Anstellung und einen Arbeitgeber über Selbstständigkeit

Sonnenschein11

Sonnenschein11

Aktives Mitglied
Thread Starter
Dabei seit
01.06.2014
Beiträge
1.209
Reaktionspunkte
1.572
Hallo @all,

ich habe da mal eine Frage, die bestimmt einige von euch ähnlich ausüben.

Ich habe einen Arbeitgeber und bin angestellt. Jetzt habe ich die Möglichkeit auf Provisionsbasis bei einem anderen Auftraggeber zusätzlich zuarbeiten. Aber eben nur bei einem Arbeitgeber/Auftraggeber und nicht für mehrere.

Die Einnahmen belaufen sich bei der Anstellung um die 50.000,-€, bei der Provisionsgeschichte wird es sich vermutlich um Einnahmen von um 40.000,-€ im Jahr handeln.

Jetzt meine Verwirrung. Der Gesetzgeber sagt, das man sich selbstständig machen muss und eine Rechnung stellen muss. Soweit kein Problem. Aber wie verhält es sich mit der Scheinselbstständigkeit?
 
Scheinselbstständigkeit

Die Scheinselbständigkeit hat Einfluss auf die gesetzliche Rentenversicherung.
Sobald du nur ein Auftraggeber hast, giltst du als Scheinselbständig, da kann man aber was machen.
Kannst mir ja mal eine PN senden.
 
...wenn Du in der neuen Tätigkeit SELBER Deine Sozialbeiträge abführst, sollte das Thema "Scheinselbständigkeit" für Dich kein Thema sein... ...dann müsste man natürlich fragen, was erhoffst Du Dir von 10.000,- Euro weniger "Einkommen", welches dann noch ZUSÄTZLICH durch Deine Sozialabgaben reduziert wird?

@Ralle: AFAIK ist "nur ein Auftraggeber" nicht das große Problem, sondern wenn der Selbständige keine Sozialabgaben leistet, oder?
 
Etwas vereinfacht gesagt liegt eine Scheinselbstständigkeit immer dann vor, wenn ein Selbstständiger auf eine Art und Weise beschäftigt wird, die eigentlich für ein Angestelltenverhältnis spricht. Für den Arbeitgeber macht eine derartige Ausgestaltung durchaus Sinn, denn er vermeidet die Pflicht zur Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen, der Arbeitnehmer erhält dafür in der Regel einen höheren Nettolohn. Langfristig kann die Scheinselbstständigkeit jedoch zu erheblichen Bußgeldern und Nachzahlungspflichten führen. Auch die soziale Absicherung der Scheinselbstständigen ist nicht gewährleistet.
 
...wenn Du in der neuen Tätigkeit SELBER Deine Sozialbeiträge abführst, sollte das Thema "Scheinselbständigkeit" für Dich kein Thema sein... ...dann müsste man natürlich fragen, was erhoffst Du Dir von 10.000,- Euro weniger "Einkommen", welches dann noch ZUSÄTZLICH durch Deine Sozialabgaben reduziert wird?

@Ralle: AFAIK ist "nur ein Auftraggeber" nicht das große Problem, sondern wenn der Selbständige keine Sozialabgaben leistet, oder?

Ja, was die Sozialabgaben angeht.
 
Etwas vereinfacht gesagt liegt eine Scheinselbstständigkeit immer dann vor, wenn ein Selbstständiger auf eine Art und Weise beschäftigt wird, die eigentlich für ein Angestelltenverhältnis spricht. Für den Arbeitgeber macht eine derartige Ausgestaltung durchaus Sinn, denn er vermeidet die Pflicht zur Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen, der Arbeitnehmer erhält dafür in der Regel einen höheren Nettolohn. Langfristig kann die Scheinselbstständigkeit jedoch zu erheblichen Bußgeldern und Nachzahlungspflichten führen. Auch die soziale Absicherung der Scheinselbstständigen ist nicht gewährleistet.

Nicht zu vergessen das es der Gesellschaft schadet !
 
Nicht zu vergessen das es der Gesellschaft schadet !
Wenn er sich dazu entscheidet, interessiert ihm das weniger. Im übrigen wäre er da nicht der einzige, ich kenne einige die das machen, man spart Sozialabgaben.
 
Wenn er sich dazu entscheidet, interessiert ihm das weniger.

Stimmt, aber da das immer mehr so machen führt es dazu das die Sozialsysteme Probleme bekommen und sie selbst dann wieder Probleme bekommen :)
 
Ja, was die Sozialabgaben angeht.

Nicht nur das.

@Ralle: AFAIK ist "nur ein Auftraggeber" nicht das große Problem, sondern wenn der Selbständige keine Sozialabgaben leistet, oder?

Es geht, wenn nicht sogar vorwiegend darum, dass der einzige Auftraggeber ja die Sozialabgaben meidet, oder Kranktage und im Falle einer Prüfung wird
der eher härter getroffen. Der Selbstständige muss ja sowieso KV oder LV selbst tragen.
 
...das Thema ist natürlich auch RV - welches sich viele "selbständige" sparen oder nicht zahlen können...
 
Nicht nur das.



Es geht, wenn nicht sogar vorwiegend darum, dass der einzige Auftraggeber ja die Sozialabgaben meidet, oder Kranktage und im Falle einer Prüfung wird
der eher härter getroffen. Der Selbstständige muss ja sowieso KV oder LV selbst tragen.

Die Fakten sind kar, wir kennen die Zusammenhänge in seinem Fall nicht.
 
Das ist sicher richtig. oder zumindest teilweise Beitragsjahre fehlen.
Allerdings ist es ein Teil der Realität, dass dies viele gerne machen würden oder per LV machen und im Krankheitsfalle ist das Geld ev. schnell verbraucht.

Angesetzt war die Idee aber als Ausgliederungsbremse, dass nicht der Auftraggeber schön um soziales rumkommt und Mitarbeiter in die Selbstständigkeit drängt.

Ps.: Wenn man nicht mehr als 75-80 % für einen arbeitet wird man i. d.R
in Ruhe gelassen.
 
Ja, Ralle, er will ja offenbar sowohl, als auch..oder irre ich mich da ?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Ralle2007
Sorry, ich habs immer noch nicht begriffen
(liegt wahrscheinlich an mir....)
Wenn er sich selbständig macht verdient er 10.000 Euro weniger ?
 
...so hat er es geschrieben...

EDIT: Sorry, wohl #1 falsch gelesen. Die 40 kEuro sind zusätzlich, oder?
 
Zuletzt bearbeitet:
...und wenn er für das "weniger" an Gehalt arbeitet und keine Sozialbeiträge abführt bekommt er später auch keine Rentenzahlung ?!!
 
Bei Kombi kann ich dann wenig zu sagen..

Habs schon erlebt, dass derjenige der 3-4 Jahre Vollgas fuhr, also 230 St. jeden Monat + Kilometer, dann Frau angestellt, neuen VW Bus usw.
er bekam Probleme deswegen, die kleineren Fische von Kollegen als Freelancer dagegen nicht.
 
Nein er hat geschrieben zusätzlich. Angestellt bleiben und für anderen AG auf Provision.
Muss er übrigens mit seinem AG wo er angestellt ist abklären..
 
Zurück
Oben Unten