Anzeige wegen diebstahl und erpressung bei ebay!

ach komm. mach den pc aus, mach dir nen schönen abend und vergiss den kerl.
ist doch lächerlich.
 
ich habe ihm diesen link mal geschickt
pages.ebay.de/help/sell/businessaccount
das er sich das doch mal durchlesen sollte!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
das wird immer besser!
das kam grad per mail!

"wenn sie nebenan wohnen würden würde ich noch ganz was anderes machen, sowas wie sie sollte eingesperrt werden oder finanziell ausbluten!

das 2. wird von mir jetzt gemacht, schadensersatz ist teuer und gerichtskosten auch, ich habe genau deswegen einen rechtsschutzversicherung für die ebay sachen, aber sie werden zahlen für diese dummheit!"

solche Mails hab ich auch schon für eine Negative Bewertung bekommen und nix kam darauf, nur nicht Provozieren lassen.
Hast du denn schon ein Mail von Ebay zu dem Verkauf von Ebay bekommen? Er schrieb ja in der Anzeige das Ebay bescheid weiß und die fragen immer beim Käufer nach.
 
solche Mails hab ich auch schon für eine Negative Bewertung bekommen und nix kam darauf, nur nicht Provozieren lassen.
Hast du denn schon ein Mail von Ebay zu dem Verkauf von Ebay bekommen? Er schrieb ja in der Anzeige das Ebay bescheid weiß und die fragen immer beim Käufer nach.

er hat bei ebay ein "Antrag auf Abbruch der Transaktion" und auf zurücknahme der bewertung gestellt
 
@Nicbic
@HäckMäc
@mcintyre

Das ist schön und gut (habe ich bisher auch nicht gewußt) - hat aber keine Rechtskräftigkeit (Gibt es ja auch schon lange bei Einsprüchen zu Bußgeldbescheiden).

Trotzdem musst du entweder auf der Wache antanzen oder es kommt eine Streife vorbei und nimmt die Anzeige noch einmal auf. Und erst dann, wenn die Polizei im zuge der Anzeige ermittelt hat, geht das an die Zuständige Staatsanwaltschaft. Und erst dort wird entschieden, ob ein Verfahren aufgenommen wird.
Die Polizei hält erst mal nur die bekannten Fakten fest und das war es auch schon.

Na ja und andererseits, öffnet ja eine Online-Anzeige dem Missbrauch und den Scherzkeksen Tür und Tor. Kann ja mehr oder weniger gefaket oder anonym sein.

Aus genau dem gleichen Grunde haben ja auch anonyme Anzeigen bei der Bundesagentur für Arbeit keinen Effekt mehr. Unangemeldete Überprüfung der Wohnverhältnisse auf grund solcher Anzeigen ist nicht mehr. Nur bei begründeten Verdacht. Und der ist nur gegeben, wenn jemand schriftlich anzeigt und dabei seine persönlichen daten offenlegt.
 
das wird immer besser!
das kam grad per mail!

"wenn sie nebenan wohnen würden würde ich noch ganz was anderes machen, sowas wie sie sollte eingesperrt werden oder finanziell ausbluten!

das 2. wird von mir jetzt gemacht, schadensersatz ist teuer und gerichtskosten auch, ich habe genau deswegen einen rechtsschutzversicherung für die ebay sachen, aber sie werden zahlen für diese dummheit!"

Ok - erst Verleumdung und jetzt bedroht er dich noch. Ich hätte gar keine Lust mich mit dem Kerl weiter herumzuschlagen (ok - doch, hätte ich, aber das wäre nich gut für meinen Blutdruck). Ich sag dazu nur "ab zum Anwalt" und Anzeige erstatten.
 
Das derjenige sich, mit jeder seiner weiteren Mail, an den TE, selbst, immer tiefer ins eigene Fleisch schneidet, ist ihm wohl nicht klar; aber stattdessen einfach Mal hanebüchene Anzeigen "online" stellen. :rolleyes:

Dieses online Anzeigen stellen können, stellt für mich, die moderne Ich-bin-geisteskrank-und-zeige-gerne-schnell-Mal-Leute-an-Option dar. Das öffnet doch u.a. jedem Rentner und sonstigen Menschen, die nichts zu tuen haben, außer ständig, wegen jedem ****, Andere anzeigen wollen, Tür und Tor; vor allem denen, die in der örtlichen Polizeidienststelle schon abgewimmelt werden, wenn sie nur gesichtet werden.

Letztendlich wird allerdings tatsächlich jeder Anzeigensteller noch einmal persönlich erscheinen müssen, denn er wird, mit seiner Unterschrift, diese bestätigen müssen.
Denn wo läge sonst die Beweiskraft? In der Abgabe einer Aussage, die, bis auf die womöglich gespeicherte IP-Adresse, nicht nachvollziehbar ist?
 
dann wirds Zeit, damit hat er sich dann ein Eigentor geschossen und seine Beschwerde ist vom Tisch.
Chancen hat er auch vor Gericht nicht, jedenfalls nicht solange Du dich nicht Provozieren läßt und alle Mails dort vorlegen kannst.

Alle mails sich gut gespeichert und zur sicherheit auch ausgedruckt!
ich werde gleich alles kopieren und mal an ebay schicken
binn gespannt ob ich eine atwort von denen bekomme!
 
Alles hübsch sammeln und selbst etwas aktiv werden. Die passenden Links für ebay habe ich ja eingestellt.

Ist eine Rechtsschutzversicherung vorhanden? langsam reicht es schon für einen Gang zum Anwalt. Da ist dann auch mehr drin, als der neue Speicherriegel.

btw. Auch Screenshots von den Bewertungen und den anderen Auktionen des Verkäufers können ganz hilfreich sein. Ich spreche aus Erfahrung.
Je mehr material vorhanden ist, um so besser. Irrelevantes kann man später immer noch aussortieren.
 
Rechtsschutzversicherung hab ich keine habe ich bis jetzt aus allem rausgehalten und brauchte noch nie eine!

ich warte mal die anzeige ab und werde dann alles bei der paulizei
vorlegen!
bei ebay binn ich es grad am melden!
 
mach einen Screenshot der bewertungen... passiert nicht selten das die mal verschwinden
 
Rechtsschutzversicherung hab ich keine habe ich bis jetzt aus allem rausgehalten und brauchte noch nie eine!

ich warte mal die anzeige ab und werde dann alles bei der paulizei
vorlegen!
bei ebay binn ich es grad am melden!

Rechtsschutz tut bei Internetproblemen meißt nix, da muß man schon was zusätzlich für dazu buchen.

Die Polizei amüsiert sich sicher auch schon über die Anzeige, wenn sie denn überhaupt bearbeitet wird.
 
@Nicbic
@HäckMäc
@mcintyre

Das ist schön und gut (habe ich bisher auch nicht gewußt) - hat aber keine Rechtskräftigkeit (Gibt es ja auch schon lange bei Einsprüchen zu Bußgeldbescheiden).

Trotzdem musst du entweder auf der Wache antanzen oder es kommt eine Streife vorbei und nimmt die Anzeige noch einmal auf. Und erst dann, wenn die Polizei im zuge der Anzeige ermittelt hat, geht das an die Zuständige Staatsanwaltschaft. Und erst dort wird entschieden, ob ein Verfahren aufgenommen wird.
Die Polizei hält erst mal nur die bekannten Fakten fest und das war es auch schon.

Na ja und andererseits, öffnet ja eine Online-Anzeige dem Missbrauch und den Scherzkeksen Tür und Tor. Kann ja mehr oder weniger gefaket oder anonym sein.

Aus genau dem gleichen Grunde haben ja auch anonyme Anzeigen bei der Bundesagentur für Arbeit keinen Effekt mehr. Unangemeldete Überprüfung der Wohnverhältnisse auf grund solcher Anzeigen ist nicht mehr. Nur bei begründeten Verdacht. Und der ist nur gegeben, wenn jemand schriftlich anzeigt und dabei seine persönlichen daten offenlegt.

Sorry, aber das ist leider immer noch falsch. Du musst nichts unterschreiben und es kommt auch kein Schutzmann vorbei. Woher nimmst Du Dein gefährliches Halbwissen?? :confused:
 
Zurück
Oben Unten