http://www.die-gesundheitsreform.de/glossar/beitragsfreie_mitversicherung.html
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Ja, schau einfach in deinen Einkommensteuerbescheid, diesen wollen die ja bestimmt sehen. Wieso rufst du deine Versicherung nicht einfach an? Die haben da Experten sitzen, die sich 1A in der Sozialversicherung auskennen.Das ist meine erste Berufsausbildung.
Ich habe das jetzt so verstanden, dass Erlös - Kosten=Gewinn mein steuerlich relevanter Betrag ist, welcher für die Krankenkassee zählt. Dieser darf nicht über 350 Euro x12 jährlich sein.
Richtig. Betriebskosten = Betriebsausgaben = Aufwand = gewinnmindernd/-schmälernd im Rahmen der Gewinnermittlung (bei dir wird das bestimmt eine sog. Einnahmenüberschussrechnung nach §4 Abs. 3 EStG sein)Und Studiengebühren darf ich
nicht gewinnschmählernd absetzen, sondern nur Betriebskosten, wie Bürobedarf, EDV-Kram, Fahrtkosten etc.
Im Steuerrecht gibt es auch sowas wie eine Sonderabschreibung und Ansparabschreibung zur Förderung von kleinen und mittleren Betrieben für neue bewegliche Wirtschaftsgüter. Da gibts dann sowas wie Ansparrücklage (nicht im Existenzgründerjahr), die deinen Gewinn erstmal mindert und die später aber wieder gewinnerhöhend aufgelöst werden muss. Da hast dann auch eine höhere AfA.Hm...da muss ich wohl noch nen neuen Mac kaufen, um nicht in der Versicherung rauszufliegen.
Ruf die Krankenversicherung an, die sind echt top.Aber eine Frage habe ich noch: Wie hoch sind die Verdienstgrenzen, wenn ich mich als Student versichere? So eine studentische KV kostet bei der TK gerade mal 49 Euro im Monat.
Irgendwie kann man nicht immer was abziehen. In seinem Fall hat er ja gar keine Überschusseinkünfte, sondern Gewinneinkünfte. (oder bist du BA'ler und hast das verschwiegen?) Bei Studiengebühren muss man unterscheiden: Ausbildung, Fortbildung, Weiterbildung, Umschulung etc.man kann irgendwie eine Werbekostenpauschale von seinen Einnahmen abziehen. Wie hoch die ist, habe ich vergessen. Ich glaube die Studiengebühren kann man auch abziehen.
HAHA...Danke fürs Lob. Hätte nicht gedacht, dass die sich einer freiwillig ansiehtIch würd’s tun. Auch für Pillepalle.
ps: toll, eure filme
Nur noch eine kleine Ergänzung: ab 2007 wurde die Grenze für Kleinbetragsrechnung auf 150 EUR angehoben.Also, bis hundert Euro bekomme ich jede Rechnung durch FA, auch wenn da nichtmal mein Name steht. Die Mehrwertsteuer bekomme ich nur, wenn sie auch gesondert aufgeführt ist.
Ab 100 Euro muß die komplette Firmenanschrift drauf sein, die Rechnung eine einmalige serielle Nummer haben etc...
Übrigens auch,wenn man selbst eine austellt!
Ausbildungskosten sind "voll und unbeschränkt absetzbar", Weiterbildungskosten "nur in gewisser Höhe" und wir befinden uns momentan bei dieser Aussage bei den Betriebsausgaben?Ob sich Studiengebühren als BA absetzen lassen kommt imho drauf an, ob das Studium vom FA als Ausbildung oder Weiterbildung gesehen wird.
Ausbildungskosten sind voll und unbeschränkt absetzbar, Weiterbildungskosten nur in gewisser Höhe p.a. (allerdings nicht im Bereich Werbungskosten - Einkunftsarten beachten!)
Hat man also vor dem Studium schon einen Beruf erlernt, könnte sich das FA blöd stellen und auf Weiterbildung bestehen, auch wenn das Studium einen Zusammenhang mit dem erlernten Beruf hat (bspw. Maurer->Architekt).
Wann war das? Das Steuerrecht ändert sich ständig...Im Zweifelsfall rate ich zum Steuerberater.
Nur, was ich nicht verstehe: Ich habe den Betriebswirt d.H. gemacht, wo wir uns auch und das nicht zu knapp, mit allen möglichen steuerlichen Aspekten rumschlagen mussten. War auch Prüfungsbestandteil (1/3).
Habt ihr da im Studium gar nichts?
klink: kann ich als freiberufler bzw selbst. auch rechnungen zum absetzen "benutzen", die nur auf meinen namen+adresse ausgestellt sind in der adresszeile, also ohne dass ich bei diesem online shop als firma definiert bin, wo ich eingekauft habe?
...
Wann war das? Das Steuerrecht ändert sich ständig...
Wenn es auf die Geschäftsadresse ausgestellt ist, macht das nichts, denn du hast als Freiberufler keine Firma im Sinne des HGB, da du kein Kaufmann bist. Somit muss die Rechnung auf deinen Namen ausgestellt werden.
So macht man's richtig...Deswegen gehe ich auch zur Steuerberaterin und mache es nicht selbst!
Dann muss man unterscheiden, ob du Kaufmann bist oder nicht. Wenn dies zutrifft, musst du deine Firma nach §17 HGB angeben, sonst kann/wird dir das Finanzamt den Vorsteuerabzug versagen.und wenn ich kein freiberufler bin?
das dummme ist, dass viele online shops, die apple hardware verkaufen,
total doofe konditionen bieten wenn man "business kunde" bei denen wird.
zb cyberport. das bestellte kann man nicht mehr zurücksenden, wenn es mal da ist. das geht als privatmann schon
der anreiz wäre halt für mich nicht mehr da, weil ich vorher mit weniger umsatz und wenig steuerschuld auch normal davon leben konnte und angenehm viel freizeit hatte, warum soll ich dann doppelt soviel arbeiten, keine zeit mehr für freunde und familie haben, wenn ich dann irgendwann ein viertel des umsatzes an steuern abdrücke?