es geht bei der Vorratsdatenspeicherung um die Dauer, wie lange ein ISP die Verbindungsdaten aufheben muss aus denen hervorgeht, welcher Anschluss welche IP Adresse (aus einem dynamischen pool von IP Adressen die dem ISP zugeordnet sind) benutzt hat. Nur mit dieser Information laesst sich aus einer IP Adresse auf einen Telefonanschluss schliessen.
Das ist korrekt, hat aber rein gar nichts mit dem zu tun was ich geschrieben habe.
(und, ganz abgesehen davon, mal direkt bezogen auf die Vorratsdatenspeicherung: welches Mittel hätte ich als Normalbürger, mit 100%iger Sicherheit zu wissen daß die einmal erhobenen Daten wirklich nach einer bestimmten Zeit
unwiederbringlich gelöscht sind, und nicht in irgendwelchen Backups schlummern bis einer auf die Idee kommt sie dort rauszufischen? Bin ich auf den Goodwill der zur Speicherung verpflichteten Firmen angewiesen? Da ist es mir doch lieber, die Daten werden erst gar nicht gespeichert. Garantiert mir der Staat, der diese Datenspeicherung vorschreiben will, die Sicherheit meiner Daten? Er kann ja nicht einmal dafür sorgen, daß die Adressen seiner eigenen Mitarbeiter sicher sind.)
Wenn wir mal die Schweizer Konten von Bundesbuergern anschauen, dann sind die Stammdaten die Namen der Kontoinhaber und die Kontostaende die Bewegungsdaten. Nur mit Hilfe der Verknuepfung von Stammdaten und Bewegungsdaten kann ich einen Kontostand einem Namen zuordnen.
korrekt. Aber: Ist die Information, daß Herr X bei der Bank Y auf den Z-Inseln ein Konto hat, nicht auch dann für manche Stellen interessant, wenn man an den Kontostand nicht herankommt?
Ich brauche also sowohl als auch um mit den Daten ueberhautp etwas anfangen zu koennen.
nein, das ist nicht korrekt.
Welche Bewegungsdaten bräuchte ich, um etwas mit den Polizisten-Adressen anzufangen, um die es hier geht?
Das selbe trifft auch auf Strafverfolgungsbehoerden zu, die von einem ISP wissen wollen welcher Anschluss eine bestimmte IP (z.B. eine die Kinderpronos runterlaed) gehabt hat. Ohne die Stammdaten koennte man aus den Bewegungsdaten keinerlei Rueckschluesse ziehen.
das kommt auf die Art der "Rückschlüsse" an, zum Bespiel sind statistische Schlüsse möglich, die man für politische Zwecke "gebrauchen" kann. Wenn im Monat zehntausendemal eine - nur als Beispiel - rechtsradikale Seite aufgerufen wird, kann man daraus politische Forderungen ableiten; dabei braucht man nur Bewegungsdaten und keine Verknüpfung. Vielleicht würde die Verknüpfung sogar das Argument zerstören - dann nämlich, wenn die Seitenaufrufe von einigen wenigen Leuten erfolgen.
Natürlich kann man aber
nur mit Bewegungsdaten nur relativ wenig anfangen - aber
nur mit Stammdaten eben schon relativ viel.