Aktualisierung der Kundendaten nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 GwG

mj

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Ich hätte da mal eine Frage zum Thema Bank: meine Frau hat heute ein Schreiben von unserer Bank bekommen, bei der wir ein gemeinsames Konto haben auf das unsere Gehälter eingehen. Dieses Schreiben nennt sich "Aktualisierung Ihrer persönlichen Daten" und fordert meine Frau auf, das beigefügte Formular auszufüllen da die Bank im Rahmen des Geldwäschegesetzes gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 GwG in regelmäßigen Abständen dazu verpflichtet seien, die Aktualität der vorliegenden Kundeninformationen zu überprüfen.

Soweit so gut, nur fragt das beigefügte Formular unter anderem drei Dinge ab, die meiner persönlichen Ansicht nach die Bank nichts zu interessieren haben. Neben Namen, Famlienstand, Staatsangehörigkeit, Adresse und Kontaktinformationen wollen die auch noch wissen:

Tätigkeit
Branche
Jahreseinkommen

Das ist jetzt zwar kein Geheimnis, ist nicht so als wäre meine Frau Doppelagentin bei KGB & MI6, aber irgendwie sagt mir mein Gefühl, dass die Bank das eigentlich nichts zu interessieren hat. Wir haben eben bei der Bank angerufen, leider konnte uns die Hotline nur mitteilen, dass a) die Bank dazu verpflichtet sei diese Informationen einzuholen und b) uns die Dame an der Hotline nicht sagen kann was genau passiert wenn wir diese Angaben verweigern. Es könne durchaus dazu führen, dass das Konto gesperrt oder zwangsaufgelöst würde.

Irgendwie geht dieses Verhalten meinem persönlichen Empfinden gegen den Strich und aus dem Gesetzestext des GwG werde ich nicht schlau. Das Konto haben wir bei dieser Bank seit Mai 2008 und es ist das erste Mal, dass diese Bitte nach Aktualisierung der persönlichen Daten uns erreicht. Auch wird explizit meine Frau abgefragt, von mir wollen sie nichts wissen, was uns ebenfalls etwas seltsam vorkommt. Sie ist diejenige mit ausländisch klingendem Namen und hatte zum Zeitpunkt der Kontoeröffnung auch noch die bulgarische Staatsangehörigkeit. Der Verdacht ist durchaus da, dass hier explizit Ausländer abgefragt werden sollen.

Kann mir vielleicht jemand helfen was es mit dieser Aktualisierung nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 GwG auf sich hat und ob wir tatsächlich verpflichtet sind der Bank gegenüber diese drei Angaben zu machen?
 
Müssen die Angaben evtl. nur für juristische Personen gemacht werden?
 
So ein Schreiben habe ich in über 30 Jahren noch nie bekommen.

da die Bank im Rahmen des Geldwäschegesetzes gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 GwG in regelmäßigen Abständen dazu verpflichtet seien, die Aktualität der vorliegenden Kundeninformationen zu überprüfen.

Die Verpflichtung zu einer derartig pauschalen "Aktualisierung der persönlichen Daten" in der Art der Bank kann ich aus dem Gesetzestext nicht erkennen, zumal das ja nur für die in Absatz 2 genannten Fälle gilt.
 
So ein Schreiben habe ich in über 30 Jahren noch nie bekommen.

solche Unverschämtheiten passieren, kenne ich auch.
Ich habe den Schrieb weg geworfen und meinen Bankberater angerufen, danach war Ruhe.
 
Hintergrund für solche Abfragen ist mW unter anderem eine EU-Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche. (u.a. Know your Customer) Kleinkunden sind zwar hier nicht generell betroffen - können aber unter Umständen - auch nach Zufallsprinzip oder anderen Risikofaktoren (bsp. Osteuropa) - gecheckt werden. Manche Institute sind auch bei Kleinkunden rigoros.
Fazit: Entweder Rumpelstilzchen machen und das Risiko eingehen, rausgeschmissen zu werden (ist nicht unwahrscheinlich, wenn man nur ein Standardkunde ist) oder sich beugen oder eine andere Bank suchen...

Kann mir vielleicht jemand helfen was es mit dieser Aktualisierung nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 GwG auf sich hat und ob wir tatsächlich verpflichtet sind der Bank gegenüber diese drei Angaben zu machen?

Man ist erstmal zu gar nichts verpflichtet. Allerdings ist das Kreditinstitut auch nicht verpflichtet die Geschäftsverbindung aufrecht zu halten, wenn man zum Ergebnis kommt, dass das Vertrauensverhältnis gestört ist.
 
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Erstmal vielen Dank euch. Ich hab so ein Schreiben auch noch nie gesehen weshalb ich auch entsprechend verwirrt war was zum Geier das soll. Ich will zwar die Bank nicht wechseln und auch einen Rausschmiss will ich vermeiden aber ich fürchte dass es darauf rauslaufen würde wenn wir uns querstellen. Die Bank beruft sich ja darauf, dass sie angeblich dazu verpflichtet sei dies zu tun (zumindest laut Aussage der Hotline, was ich aber einfach nicht glauben kann und will) und besteht auf Einhaltung der gesetzten Frist da dies bereits die Erinnerung war - den originalen Schrieb vom 14.10. der per E-Mail kam haben wir gelöscht und ignoriert ;)
 
Erstmal vielen Dank euch. Ich hab so ein Schreiben auch noch nie gesehen weshalb ich auch entsprechend verwirrt war was zum Geier das soll. Ich will zwar die Bank nicht wechseln und auch einen Rausschmiss will ich vermeiden aber ich fürchte dass es darauf rauslaufen würde wenn wir uns querstellen. Die Bank beruft sich ja darauf, dass sie angeblich dazu verpflichtet sei dies zu tun (zumindest laut Aussage der Hotline, was ich aber einfach nicht glauben kann und will) und besteht auf Einhaltung der gesetzten Frist da dies bereits die Erinnerung war - den originalen Schrieb vom 14.10. der per E-Mail kam haben wir gelöscht und ignoriert ;)
Der Umstand, dass der "... originale Schrieb ..." per E-Mail kam, würde mich extrem stutzig machen. Solch wichtige Dinge bekommt man doch von vorn herein per Briefpost. Jedenfalls kenne ich keine (seriöse) Bank die da anders verfahren würde. Hast Du anstelle bei einer Hotline schon einmal bei der Bank selbst angerufen? Falls nein, dann würde ich das unbedingt tun. Oder besser noch persönlich vorbeigehen.

RookieMac
 
Per E-Mail löscht man sowas prinzipiell !

Sollte letztens meine Zugangsdaten zum Apple-Account aktualisieren - sowas löscht man und ignoriert das.
Im Falle der Bank würde ich dort mal anrufen aber nichts per internet machen.
 
Vorbeigehen geht leider nicht, ist keine Filialbank. Und Hotline bezog sich auf die einzig vorhandene Telefonnummer der Bank, woanders kann ich da gar nicht anrufen.

Der Hinweis auf Absatz 2 hat mich ein wenig stutzig gemacht. Da wir definitiv keine Transaktion von mehr als 15.000€ vorgenommen haben, scheint bei der Bank tatsächlich der Verdacht zu bestehen, dass meine Frau in illegale Geschäfte verwickelt ist. Anders kann ich mir das nicht erklären warum sie mit Nachdruck aufgefordert wird Informationen preiszugeben, die die Bank nicht zu interessieren haben.

Das dem so ist habe ich jetzt auch im Gesetz gefunden - § 4 Abs. 3 GwG:

3) Zur Feststellung der Identität des Vertragspartners hat der Verpflichtete folgende Angaben zu erheben:
1.
bei einer natürlichen Person: Name, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Anschrift

Ich denke wir werden genau diese Abgaben machen und die restlichen Felder einfach leer lassen.
 
schreibe dort doch einfach, irgend was hin. als wegzulassen. Schreibe irgend eine Boutique auf wo sie arbeitet. oder Metzgerei. Verdienst sehen die doch eh was sie verdient da das Geld doch dort drauf fliesst?


Was sind da noch für fragen? welche Bank ist es denn? Gehe lieber zu einer Traditionsreichen Bank wie UBS oder Deutsche Bank
 
Deutsche Bank <3
 
Also wie du schrubst hatte deiner Frau bei der Kontoeröffnung noch die bulgarische Staatsbürgerschaft, jetzt hat sie eine andere? Na dann sollte sie das doch mal aktualisieren oder nicht? Ansonsten hätte ich bei der Bank angerufen und gesagt, dass alles beim Alten geblieben ist.
 
Ja, hatte sie. Hat sie allerdings immer noch, die Deutsche ist nur hinzugekommen so dass sie jetzt beide hat. Somit ist das aus Sicht der Bank an sich irrelevant, die Angabe ist ja weiterhin nicht falsch. Angerufen hat sie ja schon und auch bestätigt, dass sich nichts geändert hat, aber die bestehen darauf das ganze schriftlich zu bekommen.
 
Das dem so ist habe ich jetzt auch im Gesetz gefunden - § 4 Abs. 3 GwG:

3) Zur Feststellung der Identität des Vertragspartners hat der Verpflichtete folgende Angaben zu erheben:
1. bei einer natürlichen Person: Name, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Anschrift

Ich denke wir werden genau diese Abgaben machen und die restlichen Felder einfach leer lassen.

Was spricht dagegen, genau diesen Paragraphen auszudrucken, und zusammen mit den entsprechenden Angaben an die Bank zu schicken? Dazu ein Bitte, daß die Bank die gesetzlichen Grundlagen nennen soll, die besagen daß sie auch die anderen Daten erheben müssen.
 
Was spricht dagegen, genau diesen Paragraphen auszudrucken, und zusammen mit den entsprechenden Angaben an die Bank zu schicken? Dazu ein Bitte, daß die Bank die gesetzlichen Grundlagen nennen soll, die besagen daß sie auch die anderen Daten erheben müssen.
Dagegen spricht, dass man es sich eventuell mit der Bank verscherzt.
Wenn zu meiner Banksterzeit ein Kunde so gekommen wäre (und es ein Standardkunde ist) dann hätte ich ihn über sein Recht informiert, dass er nicht gezwungen ist eine vertrauensvolle Geschäftsverbindung aufrechtzuhalten und er auch Konten bei anderen Instituten führen darf :hehehe:
 
Erstmal vielen Dank euch. Ich hab so ein Schreiben auch noch nie gesehen weshalb ich auch entsprechend verwirrt war was zum Geier das soll. Ich will zwar die Bank nicht wechseln und auch einen Rausschmiss will ich vermeiden aber ich fürchte dass es darauf rauslaufen würde wenn wir uns querstellen. Die Bank beruft sich ja darauf, dass sie angeblich dazu verpflichtet sei dies zu tun (zumindest laut Aussage der Hotline, was ich aber einfach nicht glauben kann und will) und besteht auf Einhaltung der gesetzten Frist da dies bereits die Erinnerung war - den originalen Schrieb vom 14.10. der per E-Mail kam haben wir gelöscht und ignoriert ;)
Meine Meinung als Bankkaufmann (Dt. Bank): Die Bank ist verpflichtet, die Identität des Kunden festzustellen um im Falle des Verdachtes der Geldwäsche möglichst schnell reagieren zu können. Dieser Verdachtsmoment entsteht durch „auffällige“ Zahlungen, deren Herkunft nicht eindeutig geklärt oder ad hoc plausibel ist. (Bsp.: Eine gewisse Gerlinde Pfeffersack zahlt Deiner Frau und Dir mal eben ohne Referenz/Rechnungsnummer etc. 500.000,- € aufs Konto, eventuell noch bar…)

Du bist im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit in der Tat verpflichtet, Angaben zu Deiner Identität zu machen. Dazu gehört jedoch ausdrücklich nicht Dein Jahreseinkommen! Auch die Angabe Deines Berufes gehört nicht dazu, jedoch sehe ich auch als datensicherheitstechnisch sehr penibler Mensch keinen Grund, der Bank nicht zu verraten, mit was Du Dein Geld verdienst. Spätestens bei einer möglichen Kreditvergabe wird das eh Thema.

Ich wäre sehr erstaunt, wenn die fehlende Angabe des Jahresgehaltes zur Auflösung der Geschäftsverbindung führt.
 
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Dagegen spricht, dass man es sich eventuell mit der Bank verscherzt.
Wenn zu meiner Banksterzeit ein Kunde so gekommen wäre (und es ein Standardkunde ist) dann hätte ich ihn über sein Recht informiert, dass er nicht gezwungen ist eine vertrauensvolle Geschäftsverbindung aufrechtzuhalten und er auch Konten bei anderen Instituten führen darf :hehehe:
Ein Angebot, das ich mit Freuden annehmen würde. Als meien damalige Bank von der DB geschluckt wurde, brach dort ein enormes Chaos aus, mir wurden zu Unrecht erhebliche Zinssteuern abgezogen, die ich erst mit Hilfe Schlichtungsstelle Bankewesen zurückbekommen habe. Bin jetzt bei einer Genossenschaftsbank und sehr zufrieden.
 
Meine Meinung als Bankkaufmann (Dt. Bank): Die Bank ist verpflichtet, die Identität des Kunden festzustellen um im Falle des Verdachtes der Geldwäsche möglichst schnell reagieren zu können. Dieser Verdachtsmoment entsteht durch „auffällige“ Zahlungen, deren Herkunft nicht eindeutig geklärt oder ad hoc plausibel ist. (Bsp.: Eine gewisse Gerlinde Pfeffersack zahlt Deiner Frau und Dir mal eben ohne Referenz/Rechnungsnummer etc. 500.000,- € aufs Konto, eventuell noch bar…)

Du bist im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit in der Tat verpflichtet, Angaben zu Deiner Identität zu machen. Dazu gehört jedoch ausdrücklich nicht Dein Jahreseinkommen! Auch die Angabe Deines Berufes gehört nicht dazu, jedoch sehe ich auch als datensicherheitstechnisch sehr penibler Mensch keinen Grund, der Bank nicht zu verraten, mit was Du Dein Geld verdienst. Spätestens bei einer möglichen Kreditvergabe wird das eh Thema.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Die erste Aufforderung zur Aktualisierung der Kundendaten kam ja am 14.10.2015, allerdings gab es im gesamten Jahr 2015 keine einzige auffällige oder hohe Ein- oder Auszahlung auf das Konto. Es gab lediglich jeden Monat mein Gehalt, das Gehalt meiner Frau, sowie die üblichen Abbuchungen und Ausgaben. Bareinzahlungen gibt es überhaupt gar keine, da es sich um eine reine Onlinebank ohne Filialen handelt. Überweisungen gab es keine über das übliche Maß hinausgehenden (weder ein- noch ausgehend) und vor allem weit von den im Gesetz erwähnten 15,000€ entfernt. Ich wüsste also doch gerne woher dieser Verdacht auf Geldwäsche kommen soll. Ist die Bank mir gegenüber diesbezüglich eigentlich einer Auskunft verpflichtet?

Was den zweiten Absatz angeht: wir haben absolut kein Interesse daran einen Kredit aufzunehmen. Ich bin, was persönliche Daten angeht, der Ansicht "soviel wie nötig, so wenig wie möglich". Soll heißen: gäbe es tatsächlich einen akuten Grund warum die Bank wissen müsste was meine Frau arbeitet, in welcher Branche und wie hoch ihr Jahreseinkommen ist würden wir diese Information natürlich preisgeben. Da ich jedoch aktuell keinen Anlass dazu sehe bin ich da eher vorsichtig und skeptisch.
 
Der Verdacht muß ja noch nicht entstanden sein. Banken fragen da ja gerne mal „besorgt“ und prophylaktisch nach. ;)
…und das mit dem Kredit war nur ein Beispiel. Ob die Bank Auskunft geben muß, weiß ich leider nicht.
 
Dagegen spricht, dass man es sich eventuell mit der Bank verscherzt.
Wenn zu meiner Banksterzeit ein Kunde so gekommen wäre (und es ein Standardkunde ist) dann hätte ich ihn über sein Recht informiert, dass er nicht gezwungen ist eine vertrauensvolle Geschäftsverbindung aufrechtzuhalten und er auch Konten bei anderen Instituten führen darf :hehehe:

Dir Frage ist doch: Will ich bei so einer Bank Kunde bleiben? Wenn eine Bank einem blöd kommt, darf man gern selbst darauf hinweisen, daß es genug Konkurrenten gibt, die einem noch einen Bonus zahlt wenn man sein Konto/Depot zu ihnen verlegt. Die bauen doch nur drauf, daß man klein beigibt wenn sie irgendwo in einem Brief das Wort "Gesetz" einfließen lassen. Wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat, kann man ja mal nen Anwalt fragen, ob er der Bank antworten möchte ;)
 
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