Anstellung und einen Arbeitgeber über Selbstständigkeit

na ich sitze ja nicht nur vor dem Rechner und warte auf deine Fragen ;)
und mit Verlaub. Marie hatte hier die kompetenten Antworten gegeben :D
Genau das wollte ich von dir hören, viele nützliche Informationen nächste Woche beim FA und somit dann einen erfolgreichen Gewerbestart.;)

„Glück und Erfolg hat auf die Dauer nur der Tüchtige“:)
 
Mir gings nur um die KV, minimann.

Ich werd mich da auch mal versuchen zu erkundigen, weil mich das interessiert.
Nach deiner Darstellung könnte jemand als Putzfrau angestellt sein mit minimalem KV-Beitrag und nebenher hundertausende als Selbständiger Verdienen
und alles was KV betrifft wäre von der Putzfraugeschichte abgedeckt ? für nen Hunni im Monat ? Ich kann mir das nicht so richtig vorstellen,
deshalb meine Argumentation..

Sicher mag es so sein, wenn Du dein Einkommen zum Grossteil als AN beziehst und nebenher noch etwas dazu, wie z.B. als Musiker.
Stell es dir aber umgekehrt vor ?

Man wird sehen..

Die Frage ist absolut berechtigt, und hier steht die Antwort:

http://www.krankenversicherung-verg...versicherungspflicht-selbstaendig-angestellt/

Gerne geschehen :)
 
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Scheint nicht nur mir so gegangen sein, alles Doofe hier. :D Dein Beispiel ist aber von vornherein so lächerlich, dass es einfach nicht zu diesem Sachverhalt taugt, auch nicht als überspitzte Darstellung.

Mit doof ist das so ne Sache. Meinst du dein Post war so intelligent ? Und wem hier im Forum was wann gefällt ist ja so ne Sache des Moments,
da würd ich nicht viel drauf geben..

Also ein anderer Versuch, mal ohne Putzfrau, das war ja die gedankliche Hürde.

Stell Dir vor, ich verdiene als Selbstständiger sehr sehr gut, meine Freundin genauso.

Den Mindestlohn gibts ja noch nicht so lange.
Also hätte ich die Freundin für nichtmal nen Tausender im Monat angestellt, von mir aus als Bürofachkraft.
Ich kann also volle Kanne alles absetzen, nicht nur Gehalt und soziale Leistungen, Büro, Strom ,LIcht, extra Umbau für Damentoilette
spare dazu erheblich Steuern, vielleicht mach ich sogar Verlust aufgrund der Umbaukosten ;) und sie ist für fast umme abgesichert bez. KV.
und wir lachen uns eins, weils unterm Strich dermassen billiger wird.

Dass sie dafür keinen Tag bei mir im Büro hockte, sag ich um es deutlich zu machen, sollte natürlich klar sein.

ist es so schwer, anhand von dem mal einfach gewählten Stichwort Putzfrau :noplan: um solche Konstrukte mal anzudeuten, sich der
Vorstellung zu bemühen, dass solche Sachen durchaus möglich wären.

Offenbar schon.
Genauso das Argument von 2-3 Leuten Zustimmung zu bekommen zu haben als Massgabe und Bestätigung für das eigene Tun..

Tsss...Wieviele Beispiele, angefangen vom Forum bis in die Weltgeschichte willst Du haben um das zu bewerten...viele Fliegen können nicht irren als der Weisheit Schluss ?

Wobei ich durchaus einräume, dass mir manche womöglich gedanklich nicht folgen können oder konnten...
 
Danke.
Hab auch schon selbst anderweits inzwischen überflogen. So wie ichs verstanden hab ist massgeblich der Status der Hauptbeschäftigung, wo ist also vorrangig die Erwerbsquelle
zu verorten..

In der Gewerbeanmeldung, kannst du nebenberuflich oder hauptberuflich ankreuzen, wie du dein Gewerbe ausübst, das wiederum entscheidet den Versicherungsstatus. Die Einnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit haben ebenfalls Einfluss über die Entscheidung.
 
Ja, so langsam kristallisiert es sich heraus, eben wegen der Grenze von mehr oder weniger als 50 pc. der erwerblichen Tätigkeit.
Das wäre ja dann die eben der von mir erwartete Schranke, bez. des Putzfrauen-beispiels..:mad:
 
Mit doof ist das so ne Sache. Meinst du dein Post war so intelligent ? Und wem hier im Forum was wann gefällt ist ja so ne Sache des Moments,
da würd ich nicht viel drauf geben..

Also ein anderer Versuch, mal ohne Putzfrau, das war ja die gedankliche Hürde.

Stell Dir vor, ich verdiene als Selbstständiger sehr sehr gut, meine Freundin genauso.

Den Mindestlohn gibts ja noch nicht so lange.
Also hätte ich die Freundin für nichtmal nen Tausender im Monat angestellt, von mir aus als Bürofachkraft.
Ich kann also volle Kanne alles absetzen, nicht nur Gehalt und soziale Leistungen, Büro, Strom ,LIcht, extra Umbau für Damentoilette
spare dazu erheblich Steuern, vielleicht mach ich sogar Verlust aufgrund der Umbaukosten ;) und sie ist für fast umme abgesichert bez. KV.
und wir lachen uns eins, weils unterm Strich dermassen billiger wird.

Dass sie dafür keinen Tag bei mir im Büro hockte, sag ich um es deutlich zu machen, sollte natürlich klar sein.

ist es so schwer, anhand von dem mal einfach gewählten Stichwort Putzfrau :noplan: um solche Konstrukte mal anzudeuten, sich der
Vorstellung zu bemühen, dass solche Sachen durchaus möglich wären.

Offenbar schon.
Genauso das Argument von 2-3 Leuten Zustimmung zu bekommen zu haben als Massgabe und Bestätigung für das eigene Tun..

Tsss...Wieviele Beispiele, angefangen vom Forum bis in die Weltgeschichte willst Du haben um das zu bewerten...viele Fliegen können nicht irren als der Weisheit Schluss ?

Wobei ich durchaus einräume, dass mir manche womöglich gedanklich nicht folgen können oder konnten...
Natürlich gibt es Leute mit vielen guten Ideen wie ein Sozialsystem umgangen, bzw. ausgehebelt werden kann, und es gibt sicher auch eine "ordentliche" Grauzone dafür, siehe z. B. Familienclans, trotzdem finde ich das Beispiel mit der Putzfrau zum Piepen. :)
 
Umme Ecke ist so ein Shisha Laden, dessen Besitzer, so um die 22 Jahre, mit dem Porsche durch die Gegend röhrt. Sicher hat der seine Steuererklärung für 2017 schon abgegeben. :jaja:
Will hier nix verschreien, sonst taucht Herr Spoege noch hier auf. :eek:
 
Natürlich gibt es Leute mit vielen guten Ideen wie ein Sozialsystem umgangen, bzw. ausgehebelt werden kann, und es gibt sicher auch eine "ordentliche" Grauzone dafür, siehe z. B. Familienclans, trotzdem finde ich das Beispiel mit der Putzfrau zum Piepen. :)


Es ist schön einerseits, dass es wenig braucht dass du dich freust, andererseits gibt es weniger Grund zur Freude, weil du einfachere Überspitzungen
als Stilmittel zur Verdeutlichung nicht in der Lage warst zu erkennen und Dir dazu nichts anders einfiel als diese ohne nachzufragen lächerlich zu machen.
Daran hattest Du sogar ein sehr grosse Freude.

Offenbar hast du noch immer nicht verstanden, das die "Putzfrau" einen reinen Platzhalter spielte, um einen bis dato ungeklärten Sachverhalt zu verdeutlichen.
Wenn es Dir also ein Vergnügen bereitet, nicht verstandenes lächerlich zu machen, dann ist das halt so.

Ich bin halt nicht so einfach gestrickt, ernstgemeinte Posts, zugegeben mit etwas zus. Denkaufwand mal für das kurze Amüsement in die Pfanne zu hauen und den Mitposter
gleich mit dazu als lächerlich darzustellen.

Sollte aber jede/r, mit einigermassen Urteilsvermögen inzwischen selber wissen.
 
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Umme Ecke ist so ein Shisha Laden, dessen Besitzer, so um die 22 Jahre, mit dem Porsche durch die Gegend röhrt. Sicher hat der seine Steuererklärung für 2017 schon abgegeben. :jaja:
Will hier nix verschreien, sonst taucht Herr Spoege noch hier auf. :eek:
Mit der Tiefenprüfung habe ich nicht dein Beitrag gemeint, sondern den du zitiert hast.;)
 
Die Frage ist absolut berechtigt, und hier steht die Antwort:

http://www.krankenversicherung-verg...versicherungspflicht-selbstaendig-angestellt/

Gerne geschehen :)

Da stehen aber ganz schön viele "wenn" im Text. Also auch recht schwammig und biegbar. Und vieles ist nicht überprüfbar, bis auf den Gewinn / Verdienst. Und wie es da geschrieben steht ist es totaler Blödsinn.

Dies bedeutet, dass Sie als nebenberuflich Selbständiger eine freiwillig gesetzliche Versicherung abschließen oder Mitglied einer privaten Krankenversicherung werden müssen. Das gilt selbst dann, wenn Sie als Angestellter, mit einer Arbeitszeit von 40 Stunden in der Woche, beispielsweise 1800EUR Netto verdienen und mit Ihrer nebenberuflichen Selbständigkeit aber 2500EUR einnehmen – unabhängig davon, ob Sie Ihren Nebenberuf nur in den Abendstunden oder am Wochenende ausüben.

Orientieren Sie sich in Ihrer Krankenversicherungspflicht immer an Ihrem Verdienst, vor allem dann, wenn Sie im Nebenberuf mehr verdienen als im Hauptberuf. Ob nun der Hauptberuf selbständig ausgeübt wird oder der Nebenberuf, ist unerheblich. Wenn Sie Ihre Krankenversicherungspflicht an das höhere Einkommen koppeln, machen Sie nichts verkehrt.

Ich kann ja auch z.B. mit Kryptowährung mal eben locker 200.000 € einnehmen im Monat. Und danach die KV zu ermitteln wäre totaler Unsinn. Und wenn man im Impressum den Betreiber liest, geb ich da dann auch nicht mehr viel auf die Infos auf der Webseite.

Quelle: http://www.krankenversicherung-verg...versicherungspflicht-selbstaendig-angestellt/
 
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Umme Ecke ist so ein Shisha Laden, dessen Besitzer, so um die 22 Jahre, mit dem Porsche durch die Gegend röhrt. Sicher hat der seine Steuererklärung für 2017 schon abgegeben. :jaja:
Will hier nix verschreien, sonst taucht Herr Spoege noch hier auf. :eek:
Davon abgesehen kann sich der Shisha Ladenbesitzer ja noch so einige Dinge einfallen lassen, mit einer Fristverlängerung zur Abgabe seiner Steuererklärung 2017 ;)
 
Diese Woche werde ich nochmal zum FA und erfragen, ob alles so i.o. ist, dann zum Rathaus Gewerbe anmelden.
Wir wissen ja auch bisher nicht, was du überhaupt so arbeitest.
Informiere dich selbst vorher darüber, ob du a) überhaupt ein Gewerbe anmelden musst und b) da nicht evtl. sogar noch irgendein "Handelskammer-Ding" mit dran hängt usw.
Die Tiefenprüfung durchs Finanzamt, bringt dann die Erleuchtung :D
Kann, muss aber nicht unbedingt.
Ich musste damals meiner Zuständigen auf'm Amt erstmal erklären, daß ich Freiberuflicher Grafik-Designer sein will und bin –
und daher kein Gewerbe anmelden muss bzw. bräuchte.
Zuerst sah sie das nämlich anders.
 
Wir wissen ja auch bisher nicht, was du überhaupt so arbeitest.
Die Anstellung ist Büro/Verwaltung, bei der Privisionsgeschichte bei meinem alten Arbeitgeber. Bei dem alten Arbeitgeber bin ich mehr für den EDV Support dann zuständig und wenn Fragen nicht gelöst werden können.
 
Kann, muss aber nicht unbedingt.
Ich musste damals meiner Zuständigen auf'm Amt erstmal erklären, daß ich Freiberuflicher Grafik-Designer sein will und bin –
und daher kein Gewerbe anmelden muss bzw. bräuchte.
Zuerst sah sie das nämlich anders.

Das war eher ironisch gemeint, bezogen auf dem 22 jährigen Porschefahrer dem der Shashi Laden gehört.
Eine Tiefenprüfung, wird von Finanzamt durchgeführt meistens bei Verdacht wenn zu wenig Geld ans Finanzamt abgeführt wurde und dass Finanzamt glaubt, hier ist noch mehr zu holen.
 
Die Anstellung ist Büro/Verwaltung, bei der Privisionsgeschichte bei meinem alten Arbeitgeber. Bei dem alten Arbeitgeber bin ich mehr für den EDV Support dann zuständig und wenn Fragen nicht gelöst werden können.
Ah, ok – das ist dann nicht den "Freien Berufen" zuordbar und daher eher ein Gerwerbe.
Bzw. kannst du auch erstmal konkret ausloten beim evtl. zukünftigen Nebentätigskeits-AG, ob du jährlich definitiv über 17.500,- kommen würdest.
Falls nein, dann Rechnungen ohne UmSt und ggf. auch ohne Gewerbe > Fiskus da aber fragen und darauf hinweisen etc.…
(persönlich kenne ich mich beser bei den "Freien Berufen" aus, als bei Gewerbe.)
Falls ja, dann Rechnungen mit UmSt und Gewerbe anmelden > Fiskus fragen und das "übliche Spiel" mitmachen…

Grundlegend kannst du aber erstmal eine vorläufige Steuernummer beantragen, sofern nicht schon vorhanden – ist ja mittlerweile diese "Steuer-ID-Geschichte".
Bzw. bekämst du so auch gleich die direkte Finanzamt-Ansprechperson.
 
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