Apple beim OTTO-Versand

Zitat: natürlich hat das Austauschgerät dann keine neue Garantie mehr.

Das Austauchgerät muss wieder immer die Restgarantie haben, die mein eingeschicktes Gerät noch hatte.
Nur die Gewährleistung ist ja, dank Beweislastumkehr für den Popo, gell? ;)
 
Das Austauchgerät muss wieder immer die Restgarantie haben, die mein eingeschicktes Gerät noch hatte.
Nur die Gewährleistung ist ja, dank Beweislastumkehr für den Popo, gell? ;)
Was dann bei Playpad 1 Tag war ... also quasi keine, so wars wohl gemeint.

Bei der Gewährleistung weiß ich's garnicht. Ist aber tatsächlich für den Popo und interessiert daher keinen.
 
Stimmt, man sollte sich die Garantie-Unterlagen zuschicken lassen.

Mit Otto hat aber keiner von Euch Erfahrungen, oder?

Fand es eigentlich recht attraktiv, dass sie mindestens 2 Jahre Garantie bieten.
Und Otto bietet auch unkomplizierte Ratenzahlung an, oder auch die 100-Tage Zahlpause.
Ich bestelle nicht viel bei Otto, war mit denen aber bisher immer zufrieden.


hatte vor ca. einem jahr einen defekt an einem imac. dieser wurde bei otto gekauft und war zum zeitpunkt als der fehler auftrat gut 18 monate alt.
das gerät wurde von otto per hermes abgeholt und war nach 14 tagen repariert wieder zurück.
hat einwandfrei geklappt auch wenn mit 14 tage wartezeit ein wenig lang vorkam.
 
Es geht nicht über Apple. Meine Freundin hatte von Otto ein weißes MacBook, nach 15 Monaten kaputt. Reparatur bei einem mit Otto zusammenarbeitenden Händler. Reparatur ging schnell und anstandslos über die Bühne. Der beauftragte Händler hatte das Gerät übrigens an einen Apple Service Provider (hier in Rostock) weitergeschickt... ;)

Lg
 
Leute lasst das bloss keinen lesen ! Die Beweißlastumkehr greift erst nach 6 Monaten ab Kaufdatum !
Die Gewährleistung ist JEDER Garantie vorzuziehen, da diese ges. geregelt ist, Garantie darf jeder Hersteller kochen wie er will, z.B.: Ich habe so viele Reparaturversuche wie mir's passt !
Also: "Fürn Popo" ist hier einzig die Garantie !
 
Leute lasst das bloss keinen lesen ! Die Beweißlastumkehr greift erst nach 6 Monaten ab Kaufdatum !
Die Gewährleistung ist JEDER Garantie vorzuziehen, da diese ges. geregelt ist, Garantie darf jeder Hersteller kochen wie er will, z.B.: Ich habe so viele Reparaturversuche wie mir's passt !
Also: "Fürn Popo" ist hier einzig die Garantie !

"Gewährleistung" deckt aber nur Mängel ab, die beim Kauf schon vorhanden oder grundsätzlich in der technischen Beschaffenheit angelegt war. Versagt ein Bauteil im laufenden Betrieb und ist das kein Serienfehler, dann greift keine Gewährleistung.

...von daher ziehe ich in den meisten Fällen eine Garantie vor ;)
 
Aber: Geht in den ersten 6 Monaten etwas putt, und schaffen die es nicht nach 2 Reparaturversuchen (beim selben Defekt) wieder hinzukriegen, kann ich vom KV zurücktreten ! versuch das mal bei der Garantie !
Ergo: Ich für meinen Teil ziehe die Gewähr der garantie eindeutig vor ! :D
 
Leute lasst das bloss keinen lesen ! Die Beweißlastumkehr greift erst nach 6 Monaten ab Kaufdatum !
Die Gewährleistung ist JEDER Garantie vorzuziehen, da diese ges. geregelt ist, Garantie darf jeder Hersteller kochen wie er will, z.B.: Ich habe so viele Reparaturversuche wie mir's passt !
Also: "Fürn Popo" ist hier einzig die Garantie !

HMMMM??

Die Garantie ist eine freiwillige Leistung, klar.
Aber jeder Hersteller hat es in seinen Garantiebedingungen festgehalten und darf dies nicht einfach mal nach Lust und Laune verändern.
Die Gewährleistung ist doch der letzte Husten! Nach 6 Monaten bzw. im 7ten Monaten muss ich Beweisen das der Fehler schon bei Erhalt des Gerätes bestand
was völlig unmöglich ist.
Somit habe ich bei der Gewährleistung 6 Monate Sicherheit, ab dem 7ten bin ich der gearschte schlechthin.
Ich ziehe JEDE Garantie einer Gewährleistung vor und bin damit in meinen 38 Jahren noch nie schlecht gefahren.
(Gut als Baby habe ich wenig gekauft :D )

Mir wurde bei Apple auf Garantie bereits nach 2 Versuchen ein Gerät getauscht. Ich habe bei der Apple Garantie bisher ausschließlich gute Erfahrungen gemacht.
Wenn man natürlich wie ein Neandertaler beim Apple Support aufschlägt braucht man sich nicht wundern wenn sie einem jeden Stein in den Weg
legen den sie im Petto haben.

Zu den 2 rep Versuchen:
Es sind 3, der Hersteller hat drei mal den Versuch zu bekommen. Schafft er es beim dritten nicht, kannst du zurücktreten bzw. auf Wandlung bestehen.
Dazu kommt es muss dreimal der SELBE Fehler sein!
Ich bin Händler, soll ich dir mal Fälle aufzählen in denen der Hersteller den Fehler plötzlich auf eine andere Quelle geschoben hat (mit Gutachten)
um aus der Nummer rauszukommen?
Der Hersteller kann eine andere Fehlerquelle benennen und ist da raus.
Gewährleistung? Für die Tonne.

Dazu kommt:

"Die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware."

Kauft du nicht beim Hersteller kannst du dich mit dem Verkäufer (Media Markt, Staurn, Otto) um die Rückgabe und Schadensersatz prügeln - viel Spaß.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich glaube, es ist eh nur noch eine Frage der Zeit, bis es Apple im Teleshopping (QVC) gibt.

Ich glaube, dass die dort nix verkaufen, bei dem man unabhängig die Preise vergleichen kann...
Ausserdem ist die Marge bei Appleprodukten zu gering.


Bei mobilen Geräten würde ich immer den orignialen Applecare Protection Plan Vorziehen...
 
Aber: Geht in den ersten 6 Monaten etwas putt, und schaffen die es nicht nach 2 Reparaturversuchen (beim selben Defekt) wieder hinzukriegen, kann ich vom KV zurücktreten ! versuch das mal bei der Garantie !
Ergo: Ich für meinen Teil ziehe die Gewähr der garantie eindeutig vor ! :D

...ich ziehe Gewährleistung + Garantie (bei mir 5 Jahre) vor. Denn Gewährleistung hast du ja in Deutschland in jedem Fall. Die Frage nach dem "Bevorzugen" stellt sich also nicht wirklich. ;)
 
Zitat: Es sind 3, der Hersteller hat drei mal den Versuch zu bekommen. Schafft er es beim dritten nicht, kannst du zurücktreten bzw. auf Wandlung bestehen.

Du willst mir doch nicht allen Ernstes meinen Job erklären, oder ? Es sind 2, und Wand(e)lung wurde im BGB bereits 2000 abgeschafft !

(Ach so, ich bin praktizierender Jurist)

Zitat:"Die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware."

>Habe ich irgendwo Gegenteiliges behauptet ? Aber das ist eher ein Vorteil da der Händler meist nicht in Japan oder den Staaten verweilt...

Zitat: soll ich dir mal Fälle aufzählen in denen der Hersteller den Fehler plötzlich auf eine andere Quelle geschoben hat (mit Gutachten)
um aus der Nummer rauszukommen?

Tja, wenns der Hersteller war, ging's wohl um Garantie, da wie du ja zumind. da richtig angemerkt hast, bei der Garantie der Hersteller der Leistungsschuldner ist...
 
Zuletzt bearbeitet:
Was dann bei Playpad 1 Tag war ... also quasi keine, so wars wohl gemeint.

Bei der Gewährleistung weiß ich's garnicht. Ist aber tatsächlich für den Popo und interessiert daher keinen.

So hatte ich es gemeint. Natürlich läuft die Restgarantie dann noch weiter (bei mir war sie halt schon zuende).
 
Zitat: Es sind 3, der Hersteller hat drei mal den Versuch zu bekommen. Schafft er es beim dritten nicht, kannst du zurücktreten bzw. auf Wandlung bestehen.

Du willst mir doch nicht allen Ernstes meinen Job erklären, oder ? Es sind 2, und Wand(e)lung wurde im BGB bereits 2000 abgeschafft !
Da hatter Recht, wobei das auch ein Missverständnis sein kann...
Wenn nach dem zweiten missglückten Reparaturversuch der gleiche Fehler ein drittes mal auftritt hat man ein Recht auf Rückerstattung. Wobei man auch unterstreichen muss daß es 3mal der gleiche Fehler sein muss, wird in dem Zusammenhang auch gern unterschlagen.
 
>Habe ich irgendwo Gegenteiliges behauptet ? Aber das ist eher ein Vorteil da der Händler meist nicht in Japan oder den Staaten verweilt...

Man dreht es sich immer wie man es braucht...

Natürlich muss man sich an den Sitz in Japan oder Timbuktu wenden, auf keinen Fall an die deutsche bzw. europäische Niederlassung die so gut wie jeder Hersteller
hat.
Wie gesagt bei meinen "paar Hundert" Abwicklungen die ich pro jahr für Kunden erledigen muss gab es bisher noch keine Probleme mit der Garantie.
Aber ich scheine nur Glück zu haben, weil die Gewährleistung soviel besser ist :D


Tja, wenns der Hersteller war, ging's wohl um Garantie, da wie du ja zumind. da richtig angemerkt hast, bei der Garantie der Hersteller der Leistungsschuldner ist...

Ein Verkäufer, gehen wir mal von Otto aus, repaiert die Sachen ja nicht selbst sondern schickt sie zum Hersteller oder einem anderen Leistungserbringer.
Und wenn es um Wandlung/Rücktritt geht fällt jedem, auch einem anderen Leistungserbringen urplötzlich ein das, obwohl der Bildschirm nun das dritte mal
ausgefallen ist, es ein anderer Fehler war der dazu führte als bei den vorherigen zweimal und schon kommst du nicht mehr so schnell zu deinem Rücktritt. (ich habe da massig Fälle wo
der Rücktritt abgelehnt wurde weil es ja ein anderer Fehler war ;) - und dabei waren auch viele Kunden mit Rechtschutz die deinesgleichen aufgesucht haben und Ihr Gerät immer noch zuhause haben) Zu dem Zeitpunkt bist du nicht mal mehr im Besitz der Ware bist um gegenteilitges zu Beweisen. (was dann auch nur mit einem Gutachter ginge der meistens zu dem den Wert der Ware übersteigt.)
Aber als praktizierender Jurist kannst da da natülich gegen den Hersteller und/oder Leistungserbringer vorgehen.
 
Zitat: Man dreht es sich immer wie man es braucht...

> wie bitte ???????

Zitat: Ein Verkäufer, gehen wir mal von Otto aus, repaiert die Sachen ja nicht selbst sondern schickt sie zum Hersteller oder einem anderen Leistungserbringer.

>Völlig unerheblich für den Leistungsgläubiger ! Er bekommt ein funktionierendes, oder neues Gerät oder tritt vom KV zurück. Darüber hinaus kann er auf Schadensersatz (§311a BGB) oder der nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen !

Zitat: Und wenn es um Wandlung/Rücktritt geht fällt jedem, auch einem anderen Leistungserbringen urplötzlich ein das, obwohl der Bildschirm nun das dritte mal
ausgefallen ist, es ein anderer Fehler war der dazu führte als bei den vorherigen zweimal und schon kommst du nicht mehr so schnell zu deinem Rücktritt.

>Mal sehn ob der Herr das hier noch mal rafft: Wandlung existiert nicht mehr !
Das alles kann er ja dann in der Sitzung dem Herrn/Frau Vorsitzenden versuchen glaubhaft zu machen, was i.d.R. voll in die Hose geht (eigene Erfahrung als Rechtsbeistand).

Zitat: (ich habe da massig Fälle wo
der Rücktritt abgelehnt wurde weil es ja ein anderer Fehler war - und dabei waren auch viele Kunden mit Rechtschutz die deinesgleichen aufgesucht haben und Ihr Gerät immer noch zuhause haben)

>Komisch, ich hab' genau massig gegenteilige Erfahrungen gemacht, und jetzt ?
 
Das mit dem hindrehen:
Warum soll ich mich an den Hersteller in Japan oder Timbuktu wenden wen dieser eine deutsche Niderlassung hat?
Ich kläre es mit der Niederlassung und nicht mit dem Hauptsitz in Japan, wie du es ja behauptet hast.
Zumindestens erweckt deine Aussage dies.

Dann lebe du mit deiner Gewährleistung, ich mit meiner Garantie ;)
Ich kann dir nur die Händlersicht schildern und was dort passiert. Wenn du andere Erfahrungen gemacht hast - sei froh
das du mit deiner Lösung anscheinend gut fährst, aber gestehe anderen zu das sie die Garantielösung besser finden.

Ist das im Jura Studium mit drin das man gleich latent agressiv wird oder hast du dir das selbst angeeignet?
 
Zitat: Ist das im Jura Studium mit drin das man gleich latent agressiv wird oder hast du dir das selbst angeeignet?

>Wie man in den Wald hineinruft...

Zitat: (...)Wenn du andere Erfahrungen gemacht hast - sei froh
das du mit deiner Lösung anscheinend gut fährst (...)

>Ich wende das Gesetz an, und setze Recht für den/die Mandanten/in durch. Das ist mein Job, so einfach ist das...


Wünsche noch einen guten Tag.
 
Ist das im Jura Studium mit drin das man gleich latent agressiv wird oder hast du dir das selbst angeeignet?

...nun, meine Erfahrung ist: Hunde die bellen, beissen nicht..... da ist dann wenn es zur Sache geht, schnell die Luft raus. Es hat sich bei meinen Auseinandersetzungen immer gezeigt, je aggressiver ein (gegnerischer) Anwalt auftritt, desto schneller ist dem die Luft ausgegangen. Meist alles heisse Luft.
 
Zu der Sorte gehöre ich eh nicht, und mit Verallgemeinerungen sollte man recht umsichtig umgehen...

Aber es ist hier, wie halt in allen Foren: Der mit den meisten Beiträgen hat Recht, da hätte hier ebenso ein Bundesrichter posten können...
 
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