Impcaligula
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unterschlagung bei abgabe zur entsorgung? wie meinen?
Aber sicher! Hallo.... Du kannst nicht einfach "Müll" von Anderen weg nehmen ohne deren Einverständnis!
Genauso sieht es aus, wenn aus anderen Gründen ein Wille zur Aufgabe des Eigentums des bisherigen Eigentümers nicht zu erkennen bzw. aufgrund der Umstände nicht anzunehmen ist. Dies ist bspw. bei manchem Müll der Fall, wenn der wegwerfende gerade nicht will, dass jedermann sich bedienen kann. Gerade bei persönlichen Dingen (z.B. Geschäftsakten) besteht sogar ein besonderes Interesse an der ordnungsgemäßen Beseitigung durch das Müllentsorgungsunternehmen. Abgesehen davon wird niemand wollen, dass sich jeder an seiner Mülltonne bedient und diese durchsucht…allein schon zur Wahrung seiner Privatsphäre. In diesen Fällen soll der Müll an das Unternehmen mit dem Auftrag zur Beseitigung übereignet werden.