mj
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Ich hätte da mal eine Frage zum Thema Bank: meine Frau hat heute ein Schreiben von unserer Bank bekommen, bei der wir ein gemeinsames Konto haben auf das unsere Gehälter eingehen. Dieses Schreiben nennt sich "Aktualisierung Ihrer persönlichen Daten" und fordert meine Frau auf, das beigefügte Formular auszufüllen da die Bank im Rahmen des Geldwäschegesetzes gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 GwG in regelmäßigen Abständen dazu verpflichtet seien, die Aktualität der vorliegenden Kundeninformationen zu überprüfen.
Soweit so gut, nur fragt das beigefügte Formular unter anderem drei Dinge ab, die meiner persönlichen Ansicht nach die Bank nichts zu interessieren haben. Neben Namen, Famlienstand, Staatsangehörigkeit, Adresse und Kontaktinformationen wollen die auch noch wissen:
Tätigkeit
Branche
Jahreseinkommen
Das ist jetzt zwar kein Geheimnis, ist nicht so als wäre meine Frau Doppelagentin bei KGB & MI6, aber irgendwie sagt mir mein Gefühl, dass die Bank das eigentlich nichts zu interessieren hat. Wir haben eben bei der Bank angerufen, leider konnte uns die Hotline nur mitteilen, dass a) die Bank dazu verpflichtet sei diese Informationen einzuholen und b) uns die Dame an der Hotline nicht sagen kann was genau passiert wenn wir diese Angaben verweigern. Es könne durchaus dazu führen, dass das Konto gesperrt oder zwangsaufgelöst würde.
Irgendwie geht dieses Verhalten meinem persönlichen Empfinden gegen den Strich und aus dem Gesetzestext des GwG werde ich nicht schlau. Das Konto haben wir bei dieser Bank seit Mai 2008 und es ist das erste Mal, dass diese Bitte nach Aktualisierung der persönlichen Daten uns erreicht. Auch wird explizit meine Frau abgefragt, von mir wollen sie nichts wissen, was uns ebenfalls etwas seltsam vorkommt. Sie ist diejenige mit ausländisch klingendem Namen und hatte zum Zeitpunkt der Kontoeröffnung auch noch die bulgarische Staatsangehörigkeit. Der Verdacht ist durchaus da, dass hier explizit Ausländer abgefragt werden sollen.
Kann mir vielleicht jemand helfen was es mit dieser Aktualisierung nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 GwG auf sich hat und ob wir tatsächlich verpflichtet sind der Bank gegenüber diese drei Angaben zu machen?
Soweit so gut, nur fragt das beigefügte Formular unter anderem drei Dinge ab, die meiner persönlichen Ansicht nach die Bank nichts zu interessieren haben. Neben Namen, Famlienstand, Staatsangehörigkeit, Adresse und Kontaktinformationen wollen die auch noch wissen:
Tätigkeit
Branche
Jahreseinkommen
Das ist jetzt zwar kein Geheimnis, ist nicht so als wäre meine Frau Doppelagentin bei KGB & MI6, aber irgendwie sagt mir mein Gefühl, dass die Bank das eigentlich nichts zu interessieren hat. Wir haben eben bei der Bank angerufen, leider konnte uns die Hotline nur mitteilen, dass a) die Bank dazu verpflichtet sei diese Informationen einzuholen und b) uns die Dame an der Hotline nicht sagen kann was genau passiert wenn wir diese Angaben verweigern. Es könne durchaus dazu führen, dass das Konto gesperrt oder zwangsaufgelöst würde.
Irgendwie geht dieses Verhalten meinem persönlichen Empfinden gegen den Strich und aus dem Gesetzestext des GwG werde ich nicht schlau. Das Konto haben wir bei dieser Bank seit Mai 2008 und es ist das erste Mal, dass diese Bitte nach Aktualisierung der persönlichen Daten uns erreicht. Auch wird explizit meine Frau abgefragt, von mir wollen sie nichts wissen, was uns ebenfalls etwas seltsam vorkommt. Sie ist diejenige mit ausländisch klingendem Namen und hatte zum Zeitpunkt der Kontoeröffnung auch noch die bulgarische Staatsangehörigkeit. Der Verdacht ist durchaus da, dass hier explizit Ausländer abgefragt werden sollen.
Kann mir vielleicht jemand helfen was es mit dieser Aktualisierung nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 GwG auf sich hat und ob wir tatsächlich verpflichtet sind der Bank gegenüber diese drei Angaben zu machen?