Anzeige wegen diebstahl und erpressung bei ebay!

Zeugen: ebay weiss auch davon

Wie geil ist das denn bitte?
Oh ha, da bekäme ich jetzt aber eine wahnsinns Angst :rotfl:

Ich würde mir da keine Gedanken zu machen - aber sowas von keine Gedanken...

Ich stelle mir das gerade bildlich vor... Ein POM lädt einen Herrn Ebay zur Zeugenvernehmung, weil der ja davon weiss...
 
Da mach dir mal keinen Kopf.
Unabhängig davon greift hier das Fernabsatzgesetz.
Wenn eine Bewertung bei eBay für einen Verkäufer schlecht ist, dann zuckt der ganz klar gewaltig. Weil er auch Dampf von eBay bekommt.
Also das muss ich an eBay mittlerweile loben; wer als Verkäufer über eBay mist baut, bekommt auch ganz schön Ärger. Vorbei auch die Zeiten, wo jemand günstige Artikel anbietet und über Versandkosten wieder abzockt (8 GB USB-Stick für sagenhafte 2,99€ + 16€ Versand).

Nicht du hast etwas zu verlieren, sondern der sein Geschäft. Und das weiss der.

Und diese Anzeige kannst du sowieso in die Tonne treten. Erstens von der Formulierung voll ein Eigentor und ANZEIGEN ONLINE GIBT ES NICHT!!!!!
Musst du zur Polizei und persönlich vor Ort aufgeben und unterschreiben. DAS IST BUNDESWEITES GESETZ.
 
@lastfrontier
Ah ja.
Dann ist der Link zur Schleswig-Holsteinischen Polizei nur ein Fake.

Und wenn Du schon so rumbrüllst, kannst Du dann mal das Gesetz zitieren?
Bundesgesetze gibt's hier: http://bundesrecht.juris.de/

Übrigens könnte es sein, dass Polizeirecht Landesrecht ist. Nicht wahr?
Jetzt fällt's Dir auch gerade wieder ein.
(Ausnahme Bundespolizei und Bundesgrenzschutz, aber auch das weißt Du ja.)
 
Es gibt auch kein "Fernabsatzgesetz" (mehr), sondern das ist im BGB übernommen worden…
 
angeblich handelt dieser privat
verkauft aber in mengen Apple Speicher!
dafür dürfte sich das finanzamt brennend interessieren. vielleicht damit freundlich mal winken, dann dürftest du morgen ein riesenpaket voller ram-riegel + zurückgezogene anzeige bekommen ;-)
 
Wurde überhaupt schon gesagt ob der Verkäufer hier gewerblich oder privat handelt?

Wenn der Verkäufer sagt, das durch schlechte Bewertungen sein Umsatz einbricht (bislang 100%), kann man wohl von Gewerbe ausgehen.

falls nicht bekomme ich eine schlechte bewertung in ebay, was meine erlöse stark einschränkt, da ich 100% positive bewertungen habe.
 
es wird immer lustiger!
jetzt habe ich so ein komentar in einer bewertung von ihm bekommen!

"Herstellergarantie gilt und Kulanz mache ich ja auch, trotzdem so ein A...!!
 
Unsinn. Ich habe selber bereits einen eBay-Hansel online bei der Polizei angezeigt. Dauert fünf Minuten und hatte die entsprechende Wirkung.

Das kann ich bestätigen.
Davon mal ganz abgesehen, hat der Verkäufer sich sehr weit aus dem Fenster gelehnt.

Ich würde mich mal ganz entspannt zurücklehnen und alle Fakten und Daten sammeln.
Dann hier mal längs hangeln: http://pages.ebay.de/help/buy/communicate.html

Und den Verkäufer auch gleich noch den Hinweis mit anfügen, das der Verkäufer möglicherweise gewerblich handelt.

Hier gibt es Hinweise: pages.ebay.de/help/sell/businessaccount

wie gesagt, sammeln sammeln sammeln und dann die Pompfe schon mal ganz langsam vorbereiten, die ich ihm in absehbarer Zeit übersemmeln kann.


Mir fallen da noch ganz ander Vorgehensweisen ein, die alle im Rahmen des Rechts liegen, wenn sich der gewerbliche Verkauf bestätigen lässt Aber das überlasse ich deiner eigenen Phantasie.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Was für ein Vollpfosten. Ich würd den jetzt knallhart vor die Wand fahren lassen. Du hast nichts großartig zu befürchten. Ein fehlerhafter RAM Riegel wurde geliefert und du hast den Verkäufer aufgefordert den mangel zu beheben - er hat keinen Anspruch auf irgendwelche zusätzlichen Zahlungen, damit er den Mangel behebt. Der Schluss, dass es sich um einen eigentlich gewerblichen Händler handelt, der versucht sich mit dem Hinweis auf "Privatauktion" aus möglichen Regressansprüchen herauszuwinden, ist eigentlich naheliegend, da lt. TE ja sehr viele Auktionen durch den Verkäufer gestartet wurden und sein Hinweis auf eine Schädigung des Geschäfts durch eine negative Bewertung krönt das ganze noch einmal. Ob der Verkäufer noch eine Steuerhinterziehung begeht oder einfach nur die Käufer "betuppen" will, kann hier nicht festgestellt werden.

Da der Verkäufer den Vorgang mit seiner Anzeige hat eskalieren lassen, würde ich mich zurücklehnen, meinem Anwalt des Vertrauens das ganze übergeben und dem Verkäufer einen Denkzettel verpassen. So viel Idiotie gehört bestraft.
 
Immer feste druff...
Nein, Scherz!

Irgendwie wird mir die Bucht immer unsympatischer..
 
im übrigen würde ich ebenfalls eine Anzeige erstatten - wegen Verleumdung.
 
im übrigen würde ich ebenfalls eine Anzeige erstatten - wegen Verleumdung.

das wird immer besser!
das kam grad per mail!

"wenn sie nebenan wohnen würden würde ich noch ganz was anderes machen, sowas wie sie sollte eingesperrt werden oder finanziell ausbluten!

das 2. wird von mir jetzt gemacht, schadensersatz ist teuer und gerichtskosten auch, ich habe genau deswegen einen rechtsschutzversicherung für die ebay sachen, aber sie werden zahlen für diese dummheit!"
 
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