Sonnenschein11
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Hallo @all,
ich habe da mal eine Frage, die bestimmt einige von euch ähnlich ausüben.
Ich habe einen Arbeitgeber und bin angestellt. Jetzt habe ich die Möglichkeit auf Provisionsbasis bei einem anderen Auftraggeber zusätzlich zuarbeiten. Aber eben nur bei einem Arbeitgeber/Auftraggeber und nicht für mehrere.
Die Einnahmen belaufen sich bei der Anstellung um die 50.000,-€, bei der Provisionsgeschichte wird es sich vermutlich um Einnahmen von um 40.000,-€ im Jahr handeln.
Jetzt meine Verwirrung. Der Gesetzgeber sagt, das man sich selbstständig machen muss und eine Rechnung stellen muss. Soweit kein Problem. Aber wie verhält es sich mit der Scheinselbstständigkeit?
ich habe da mal eine Frage, die bestimmt einige von euch ähnlich ausüben.
Ich habe einen Arbeitgeber und bin angestellt. Jetzt habe ich die Möglichkeit auf Provisionsbasis bei einem anderen Auftraggeber zusätzlich zuarbeiten. Aber eben nur bei einem Arbeitgeber/Auftraggeber und nicht für mehrere.
Die Einnahmen belaufen sich bei der Anstellung um die 50.000,-€, bei der Provisionsgeschichte wird es sich vermutlich um Einnahmen von um 40.000,-€ im Jahr handeln.
Jetzt meine Verwirrung. Der Gesetzgeber sagt, das man sich selbstständig machen muss und eine Rechnung stellen muss. Soweit kein Problem. Aber wie verhält es sich mit der Scheinselbstständigkeit?