Willeswind
Aktives Mitglied
- Dabei seit
- 03.06.2005
- Beiträge
- 4.926
- Reaktionspunkte
- 1.307
Das ist so richtig, hat aber niemand in Frage gestellt.Das kann ich so bestätigen. ... Von daher kann man mE schon sagen, dass kein Wehrdienstleistender gegen seinen Willen zu einem bewaffneten Einsatz verpflichtet werden konnte.