörung/ Scannen seiner Inhalte- Geräte mitbekommen.
 
Ja, der Tatbestand „Verbreitung von…“ differenziert im ersten Schritt nicht zwischen den verschiedenen Intentionen. Dass ein Verfahren läuft, sagt allerdings auch noch nichts über den Ausgang des selbigen aus.

Wer in 2021 allerdings noch nicht mitbekommen hat, dass er mit seinen Handlungen im Netz die gesamte Welt als Zeuge hat, der hat wirklich die letzten 30 Jahre verschlafen.
 
Mal abgesehen davon... Ob es dem Nachkommen ein “gefällt mir“ wert ist?
 
Wer in 2021 allerdings noch nicht mitbekommen hat, dass er mit seinen Handlungen im Netz die gesamte Welt als Zeuge hat, der hat wirklich die letzten 30 Jahre verschlafen.
Wenn man aber 2021 wegen eines Bildes seines Kindes den Tat Vorwurf des “Besitzes von Kinderpornografie” bekommt, ist das auch daneben.

Selbst der Besitz ist strafbar und mit diesem Vorwurf kann man bei jedem der Kinder hat eine Hausdurchsuchung rechtfertigen und Anklage erheben.

Darf ich mein Nevermind Nirvana Album noch im Regal stehen haben, oder muss ich mich der Polizei stellen?

DAS ist absurd! Man muss was gegen KiPo machen, aber nicht so!
 
Wenn man aber 2021 wegen eines Bildes seines Kindes den Tat Vorwurf des “Besitzes von Kinderpornografie” bekommt, ist das auch daneben.

der Vorwurf lautet „Verbreitung von“ - nicht gelesen? Um den Tatbestand zu erfüllen, muss man nicht selbst davon ausgehen, dass das KiPo ist und auch nicht selbst Pädophil sein - andersrum wäre es sonst ja eine Gesetzeslücke für echte KiPo: einfach offiziell als „harmloser Scherz“ klassifizieren, schon ist es OK?
 
Da WhatsApp (mehrmals) täglich das komplette Telefonbuch nebst den Statusfotos auf deren Server hochlädt und man danach nicht genau weiß, wie weiter damit verfahren wird, kann man das schon als Verbreitung von Pornographie sehen. Die Frage ist nur, wie das Verfahren ausgeht, wenn der Sohn seine ausdrückliche Zustimmung gegeben haben sollte.
 
der Vorwurf lautet „Verbreitung von“ - nicht gelesen?
Oh, Moment…

Verfahren wegen Verbreitung von Kinderpornografie​

Nach Angaben der Polizei fanden Vater und Sohn das Bild witzig. Der 59-Jährige machte sich keine Gedanken darüber, es auf dem Messengerdienst auch anderen zu präsentieren. "Der zunächst im Raum stehende Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern hat sich gottseidank nicht bestätigt", schreibt die Polizei. Allerdings läuft ein Verfahren gegen den Vater wegen Besitzes und Verbreitung von Kinderpornografie. Der Strafrahmen bewegt sich zwischen einem und zehn Jahren Freiheitsstrafe.

Wie war das mit:
;)

Also nochmal, das ist absurd und das ist völlig daneben!
 
Oh, Moment…


Wie war das mit:

;)

Also nochmal, das ist absurd und das ist völlig daneben!
Ja, der Golem-Artikel ist da auch nicht ganz trennscharf. Bei Verbreitung ist es aber so wie von mir beschrieben, und während sich der Sachverhalt bezüglich Besitz ja im Verfahren wegen der familiären Zustimmung erledigen wird, ist halt die Verbreitung eine andere Sache.

Und nochmal: wäre es gesetzlich anders herum, könnten KiPo-Ringe genau diese Lücke nutzen.
 
KiPo darf nicht für alles als Grund genommen werden. Wobei viel "KiPo" nicht so aussieht, dass Kleinkinder vor der Kamera krass vergewaltigt werden, sondern halt "nur" Nacktbilder sind. Unter der Prämisse halt viele Grundrechte einfach komplett auszuschalten ist auch falsch.

Prinzipiell könnte man einfach pauschal jeden Bürger verhaften, so verhindert man auch Straftaten.


Der Richtervorbehalt ist, nicht nur in Deutschland, ein Witz. Und wer Angst vor Russland und China hat, sollte wissen, dass das dann dort genauso einfach per Richtervorbehalt, funktioniert.
Werden nicht mittlerweile Hausdurchsuchungen von Richtern sogar bei Beleidigungen auf Twitter angeordnet? :D
 
Ja, der Golem-Artikel ist da auch nicht ganz trennscharf. Bei Verbreitung ist es aber so wie von mir beschrieben, und während sich der Sachverhalt bezüglich Besitz ja im Verfahren wegen der familiären Zustimmung erledigen wird, ist halt die Verbreitung eine andere Sache.

Und nochmal: wäre es gesetzlich anders herum, könnten KiPo-Ringe genau diese Lücke nutzen.
Hast du andere Quellen, oder unterhalten wir uns über die Quelle, die ich “nicht richtig gelesen” habe? ;)

Mit solchen KiPo Fällen kann man ganz schnell ganz viele Grundrechte aushebeln und das ist genauso falsch. Ich bin absolut gegen KiPo, aber man muss es im Rahmen sehen und darf es nicht als pauschalen freifahrtschein nutzen. Und genau das macht aktuell die Politik.
 
Mit so einer Aussage hat man sich den Hinkenden Vergleich in Gold mit gekreuzten Schwertern und Eichenlaub ehrlich verdient.
Durch das anlassfreie scannen aller Device macht Apple genau das. Einmal alle unter Generalverdacht stellen. Potentiell bist Du für Apple ein Kinderschänder, bis Du das Gegenteil bewiesen hast (durch das Scannen Deines Gerätes)
 
Durch das anlassfreie scannen aller Device macht Apple genau das. Einmal alle unter Generalverdacht stellen. Potentiell bist Du für Apple ein Kinderschänder, bis Du das Gegenteil bewiesen hast (durch das Scannen Deines Gerätes)
Etwas übertrieben. Das machen sie nur, wenn du deren iCloud nutzen willst, welche (wohl) verschlüsselt werden soll.
 
Kommt mal runter, und bleibt bei den Fakten. Der Mann hat ein Bild eines nackten Kindes in den Armen eines ebenfalls leicht bekleideten Mannes veröffentlicht. Das hat eine Frau gesehen und dem Staat angezeigt. Die Polizei muss hier nach Begründung eines Anfangsverdachts ein Strafverfahren einleiten. Und objektiv besteht nun erst einmal ein entsprechender Anfangsverdacht. Das ist ein ganz normales Prinzip unserer Rechtsstaats.

Anderes Beispiel: Er macht ein Bild von sich mit einer Kalashnikov rein, die bekannte zeigt dies an. Folge: Einleitung eines Strafverfahrens.

Das alles heißt aber doch lange nicht, dass es später auch zu einer Verurteilung kommt. Die Kalashnikov ist vielleicht auch nur eine Attrappe …

Wie wäre euer Aufschrei, wenn die Polizei der Frau gesagt hätte "ist bestimmt ein Familienfoto, da machen wir nichts", und hinterher stellt sich raus, dass es doch ein Kinderschänder war?

Wichtig ist hier der Satz, der am Ende stand:
Die Polizei rief alle Nutzer von sozialen Netzwerken auf, sich immer auch der Tragweite des eigenen Handels bewusst zu sein. "Erst denken, dann posten", empfahl ein Polizeisprecher.
 
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Reaktionen: iASPIE, Moriarty, howo und 2 andere
"Gezeigt wurde darauf ein ca. 6-jähriger Junge mit entblößtem Unterkörper, der auf einem Sofa sitzend mit gespreizten Beinen an seinem Geschlechtsteil spielte, während ein erwachsener Mann - nur mit Unterhose bekleidet - seinen Arm um die Schulter des Buben gelegt hatte",
Der Mann fand es lustig?
Und ihr diskutiert darüber?
Das der vermutlich nicht die hellste Kerze auf der Torte ist, hat nun nicht mal was mit der aktuellen Diskussion zu tun...
Das kann nur mit Vorsatz geschehen sein, im besten Wissen ohne Gewissen...

Zum Thema selbst... der Zug ist abgefahren
https://tvthek.orf.at/profile/ZIB-2-am-Sonntag/13890057/ZIB-2-am-Sonntag/14109555/EU-Messenger-Dienste-im-Visier/15017580
 
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