Aktivierungssperre umgehen?

unterschlagung bei abgabe zur entsorgung? wie meinen?

Aber sicher! Hallo.... Du kannst nicht einfach "Müll" von Anderen weg nehmen ohne deren Einverständnis!

Genauso sieht es aus, wenn aus anderen Gründen ein Wille zur Aufgabe des Eigentums des bisherigen Eigentümers nicht zu erkennen bzw. aufgrund der Umstände nicht anzunehmen ist. Dies ist bspw. bei manchem Müll der Fall, wenn der wegwerfende gerade nicht will, dass jedermann sich bedienen kann. Gerade bei persönlichen Dingen (z.B. Geschäftsakten) besteht sogar ein besonderes Interesse an der ordnungsgemäßen Beseitigung durch das Müllentsorgungsunternehmen. Abgesehen davon wird niemand wollen, dass sich jeder an seiner Mülltonne bedient und diese durchsucht…allein schon zur Wahrung seiner Privatsphäre. In diesen Fällen soll der Müll an das Unternehmen mit dem Auftrag zur Beseitigung übereignet werden.
 
DAS würde ich jetzt nicht ins lächerliche zieheno_O
 
Trotzdem steht es ihm nicht zu, die "Gottlosen" gleich als Verbrecher dazustellen. Das tue ich mit religiösen Menschen ja auch nicht.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Loki M und MacMac512
@electricdawn : Ich hoffe du meinst nicht mich? Denn ich bin da zu 100% der gleichen Meinung. :)
Ich hatte die Aussage vom TE nur eher so interpretiert, dass er eben gläubig sei und das mit ein Grund sei, warum er nicht klauen würde. Wobei es durch Selbstbetrug hier auch schon recht weite Grenzen geben kann.
Dass er es wirklich so meinte, dass die "Gottlosen" Verbrecher sind, oder zumindest eher zu solchen werden, dann hätte ich das völlig falsch interpretiert.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: electricdawn
Nein, ich meinte @ThomasSTA. Und so irgendwie hatte ich das Gefühl, dass der TE das so meinen würde.
 
Mal etwas Sachliches zum Thema.

https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/BJNR173910015.html

Das iPhone, sprich der Elektroschrott, ging mit der Übergabe an den Verwertungshof, das Altstoffsammelzentrum, den Wertstoffhof, die Verbrennungsanlage... in das Eigentum des Betreibers der Anlage oder der zuständigen Gemeinde, Stadt, Behörde usw. über.

Eine unerlaubte Entnahme wird im Grunde als Diebstahl bezeichnet. Unzählige Google-Berichte bestätigen das. In Österreich wird das auch so gehandhabt. Und weiß der Chef auch davon, macht auch der sich strafbar.

Abgesehen davon halte ich es für fragwürdig, dem Besitzer ein nun wieder funktionstüchtiges iPhone vor die Nase zu setzen und das dafür ausgegebene Geld verlangen oder in Rechnung stellen zu wollen, nur weil ich jetzt so nett war und das kostengünstig repariert habe. Nicht jeder weiß, dass man solche Dinge auch reparieren könnte oder dass das "nur" 114€ gekostet hätte.

Es bleibt im Grunde, wie es ist. "Streng" rechtlich gesehen ist es als Diebstahl zu bezeichnen. Egal ob das ein gelutschter Kaugummi, eine leere Spraydose, Batterie, Sondermüll, Plastikbecher oder ein iPhone ist. Was man abgibt, in der Hoffnung, dass es entsorgt wird, will man in der Regel auch entsorgt wissen und nicht Wochen später erneut damit konfrontiert werden.

Schön, dass das iPhone repariert wurde aber den ursprünglichen Besitzer würde ich damit nicht belästigen. Da hat man schnell eine Anzeige am Hals. Ich reagiere darauf mit einer Unterlassungsklage und Anzeige wegen Stalkings, aber ich bin auch vorbelastet in dieser Hinsicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: mdiehl und KumpelKalle
wenn ich irgendwo was zum Vernichten abgebe
Entsorgen muss aber nicht Vernichten bedeuten. Ich konnte hier bisher noch nicht beim TE raus lesen, dass seine Firma mit Entsorgen Vernichten meint. Entsorgen könnte dort auch "Wiederverwerten sofern möglich, ansonsten Vernichten" bedeuten und das würde die Handlung des TEs völlig legitim machen.
Eine unerlaubte Entnahme wird im Grunde als Diebstahl bezeichnet.
Richtig, aber nach Aussage des TEs hatte er die Erlaubnis. Und so wie hier vielleicht der ein und andere meint, man könne den Worten des TEs nicht glauben frage ich mich, warum ich dann den Worten von irgendwem glauben soll? Oder anders gesagt: Die Wahrscheinlichkeit, dass der TE die Wahrheit sagt ist genauso hoch wie die Wahrscheinlichkeit, dass er lügt.
 
Also selbst wenn es strafbar ist, ist es definitiv kein Diebstahl. Da fehlt es schon ganz einfach an der Wegnahme. Allenfalls kann es Unterschlagung, Betrug oder Untreue sein…
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: iPhill
Also selbst wenn es strafbar ist, ist es definitiv kein Diebstahl. Da fehlt es schon ganz einfach an der Wegnahme. Allenfalls kann es Unterschlagung, Betrug oder Untreue sein…

Sorry... falsch. Gerade bei Elektrogeräten ist es Diebstahl. Die Geräte werden zur Entsorgung und Recycling von den Bürgern an die Stadt übergeben - gehen damit in dem Eigentum der Stadt über - welche wiederum Geld (!) erhält für das Elektromaterial!

Als Mitarbeiter des Wertstoffhofes bestiehlst Du damit nicht mich - der das Elektronikgerät abgegeben hat - sondern die Stadt Deinen Arbeitgeber.

Hier ein spektakulärer Fall aus München
https://www.google.de/amp/www.suedd...-razzia-auf-den-wertstoffhoefen-1.1912049!amp

Ok natürlich eine andere Menge. Aber das Gesetz unterscheidet bei Diebstahl ja nicht an der Menge. Ob Du ein Handy oder 1000 Handys klaust - Diebstahl ist Diebstahl. Und wie Du im o.g. Fall siehst haben Mitarbeiter sich an besseren Elektro Geräten die abgegeben wurden "bedient".

Ob das dann zum Weiterverkauf oder für den Eigenbedarf handelt - ist auch hier egal - Diebstahl bleibt Diebstahl.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: KumpelKalle, TMacMini, MacMac512 und eine weitere Person
PS: Fällt mir gerade ein.

Hier in Böblingen war HP mal ganz groß. HP hat auch immer wieder Container weise Rechner und Pheripherie entsorgt. In den (Container) Müll damit. Meine Schwester hat da damals gearbeitet.

Da ist auch mal eine Gruppe von Mitarbeiter wegen Diebstahl entlassen worden, die sich aus dem Müll bedient haben.

Müll ist eben nicht für alle da. Aber genau zu dem Thema - darf ich Müll einfach mit nehmen - gibt es genügend Infos im Internet - und genügend Urteile.
 
Auch wenn er die Erlaubnis vom Chef hatte, das spielt keine Rolle. Der Müll gehört dem Betreiber. Wenn der Chef einer Behörde, Stadt, Verwaltung untersteht, hat er sich streng rechtlich auch strafbar gemacht. Wenn der Chef selbst Betreiber und Inhaber ist, naja dann scheint er es nicht allzu ernst zu nehmen...

Auch wenn die Erlaubnis vom Chef vorhanden ist, der Chef und Betreiber und Inhaber der Anlage ist dazu verpflichtet, das Material, das dort abgegeben wird, dem rechtmäßigen Zweck zuzuführen. Ob das nun eine Verwertung oder Entsorgung oder Vernichtung ist, spielt keine Rolle.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: KumpelKalle und Impcaligula
Auch wenn er die Erlaubnis vom Chef hatte, das spielt keine Rolle. Der Müll gehört dem Betreiber. Wenn der Chef einer Behörde, Stadt, Verwaltung untersteht, hat er sich streng rechtlich auch strafbar gemacht.

Stimmt...ist ja auch noch Stadt / Gemeinde. Da hat nicht mal der Wertstoffhof Chef was zu erlauben.... im Gegenteil...
 
Hier in Böblingen war HP mal ganz groß

Ja, das ging doch dann IBM über. Und ich hab damals bei der Spedition gearbeitet die die neuen Rechner angeliefert hat und die alten abgeholt.
Die wurden alle in ein Zentrallager nach Mainz zur "Verwertung" gebracht. Wie man sieht fliegt das Zeug nicht auf den Müll, sondern wird, ob der Inhaltsstoffe, wieder verwertet und stellt somit einen gewissen Wert dar.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Impcaligula
Was sagt denn dein Chef dazu, dass du einfach Sachen mitnimmst, die entsorgt werden sollen? Wenn ich bei einer Firma was entsorge, möchte ich mich doch auch drauf verlassen können, dass es auch entsorgt wurde...
 
So um die Frage ganz einfach zu beantworten:

Man kann die Sperre nicht umgehen. Punkt. Du hast in jedem Fall moralisch fragwürdig gehandelt. Du hast Geld ausgegeben, was du nicht wieder bekommen wirst. Stempel es als Lehrgeld ab und lerne aus dem Fehler.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Impcaligula, TMacMini und macbearffm
Zurück
Oben Unten