Hausbesetzer
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Dadurch würdest Du jeden, der ein Internetfähiges Gerät besitzt und keine entsprechende Software installiert hast, kriminalisieren.Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass es sogenannte Verkehrssicherungspflichten gibt und dass der Verkehrspflichtige die Maßnahmen zu treffen hat, die im Rahmen des wirtschaftlichen Zumutbaren geeignet sind, Gefahren von anderen abzuwehren (BGH NJW 2002, S. 1263). Überträgt man das auf unsere Frage, muss man wohl durchaus davon ausgehen, dass die Verkehrssicherungspflicht bestehen kann entsprechende Maßnahmen zu treffen, zumal der Versender durch die Einrichtung und regelmäßiges Aktualisieren von Virenschutzprogrammen weitgehendst sicherstellen kann, dass seine E-Mails virenfrei sind. Das kostet noch nicht einmal viel. Für Privatpersonen wird dies bereits für wenige EURO im Monat angeboten.
Das hätte die Anti-Viren-Industrie gern aber das ist leider völlig realitätsfern