Hier nur mal ein kleiner Auszug der zu denken geben sollte:
"Das ACTA-Abkommen gibt vor, was die Vertragspartner in geltendes Recht umzusetzen haben. Wie dies geschieht, bleibt den Vertragspartnern überlassen, solange diese Maßnahmen nicht dem ACTA-Vertrag zuwiderlaufen. Explizit ist auch die Möglichkeit genannt, dass Vertragspartner strengere Regeln zum Schutz geistigen Eigentums durchsetzen, als von ACTA vorgesehen.
In Artikel 2 Absatz (2) legt das Abkommen fest, dass es keine Verpflichtung dafür festschreibt, welche Mittel zur Durchsetzung des Rechts auf geistiges Eigentum eingesetzt werden sollen."