SteveHH
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Mängel sind jedoch unverzüglich nach bekanntwerden anzuzeigen, was der TE wohl nicht getan hat.
Wird jedoch für den Händler auch schwierig nachzuweisen sein, wann der Mangel festgestellt wurde.
Den Kostenvoranschlag würde ich, wie schon zuvor beschrieben, dankend ablehnen und zurückgeben.
Eine Prüfung im Rahmen der Gewährleistung darf nichts kosten.
Auf Nacherfüllung bestehen, ansonsten auf Wandelung oder Minderung und wenn sie auch davon nichts wissen wollen, würde ich den Kaufvertrag rückgängig machen.
Wobei "unverzüglich" ein herrlicher schwammiger Begriff aus dem Rechtswesen ist. Denn kann man so oder so sehen.